Dass das Thema Facebook und Datenschutz nur mehr oder weniger vereinbar ist, ist mittlerweile bekannt. Das Thema ist aber vor allem auch für Unternehmen interessant, die eine Präsenz in Form einer Facebook Fanpage haben. Nach jahrelanger Diskussion gibt es hierzu neue Beschlüsse – wir erklären, was diese bedeuten.
Facebook Fanpages – so geht es nach dem Datenschutz Gutachten weiter
Trotz aller Kritik am Unternehmen Facebook ist und bleibt es (noch) das beliebteste aller sozialen Netzwerke. Auch Unternehmen präsentieren sich auf Facebook Fanpages einer breiten Zielgruppe und halten diese mit regelmäßigen Unternehmens-Posts zu aktuellen Themen oder Werbeanzeigen auf dem Laufenden. Doch unumstritten war das Thema Facebook Fanpages und Datenschutz nie. Inzwischen gibt es nach der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) eine neue offizielle Stellungnahme dazu.
Bereits im Herbst 2021 hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber die Bundesregierung sowie die obersten Bundesbehörden aufgefordert, ihre Facebook-Seiten abzuschalten, da diese nach seiner Einschätzung nicht datenschutzkonform betrieben werden könnten. Diese Aussage bekräftigt nun auch die DSK. Im Kurzgutachten der „Task Force Facebook Fanpages“ wird darüber informiert, dass – sehr knapp zusammengefasst – ein datenschutzkonformer Betrieb von Facebook Fanpages nicht möglich sei. Der Grund: Es gebe für die Verarbeitung personenbezogener Daten (wie IP-Adressen der User) im Zusammenhang mit dem Besuch solcher Fanpages keine einschlägige Rechtsgrundlage. In der Pflicht sehen die Mitglieder dieser Taskforce nun zuvorderst öffentliche Stellen, die mit dem Abschalten ihrer Fanpages Vorbildfunktion beweisen sollten. Daraufhin hatte Dagmar Hartge, die brandenburgische Datenschutzbeauftragte, die obersten Landesbehörden aufgefordert, ihre Facebook-Seiten unverzüglich abzuschalten. Dieser Vorstoß wird jetzt geprüft.
Was bedeutet das Gutachten zu den Facebook Fanpages?
Betreiber von Facebook Fanpages dürften nun noch verunsicherter sein als bisher. Bereits im Juni 2018 fällte der Europäische Gerichtshof ein Urteil, das eine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Unternehmer und Facebook bestätigte. Das heißt, dass sich Unternehmer nicht auf die Verantwortlichkeit von Facebook berufen können, wenn es um die korrekte Umsetzung der DSGVO geht. Vielmehr liegt hier eine sog. gemeinsame Verantwortlichkeit vor. Konkret bedeutet das, dass z.B. im Fall eines Datenschutzverstoßes ein Facebook Fanpage-Betreiber für jene Verarbeitungen, für welche er verantwortlich ist, haftet. Zudem müssen die über die Facebook Fanpage verarbeiteten personenbezogenen Daten bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen oder bei der Durchführung von Löschanfragen berücksichtigt werden.
Für Unternehmen bedeutet dieses neue Gutachten nun, dass sie einmal mehr dringend die eigene Facebook Fanpage bzgl. Datenschutz updaten sollten, wenn sie diese nicht abschalten wollten:
- Zu Beginn sollte eine Risikoabwägung stehen: Ist Ihre Fanpage für Marketingzwecke unverzichtbar oder soll sie „nur“ die Präsenz des Unternehmens auf Facebook sicherstellen?
- Fällt diese Abwägung zugunsten des Betreibens einer solchen Fanpage aus, überprüfen Sie, ob sie der Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Besuchern gerecht werden. Hierzu brauchen Sie eine entsprechende Datenschutzerklärung und Impressum, die auf die Facebook Fanpage angepasst sind (s. Datenschutz für Facebook Unternehmensseiten).
- Parallel dazu müssten Sie Betroffenenanfragen (z.B. Löschgesuchen) nachkommen und hierfür könnten alle Informationen auf der Fanpage relevant werden.
- Wichtig zu wissen ist zudem, dass für eine Facebook Fanpage ein eigenes Verarbeitungsverzeichnis angelegt werden. Diese Dokumentation ist essenziell, sollten die Aufsichtsbehörden bei Ihnen anklopfen.
Doch trotz all dieser unumgänglichen Schritte bleibt der Betrieb einer Facebook Fanpage datenschutzrechtliche weiterhin bedenklich. Wollen Sie Ihre Seite nicht (vorübergehend) abschalten, sollten Sie sich bewusst sein, dass das Risiko einer Abmahnung bzw. eines Bußgeldes zwar unwahrscheinlich, aber dennoch gegeben ist.
Wie sollte der Nutzer auf dieses Urteil reagieren?
Es wird mit Spannung erwartet, wie die Politik bzw. die öffentlichen Behörden auf die Forderung der DSK reagieren. Wenn die öffentlichen Facebook Fanpages abgeschalten werden, wird dies ein wichtiges Signal in Richtung Datenschutz sein, an dem Sie sich orientieren sollten. Eine klare Handlungsanweisung das Thema Facebook Fanpage und Datenschutz betreffend wird es aber wohl leider noch länger nicht geben, wird dieses Thema mittlerweile seit mehr als vier Jahren heiß diskutiert. Sie können also nur für sich selbst abwägen, ob die Vorteile einer Facebook Fanpage für Ihr Unternehmen deutlich stärker wiegen als die Risiken (Abmahnung, Bußgeld, Imageverlust). Wichtig zu wissen: Fanpages können vorübergehend abgeschalten werden, wenn Sie weitere offizielle Urteile abwarten möchten. Entscheiden Sie sich hingegen, Ihre Fanpage weiterzubetreiben, empfehlen wir Ihnen, sich diesbezüglich fachkundige Hilfe zu holen, damit Sie durch das Zaudern offizieller politischer Stellen nicht den Kürzeren ziehen und das Nachsehen haben.
Autor: Team datenschutzexperte.de
Artikel veröffentlicht am 07.06.2022