Skype Videotelefonat

Bewerbungsgespräch über Skype - und wo bleibt der Datenschutz?

Nicht wenige Unternehmen nutzen die Möglichkeiten digitaler Dienste und Medien inzwischen zur Abwicklung von Einstellungsverfahren. Das ist aufgrund der hohen Praktikabilität im Umgang mit diesen Diensten gut verständlich. Allerdings begegnet der Einsatz einiger digitaler Möglichkeiten in diesem Kontext datenschutzrechtlichen Bedenken.

Nicht wenige Unternehmen nutzen die Möglichkeiten digitaler Dienste und Medien inzwischen zur Abwicklung von Einstellungsverfahren. Das ist aufgrund der hohen Praktikabilität im Umgang mit diesen Diensten gut verständlich. Allerdings begegnet der Einsatz einiger digitaler Möglichkeiten in diesem Kontext datenschutzrechtlichen Bedenken. Das gilt beispielsweise für das Bewerbungsgespräch über Skype. Der Tätigkeitsbericht des Berliner Datenschutzbeauftragten 2016 hat sich besonders mit der datenschutzrechtlichen Bewertung der Bewerbung über Skype intensiver auseinandergesetzt.

Datenschutzrechtliche Hürden bei einem Bewerbungsgespräch über Skype

Viele Menschen nutzen das Medium Skype nicht nur im privaten Bereich, sondern inzwischen auch im beruflichen Kontext. Dabei wird vielfach der technische Hintergrund dieses Dienstes nicht beachtet. Wichtig im Zusammenhang mit dem Datenschutz ist die Tatsache, dass Microsoft die entsprechenden Skype Daten aus dem Gespräch für 90 Tage auf einem US-amerikanischen Server abspeichert. Betrachtet man ein Bewerbungsinterview über Skype mit den Augen eines Datenschützers, muss man feststellen, dass diese Datenübermittlung an den entsprechenden Server in den USA vom Zweck des Bewerbungsgespräches nicht gedeckt ist. Es lässt sich nicht erkennen, dass eine Übermittlung und vor allem Speicherung dieser Daten zur Durchführung des Anstellungsverhältnisses notwendig ist. An diesem Punkt ist die wesentliche rechtliche Problematik zu sehen, die im Zusammenhang mit einem Bewerbungsgespräch über Skype besteht.

Bewerbungsgespräch über Skype - lässt es sich datenschutzrechtskonform gestalten?

Bei Bewertung der Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten geht es immer um eine explizite rechtliche Grundlage, eine mögliche Einwilligung des Betroffenen und/oder um den Zweck der entsprechenden Datenverarbeitung. Dies ist insbesondere in Hinblick auf den korrekten Umgang mit Bewerberdaten von enormer Bedeutung. Möglicherweise bietet eine entsprechende Einwilligung eine Lösungsmöglichkeit für eine datenschutzkonforme Ausgestaltung des Skype Interviews. Insbesondere wenn der Bewerber selbst das Gespräch über Skype anbietet, ließe sich eine entsprechende Einwilligung darstellen. Allerdings muss man auch das andere Ende bei diesem Interview datenschutzrechtlich überprüfen. Dort sitzt ein Mitarbeiter des Unternehmens, der das Vorstellungsgespräch mit dem Bewerber durchführt. Auch dessen personenbezogene Daten unterliegen den allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Fraglich wird es also sein, ob bei einem ausdrücklichen Angebot seitens des Bewerbers, das Bewerbungsinterview über Skype durchzuführen, gleichermaßen eine entsprechende Einwilligung auf Seiten der Mitarbeiter im Unternehmen anzunehmen ist. Dabei kann man nicht einfach davon ausgehen, dass die Mitarbeiter aufgrund ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber eine entsprechende Einwilligung zur Datenverarbeitung in diesem Rahmen geben. An diesem Punkt wären also umfangreiche datenschutzrechtliche Maßnahmen auch für die Mitarbeiter des Unternehmens notwendig, um eine entsprechende Einwilligung tatsächlich darlegen zu können.

Bewerbungsgespräch über Skype - Gestaltung im Einzelfall entscheidend

Entsprechende Interviews in Wort und Bild, wie sie über Skype und auch in Form von aufgezeichneten Video Interviews geführt werden, haben für Unternehmen große Vorteile. So kann etwa auf eine Kosten- und zeitraubende Anreise des Bewerbers in einem ersten Durchgang verzichtet werden. Viele Unternehmen sehen deshalb solche videogetragenen Interviews als echte Alternative zu Interviews in Persona.

Tatsächlich bietet das aufgezeichnete Video Interview datenschutzrechtlich gesehen keine echte Alternative zum Bewerbungsgespräch über Skype. Die Möglichkeit, wiederholt auf die entsprechenden Videobotschaften zuzugreifen, ist ohne weitere flankierende datenschutzrechtliche Maßnahmen als unzulässig anzusehen. Zu dieser Auffassung tendieren jedenfalls die Datenschutzbeauftragten in Berlin und Nordrhein-Westfalen. Wenn Unternehmen auf entsprechende Interviews über Skype oder als Video-Interview nicht verzichten wollen, müssen sie umfassende Regelungen zum Datenschutz und zur Transparenz der Verwendung der Videos mit dem Bewerber treffen. Falls die Video-Interviews aufgezeichnet worden sind, geht es vor allem darum, wer mit diesen Aufnahmen umgeht, welchen Verwendungszweck sie letztendlich haben und wann diese Daten einer Löschung zugeführt werden. Im Falle des Bewerbungsgespräches über Skype gilt es vorrangig, die Einwilligung aller am Interview beteiligten Personen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sicherzustellen.

Unter dem Strich bleibt also vielfach das Bewerbungsinterview an Ort und Stelle von Mensch zu Mensch alternativlos zu anderen Interviewformen. Unternehmen riskieren nämlich gerade im Hinblick auf abgelehnte Bewerber, dass diese im Nachhinein entsprechende Bewerbungsinterviews datenschutzrechtlich rügen. Möglicherweise können sie sogar eine unzulässige Diskriminierung darlegen und Schadensersatz verlangen. Das kann den Ruf eines Unternehmens schwer beschädigen und führt zu an sich vermeidbaren rechtlichen Komplikationen.

Artikel veröffentlicht am: 12. Dezember 2017

Bitte beachten Sie: Allgemeine Beiträge können eine datenschutzrechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit unsere Blogbeiträge können wir keine Gewähr übernehmen. Inhalte beziehen sich immer auf die Rechts- und Faktenlage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und sind deshalb zum Zeitpunkt des Aufrufs möglicherweise nicht mehr aktuell.

In den von uns erstellten Artikeln, Leitfäden, Checklisten, Whitepaper und anderen Beiträgen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Wir möchten betonen, dass sowohl weibliche als auch anderweitige Geschlechteridentitäten dabei ausdrücklich mitgemeint sind, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Aktuelle Beiträge zum Thema Datenschutz

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Telefon:

+49 89 / 250 039 220

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00 Uhr