Mann vor Laptop

Was bedeuten die Neuerungen der DSGVO für Sie?

Es ist soweit! Die EU-DSGVO regelt ab sofort die gängigen Datenschutzbestimmungen im europäischen Raum. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden mit komplexen Neuerungen konfrontiert.

Im Rahmen einer Telefonaktion von Focus Online haben wir von Datenschutzexperte versucht, etwas Licht ins Dunkle zu bringen.

Es ist soweit! Die EU-DSGVO regelt ab sofort die gängigen Datenschutzbestimmungen im europäischen Raum. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden mit komplexen Neuerungen konfrontiert.

Im Rahmen einer Telefonaktion von Focus Online haben wir von datenschutzexperte.de versucht, etwas Licht ins Dunkle zu bringen. Wir gaben Auskunft zu den gängigsten Rückfragen zur neuen Datenschutzgrundverordnung. Welche Neuerungen der DSGVO sind für Sie besonders wichtig? Wir haben einige der Leserfragen für Sie aufbereitet:

Was gibt es bei der Veröffentlichung von privaten Fotos im Internet zu beachten?

Da die Bilder privat und nicht gewerblich genutzt und veröffentlicht werden, muss keine explizite Einwilligung gemäß der EU-DSGVO eingeholt werden.

Unabhängig von den Vorgaben bleibt es jedoch ratsam, bei Familie und Freunden, die auf den Fotos abgebildet sind, zumindest mündlich nach einer Erlaubnis der Veröffentlichung zu bitten.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Soziale Medien haben wir auf unserem Blog für Sie aufgearbeitet.

Dürfen Ärzte via WhatsApp mit ihrem Patienten kommunizieren?

Grundsätzlich müssen technische und organisatorische Maßnahmen die personenbezogenen Daten im Rahmen betrieblicher Nutzung von WhatsApp schützen. Es ist seit einiger Zeit bekannt, dass auch WhatsApp-Nachrichten mittlerweile hinreichend verschlüsselt und vor unbefugten Blicken geschützt werden. Das ändert nichts daran, dass die betriebliche Nutzung von WhatsApp und der Übermittlung von personenbezogenen Daten aus datenschutzrechtlicher Sicht weiterhin als problematisch angesehen wird. Denn es werden sämtliche Kontaktdaten aus dem Adressbuch des Nutzers an den Dienstanbieter übertragen.

Diese Praxis verstößt gegen bestehendes europäisches Datenschutzrecht, da die Kontakte, deren Daten im Adressbuch des Nutzers gespeichert wurden, regelmäßig nicht zugestimmt haben dürften, dass ihre Daten an WhatsApp übertragen werden; insbesondere Betroffene, die WhatsApp selbst nicht nutzen. Solange diesbezüglich keine klare datenschutzrechtlichen Vorgaben bestehen, sollte auf dieses Mittel der Kommunikation verzichtet werden. Sichere Alternativen sind beispiesweise die Nachrichtendienste Threema und Mattermost, bei der die Adressbucheinträge nur pseudonymisiert gespeichert werden. Dies geschieht auch nur dann, wenn der Nutzer dieser Verarbeitung ausdrücklich zugestimmt hat.

Mehr Informationen über die betriebliche Kommunikation mit Whatsapp finden Sie hier. 

Welche Neuerungen der DSGVO betreffen Vereine?

Die DSGVO gilt auch für Vereine, vom Karneval- bis zum Kleintierzüchterverein, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden. Unter den Begriff „verarbeiten“ fällt alles vom Erheben, Eingeben, Nutzen, Speichern bis zur Löschung von Daten. Verarbeitet ein Verein ganz oder teilweise elektronisch personenbezogene Daten seiner Mitglieder und weiterer Personen (z.B. Lieferanten) oder sind die Daten in einem Dateisystem (auch Papierakten) gespeichert, muss die DSGVO beachtet werden. Daran ändert auch eine Gemeinnützigkeit des Vereins nichts.

Welche Daten des Vereins sind von der DSGVO betroffen? Personenbezogene Daten sind nicht nur Name, Anschrift und Geburtsdatum, sondern auch Familienstand, Beruf, E-Mail-Adresse, persönliche Interessen, Mitgliedschaften, Datum des Vereinsbeitritts, sportliche Leistungen oder Platzierung bei Wettbewerben. Dabei ist es gleichgültig, in welcher Form – etwa Schrift, Bild oder Tonaufnahmen – die Daten festgehalten werden.

Alle Fragen und Antworten finden Sie auch auf Chip.de. Ihr Frage war nicht dabei? Wir beraten Sie gerne! Informieren sie sich unverbindlich über die vielseitigen Beratungsangebote von Datenschutzexperte.de!

Artikel veröffentlicht am: 25. Mai 2018

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In den von uns erstellten Artikeln, Leitfäden, Checklisten, Whitepaper und anderen Beiträgen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Wir möchten betonen, dass sowohl weibliche als auch anderweitige Geschlechteridentitäten dabei ausdrücklich mitgemeint sind, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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