Frau auf Skiurlaub

Datenschutz im (Winter-)Urlaub

Für viele rückt jetzt die Zeit des Skiurlaubs oder eines Kurztrips in die Sonne näher. Doch egal, ob Winter oder Sommer, damit Sie im Urlaub vollkommen entspannen können, sagen wir Ihnen, welche Dinge Sie in puncto Datenschutz wissen sollten, bevor Sie verreisen.

2019-12-01

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Vor der Reise

…kommt in der Regel die Buchung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Reise zu buchen und jede hat andere Besonderheiten, was den Datenschutz angeht.

Buchen Sie z.B. über ein Reisebüro, ist es ratsam einen Blick in die Datenschutzerklärung auf der Homepage des Reisebüros zu werfen. Dort werden Sie darüber aufgeklärt, wie das Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgeht. Lesen Sie für ausführlichere Informationen, worauf man achten sollte, auch unseren Blogbeitrag „Datenschutz im Urlaub – Datenweitergabe vom Reisebüro bis zum Hotel“. Buchen Sie über das Internet, empfehlen wir, dies nur über eine gesicherte Verbindung zu tun und Ihre Unterkunft vorzugsweise auf einer Plattform zu buchen, die keine Angabe der Personalausweisnummer verlangt. Bei der Buchung von Flügen müssen Sie jedoch immer damit rechnen, dass Sie Ihre Ausweisnummer angeben müssen.

Für den Fall des Verlustes oder Diebstahls des Smartphones oder eines anderen Datenträgers gilt es außerdem vor der Reise den Schutz Ihrer elektronischen Daten zu gewährleisten. Hierfür gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:

  • Sie können Ihr Handy und andere elektronische Geräte, die Sie mitnehmen möchten, vor dem Urlaub „aufräumen“, indem Sie nur das Nötigste an Daten auf den Geräten lassen und alles andere auf einem Datenträger, der Zuhause bleibt, sichern.

  • Sie verschlüsseln das Dateisystem ihres elektronischen Geräts, wodurch bei Verlust oder Diebstahl gespeicherte Daten wie Kontakte im Adressbuch, Anruflisten, SMS, Fotos, Browserverlauf usw. vor neugierigen Augen geschützt sind. Viele Geräte haben heute eine Verschlüsselung der Daten automatisch eingestellt. Überprüfen Sie unter Einstellungen, ob die Verschlüsselung aktiviert ist oder erkundigen Sie sich, ob bzw. wie Ihr Device verschlüsselt wird, wenn Sie unter Einstellungen nicht fündig werden.

Am sichersten wäre natürlich, Sie kombinieren beide Möglichkeiten. Doch Vorsicht:  Manche Länder erlauben die Einreise mit verschlüsselten Datenträgern nicht. Hier sollten Sie sich vorher bei den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren.

 

Auf der Reise

…sind die beiden größten Datenschutzrisiken der Verlust von Ausweisdokumenten und öffentliche WLAN-Hotspots. Auch auf die Gefahr hin, dass wir wie Ihre Mutter klingen: Tragen Sie wichtige Ausweisdokumente immer geschützt und möglichst nah am Körper mit sich und händigen Sie sie keiner Person aus, bei der Sie sich nicht sicher sind, ob sie zur Einsicht Ihrer Dokumente berechtigt ist. Öffentliche WLAN-Netzwerke können Sie zwar zum Zeitvertreib auf Reisen nutzen, wir raten jedoch streng davon ab, in ihnen sensible Daten hoch- oder herunterzuladen. Warten Sie mit dem Online-Banking und Einloggen in Ihr E-Mailkonto also bis Sie wieder eine sichere Verbindung haben.

 

Im Urlaub

…sollten Sie noch darauf achten, welche personenbezogenen Daten Sie an Dritte weitergeben. Das gilt für Unterkunft, Reisegruppen/ -veranstalter und Urlaubsbekanntschaften. Hotels in Deutschland sind z.B. durch das Bundesmeldegesetz verpflichtet, mithilfe eines Meldescheins bestimmte personenbezogene Daten aller Gäste zu erfassen und für ein Jahr aufzubewahren. Diese sind:

  • Datum der Ankunft

  • Familiennamen

  • Vornamen

  • Geburtsdatum

  • Staatsangehörigkeit

  • Anschrift

  • Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit in den Fällen des § 29 Absatz 2 Satz 2 und 3 sowie

  • Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers bei ausländischen Personen.

Zur Auskunft weiterer personenbezogener Daten gegenüber dem Hotel sind Sie jedoch nicht verpflichtet.

Sie sollten von Ihrer Unterkunft außerdem über folgende Punkte aufgeklärt werden:

  • Dauer der Speicherung Ihrer Daten

  • Weiterverarbeitung Ihrer Daten

  • Ihr Recht auf Auskunft und Löschung

  • Unterrichtung über Sicherheitsmaßnahmen

Wenn Sie diese Reisetipps befolgen, sollte einem unbeschwerten (Winter-)Urlaub zumindest von datenschutzrechtlicher Seite nichts mehr im Wege stehen!

Autorinnen: Maike Weiss und Kathrin Strauß
Artikel veröffentlicht am: 01. Dezember 2019

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