Clubhouse ist die angesagte Plattform der Stunde. Wirklich ein bisschen wie ein echter Club, falls Sie sich daran erinnern – der Lockdown geht ja schon eine Weile. Ohne Einladung kommt man nicht rein und was man vorfindet, sind nette Menschen und gute Gespräche. Oder?
Was ist Clubhouse?
Es wird gemunkelt, dass es mit der Anpassung der Datenschutz-Richtlinien bei WhatsApp und der allgemeinen Facebook-Müdigkeit zusammenhängt, dass sich viele Leute nach einem alternativen Messenger oder anderen Plattformen umschauen. Signal und Threema sind gerade sehr angesagt, aber nun eben auch Clubhouse. Und diese App schafft es, geschäftliche Social-Media-Plattformen wie LinkedIn in Aufruhr zu versetzen: Wer hat noch Einladungslinks zu Clubhouse übrig? Und welche coolen Events hat man verpasst, weil man keinen Einladungslink mehr ergattern konnte?
Falls Sie von der Clubhouse-App noch nichts gehört haben: Es handelt sich hier um eine Mischung aus Audio-Messenger und Plattform für Live-Audioinhalte, hinter der die Firma Alpha Exploration steht. User:innen unterhalten sich in kleinen, privaten Gruppen oder auch über eine Art Podcast-Format. Es ist auch möglich, große Runden zu bestimmten Uhrzeiten zu planen. Teilnehmen darf nur, wer einen begehrten Einladungscode von einem/r anderen Benutzer:in erhalten hat. Diese künstliche Verknappung von Zugängen ist ein Marketing-Gag, der momentan bestens zu funktionieren scheint, denn die Codes sind begehrt wie nie.
Zudem brauchen Sie ein IPhone, denn auf Android läuft die App bisher nicht. Gerade steckt die App nämlich noch in den Kinderschuhen, denn sie wurde erst vor wenigen Monaten in den USA entwickelt. Doch nicht zuletzt durch prominente Unterstützung wie durch Oprah Winfrey geriet Clubhouse schnell in den Fokus. Nun hat die App den Sprung über den großen Teich geschafft. Doch was erwartet Nutzer:innen aus Datenschutz-Sicht? Ist die App wirklich datenschutzrechtlich bedenklich?
Datenschutzbedenken: Darum steht Clubhouse in der Kritik
Bereits beim Download der App wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Daten gesammelt und u.U. auch mit der eigenen Identität verknüpft werden. Dabei handelt es sich um:
Kontaktinformationen
Kontakte
Benutzerinhalte
Kennung
Nutzungsdaten.
Zudem hat es auch das Kleingedruckte bei Clubhouse leider in sich. Der Text, den die meisten einfach wegdrücken, anstatt ihn sich durchzulesen und die Funktionsweise der App beinhaltet u.a. folgende Punkte:
Datenweitergabe: Die erhobenen Daten der User:innen können für Werbezwecke an Dritte weitergegeben werden.
Kontaktzugriff: Einladungen können nur versendet werden, wenn es der App gestattet wird, auf das Adressbuch des Smartphones zugreifen zu dürfen. Erteilen Sie diese Freigabe und der App damit Zugriff auf das Adressbuch, werden die Daten (wie Name und Telefonnummer der Kontakte) auf Server in die USA hochgeladen. Auch wenn Sie das für unproblematisch halten, sollten Sie bedenken, dass Sie u.U. auch Kontakte in Ihrer Kontaktliste haben, die damit nicht einverstanden sind. Problematisch ist auch, dass nicht wirklich ersichtlich wird, was Clubhouse mit den gewonnenen Kontakten anfängt. Zudem erhalten die Betreiber:innen damit genaue Kenntnis über Ihr Umfeld.
Serverstandort: Wie gerade angesprochen, handelt es sich bei Clubhouse um eine amerikanische App. Die erhobenen Daten werden somit auf Server in den USA verarbeitet – außerhalb des Einflussgebiets der DSGVO und seit der Kippung des EU-U.S. Privacy-Shields ein datenschutzrechtlich gesehen unsicheres Drittland.
Gesprächsaufzeichnung: Richtig gelesen, die Gespräche werden aufgezeichnet. Alle. Angeblich, um gemeldete „Vertrauens- oder Sicherheitsverstöße“ überprüfen zu können. Die Aufzeichnungen werden laut Unternehmen gelöscht, sobald die Untersuchung zum Abschluss gebracht wurde und zudem verschlüsselt gespeichert – eine Angabe zum Verschlüsselungsverfahren ist jedoch nicht ersichtlich. Ob dies wirklich der Fall ist, kann nicht überprüft werden. Werden Räume beendet, werden laut den Richtlinien von Clubhouse die Aufzeichnungen gelöscht. Auch dies kann nicht überprüft werden. Nutzer:innen selbst ist es allerdings untersagt, Audio-Mitschnitte anzufertigen.
Profilbildung: Noch ist Clubhouse zu klein, um das Geschäftsziel genau identifizieren zu können. Sicher ist: Clubhouse sammelt Daten, die dabei helfen, umfassende Profile der Nutzer:innen zu erstellen. Die Frage ist, was damit angestellt wird. Denn mit der Nutzung von Clubhouse erklären sich die Nutzer:innen ja, wie im ersten Punkt erläutert, damit einverstanden, dass die gesammelten Daten auch weitergegeben werden dürfen.
Betroffenenrechte: Insbesondere das Recht auf Vergessenwerden wird in der Datenschutzerklärung von Clubhouse eingeschränkt. Demnach können gesammelte Daten auch nach der Löschung des Accounts an Dritte weitergegeben werden.
Sollen Sie die App nun interessant für Ihr nächstes Webinar halten, sollten Sie sich bewusst sein, dass Clubhouse ausdrücklich nur für den privaten Gebrauch bestimmt ist. Eine geschäftliche Nutzung ist damit also ausgeschlossen. Ganz abgesehen davon macht es auch datenschutzrechtlich keinen Sinn, die App im Unternehmensumfeld zu verwenden.
Wie sicher sind die Nutzerdaten bei Clubhouse?
Dass Clubhouse in Sachen Datenschutz noch deutlich Luft nach oben hat, sollte ersichtlich geworden sein. Da aber momentan nicht mehr als neun Personen in diesem Start-Up arbeiten und der Hype gerade erst eigensetzt hat, wird das Thema Datenschutz bei der weiteren App-Entwicklung wahrscheinlich erst langsam ins Bewusstsein der Entwickler:innen treten. Zumal bisher kein Druck von Seiten der Nutzer:innen zu erkennen ist – anders als dies inzwischen bei den Produkten etwa von Facebook der Fall ist.
Interessant ist darüber hinaus zu wissen, dass Andreessen Horowitz ein großer Kapitalgeber der Plattform ist. Für alle, die Horowitz nicht kennen: Er unterstützte auch Facebook und Instagram in ihren Anfangsphasen. Dies als Art Prophezeiung zu sehen, mag übertrieben klingen, sollte bei der angestrebten Verwendung der App aber im Hinterkopf behalten werden.
Autorin: Kathrin Strauß
Artikel veröffentlicht am: 22.01.2021