Bundeskartellamt vs. Facebook

Bundeskartellamt vs. Facebook – ein Schritt Richtung mehr Datenschutz

Einen Link von Instagram direkt an einen Freund auf WhatsApp verschicken oder einen Beitrag mit einem schnellen Klick liken und auf Facebook teilen. Was für viele Alltag ist, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch: Verschiedene Daten von unterschiedlichen Quellen werden auf diese Weise verknüpft und direkt an Facebook weitergeleitet.

Dass die Themen Datenschutz und Facebook ein Spannungsfeld darstellen, ist nichts Neues. Nur wenn der Nutzer der Vorgehensweise zugestimmt hat, dass Daten aus unterschiedlichen Quellen verknüpft und direkt an Facebook geleitet werden, war es bislang möglich, das soziale Netzwerk zu nutzen. Nun hat das Bundeskartellamt Facebook allerdings untersagt, personenbezogene Daten auf externen Websites oder Smartphone-Apps zu sammeln, die dem Facebook-Konto zugeordnet werden können. Es geht hier nicht per se um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, sondern um die Daten, die bei der Nutzung von sogenannten „Drittquellen“ anfallen und die Facebook sammelt. Dazu gehören

  • Daten, die über die Tochterunternehmen WhatsApp oder Instagram gesammelt werden

  • Daten, die bei Drittwebseiten oder Apps erfasst werden.

In den sogenannten Drittquellen werden dann Daten gesammelt, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Verwendung des Facebook-Logos

  • Integration des „Gefällt mir“-Buttons

  • Login auf Facebook möglich

  • Einsatz von Analysedienste wie „Facebook Analytics“

Auf diese Weise kann Facebook personenbezogene Daten auch dann sammeln, wenn ein Nutzer das Drittangebot zum ersten Mal nur aufruft oder sogar auch, wenn der Nutzer dem Webtracking anhand einer Firewall oder seiner Geräte- und Browsereinstellungen widersprochen hat.

Bereits 2016 hat das Kartellamt an einem Verwaltungsverfahren gegen Facebook gearbeitet. Die Verantwortlichen waren dabei der Ansicht, dass es Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Marktmacht gibt. Aus Sicht des Bundeskartellamts ist die bisherige Vorgehensweise zudem weder aus datenschutzrechtlicher noch aus kartellrechtlicher Sicht gerechtfertigt.

Was ändert sich beim Datenschutz für Facebook?

Facebook-Diensten wie Instagram oder WhatsApp ist es weiterhin erlaubt, personenbezogene Daten ihrer Nutzer für ihre Dienste zu sammeln. Die Zusammenführung dieser Daten ist nur noch mit der freiwilligen Einwilligung des jeweiligen Nutzers  möglich. Das Bundeskartellamt definiert „freiwillig“ dahingehend, dass die Nutzung der Facebook-Dienste nicht von dieser Entscheidung abhängig gemacht werden darf. Die Dienste sollten somit auch dann genutzt werden können, wenn der Nutzer dem widerspricht. Das Bundeskartellamt untersagt Facebook somit Vertragskonditionen, dass die Nutzung von Facebook nur unter der Erlaubnis möglich ist, dass Konten von Instagram oder WhatsApp mit dem Facebook-Konto verknüpft und die Daten zusammengeführt werden können.

Auch ist es Facebook nicht mehr erlaubt, Nutzerdaten bei dem Besuch von Drittwebseiten oder Apps von Drittanbietern über Programmierstellen wie Facebook Business Tools zu sammeln, mit dem Facebook-Konto zu verknüpfen und zu verwenden.

Facebook darf demnach die Daten in Deutschland nur in einer stark eingeschränkten Form zusammenführen und muss die allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend anpassen.
Das soziale Netzwerk hat nun zwölf Monate Zeit, die Nutzerkonditionen entsprechend abzuändern und die bemängelte Vorgehensweise zu unterlassen. Darüber hinaus muss das soziale Netzwerk innerhalb von vier Monaten ein Lösungskonzept erarbeiten und dem Bundeskartellamt vorlegen, welches dann entsprechend genehmigt oder abgelehnt wird.

Welche Daten darf Facebook weiterhin sammeln?

Facebook darf weiterhin die Nutzerdaten der Website oder App verarbeiten und die Daten über Drittquellen sammeln . Schließlich ist diese Vorgehensweise legitim, da sich Facebook durch Werbung finanziert. Allerdings wurde nicht geprüft, ob diese Konditionen zu Datenschutzverstößen führen und kartellrechtlich gerechtfertigt sind. Facebook-Dienste wie WhatsApp oder Instagram dürfen weiterhin innerhalb ihrer Gesellschaft personenbezogene Daten verarbeiten. Die Daten dürfen allerdings nicht mehr automatisch mit einem Konto verknüpft werden dürfen.

Welche Bedeutung haben Drittanbieter beim Facebook Datenschutz?

Facebook hat sammelt bereits beim Besuch der Webseite, der Facebook-App bzw. des Messengers sowie über Tochterunternehmen bereits eine hohe Menge an Daten. Mess- und Analysetools sind für Facebook daher eine wichtige Datenquelle. Vor allem Cookies und die Geräteinformationen bieten für Facebook einen erheblichen Mehrwert. Facebook hat einen exorbitant hohen Zugriff zu wettbewerbsrelevanten Daten, vor allem auf die personenbezogenen Daten seiner Nutzer, die für soziale Netzwerke einen hohen Stellenwert besitzen. Diese sind für die Produktausgestaltung wichtig.

Wie viele Daten verarbeitet werden, wird anhand der Nutzerzahlen erkennbar:

  • Facebook: 2,3 Milliarden aktive Nutzer weltweit

  • WhatsApp: über eine Milliarde aktive Nutzer weltweit, davon 40 bis 60 Millionen in Deutschland

  • Instagram: 500 Millionen aktive Nutzer weltweit, davon 10 bis 20 Millionen in Deutschland

Der Einfluss von Facebook im Internet wird dadurch verstärkt, dass es bislang keine vergleichbaren Dienste gibt. Google+ hat sich ausgeschalten und andere Netzwerke wie Snapchat oder YouTube sind aufgrund ihrer Geschäftsmodelle keine vergleichbaren Dienste.

Welche Gefahren für den Datenschutz können durch Facebooks Geschäftsmodell entstehen?

Das Problem beim Geschäftsmodell von Facebook besteht darin, dass der Nutzer die Kontrolle über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten abgibt und nicht selbst bestimmen kann, was mit seinen Daten geschieht. Auf diese Weise können durch das sogenannte „Profiling“ Nutzerprofile erstellt werden. Vor allem bei den jüngsten Datenskandalen um Facebook oder durch die Erstellung von sogenannten Fake-Accounts und den Sicherheitslücken wird sichtbar, wie wichtig es ist, dass eine Person selbst bestimmen kann, welche ihrer personenbezogenen Daten in welchem Umfang verarbeitet werden. Da es aktuell aufgrund der Marktmacht von Facebook keine Alternativen gibt, blieb den Nutzern bisher nichts anderes übrig als die genannten Konditionen zu akzeptieren. Facebook hat bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung des Bundeskartellamts vorzugehen.

Artikel veröffentlicht am: 12. Februar 2019

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