Like Button

2-Klick-Konzept für mehr Datenschutz

Der Social-Media-Button auf Webseiten wird von Datenschützern schon lange bemängelt. Grundlage dieser Bemängelung ist die dem Nutzer unbewusste und von ihm möglicherweise nicht gewünschte Übertragung von Daten, die mit der Einbindung der Like-Buttons auf Websites einhergehen.

Der Social-Media-Button auf Webseiten wird von Datenschützern schon lange bemängelt. Grundlage dieser Bemängelung ist die dem Nutzer unbewusste und von ihm möglicherweise nicht gewünschte Übertragung von Daten, die mit der Einbindung der Like-Buttons auf Websites einhergehen.

Social-Media-Buttons mit 2-Klick-Konzept für umfassenden Datenschutz

Die Verbindung von Websites mit Facebook, Twitter und Co. ist eine gängige Praxis im digitalen Zeitalter. Doch bringen herkömmliche Like-Buttons ein hohes Risiko der ungewollten Datenübertragung des Nutzers an soziale Medien mit sich. Vor allem in der Bewertung von Websites hat ein integrierter Social-Media-Button an Bedeutung gewonnen und wird im Zuge des Empfehlungsprozesses und von Marketing-Strategien eingesetzt. Ein Social-Media-Button mit standardisierter Funktion überträgt nicht nur die Empfehlung, sondern auch sensible Daten des jeweiligen Nutzers an Facebook und andere sozialen Netzwerke. Auch wenn kein Klick auf den Button erfolgt, werden die Daten weitergeleitet. Viele Nutzer fragen sich, woher für sie unbekannte Unternehmen bestimmte Informationen haben und warum sie täglich Werbung in ihrem Postfach oder im sozialen Netzwerk erhalten. Das Prinzip ist einfach, denn die Übermittlung der Daten gibt eine große Menge an Informationen preis. Erfolgt die Datenübertragung nach Ihrer Zustimmung, ist sie rechtskonform. Dazu dient das 2-Klick-Konzept mit Zustimmungsfunktion zum Datentransfer.

Datenübertragung nur nach Zustimmung

Soziale Netzwerke gelangen nicht länger an Ihre Informationen, wenn Sie als Nutzer durch das 2-Klick-Verfahren eine automatisierte Datenübertragung ablehnen. Wer damit eine Bewertung abgibt, stimmt der Datenübermittlung beim Erstklick zu.

Infolge der DSGVO und der damit einhergehenden Stärkung des Datenschutzes wurde ein neues Verfahren entwickelt, durch das die unerwünschte Übertragung von Daten ausgeschlossen wird. Beim „2-Klick-Konzept“ kann der Nutzer selbst entscheiden, ob er den höheren Sicherheitsmodus aktiviert. Über den ersten Klick stellen Sie manuell eine Verbindung zum bevorzugten Netzwerk her. Im Folgenden klicken Sie noch einmal und geben die gewünschte Bewertung über den Social-Media-Button ab. Durch den ersten Klick stimmen Sie der Datenübertragung zu und können anschließend wie gewohnt bewerten. Wollen Sie den Zeitaufwand verkürzen, können Sie das 2-Klick-Verfahren dauerhaft aktivieren oder deaktivieren. In beiden Fällen entscheiden Sie als Nutzer eigenständig und tragen damit zum Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer Datensicherheit vor.

Hinweis: Das „2-Klick-Konzept“ beim Social Media Button steht nicht im Zusammenhang mit einer ausbleibenden Übertragung Ihrer Daten. Vielmehr bestimmen Sie mit dem ersten Klick eigenständig, dass Sie der Datenübermittlung zustimmen und damit ohne Einschränkung einverstanden sind. Das heißt auch, dass eine dauerhafte Aktivierung des Social-Media-Buttons im 2-Klick-Verfahren jeden Seitenaufruf Ihrerseits an das soziale Netzwerk überträgt.

Fazit: Mehr Aufmerksamkeit auf die Datensicherheit

Als Internetnutzer können Sie selbst entscheiden, ob Daten an soziale Netzwerke übertragen werden. Bisher haben Sie mit jedem Klick auf einen Social-Media-Button in Kauf genommen, dass Ihre Daten ohne erteilte Zustimmung an Facebook und Co. übermittelt wurden. Das 2-Klick-Konzept ermöglicht Ihnen nun eine eigene Entscheidung, ob Sie die Zustimmung erteilen oder von einer Nutzung des Buttons absehen. Durch dieses neue Verfahren profitieren Sie als Nutzer von Transparenz und treffen eine eigene Entscheidung zu Ihren persönlichen und sensiblen Daten.

Artikel veröffentlicht am: 31. Januar 2020

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