Der Datenschutz hat in den letzten Jahren eine wachsende Bedeutung in Unternehmen erlangt. Mit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) im Mai 2018 haben sich vor allem die Haftungsvorschriften bei Verstößen nochmals verschärft. Auch wenn sich das betriebliche Management der Relevanz des betrieblichen Datenschutzes inzwischen nach und nach bewusst wird, wird ein Faktor häufig vernachlässigt: Es sind vor allem die Mitarbeiter, die im betrieblichen Alltag datenschutzkonform arbeiten müssen und eine Mitarbeiterschulung im Datenschutz benötigen.
Datenschutz ist Mitarbeiterdatenschutz
Selbst wenn der Datenschutzbeauftragte im Betrieb - ob extern oder intern - sein Bestes gibt, die Mitarbeiterschulung darf nicht vergessen werden. Im betrieblichen Alltag müssen die Belegschaften Datenschutz in den Betrieben sehr ernst nehmen. Dazu ist es vor allem notwendig, dass die Betroffenen die Bedeutung des Datenschutzes verstehen und entsprechende Regelungen nicht nur als lästige Vorschriften begreifen, die die tägliche Arbeit behindern. Es muss vermittelt werden, dass Datenschutz höchste Priorität hat. Das gilt vor allem in den administrativen und den IT-Bereichen des Unternehmens, geht aber letztendlich alle Mitarbeiter gleichermaßen etwas an.
Datenschutzschulung der Mitarbeiter - nicht nur lästige Pflicht
Auch die Arbeitgeber sollten die entsprechende Mitarbeiterschulung, die ständig wiederholt und aktualisiert werden muss, nicht nur als Pflichttermin begreifen. Je höher das Bewusstsein für datenschutzrechtliche Belange im Unternehmen auch in der Belegschaft verankert ist, desto eher ist das Unternehmen vor Datenklau und Angriffen auf Unternehmensdaten von außen geschützt. Aufmerksame und geschulte Mitarbeiter reagieren hier viel sensibler auf mögliche Unregelmäßigkeiten oder auffällige Bewegungen in Bezug auf Daten. Auch nach innen greift dieser Schutz, nämlich dann, wenn Angriffe aus dem Mitarbeiterkreis selbst erfolgen: Hier ist der aufmerksame und im Datenschutz unterrichtete Kollege ebenso eine Abschreckung für jenen böswilligen (evtl. ehemaligen) Kollegen, der Daten für die Konkurrenz abgreifen will. Darüber hinaus ist ein weiterer Aspekt nicht zu vergessen: Bei Verstößen gegen den Datenschutz haftet in erster Linie der Arbeitgeber, nicht der einzelne Mitarbeiter.
Mitarbeiterschulung im Datenschutz ist aktive Haftungsvermeidung
Häufig wird aus bloßer Unkenntnis gegen den Datenschutz verstoßen. Mangelndes Wissen in datenschutzrechtlichen Belangen schützt das Unternehmen jedoch nicht vor Haftungfällen. Indem die Belegschaft regelmäßig im Datenschutz geschult wird, verringert das Unternehmen somit das eigene Haftungsrisiko. Da die neue EU-Datenschutzgrundverordnung die Höhe der möglichen Bußgelder merklich anhebt, sollte sich jedes betriebliche Management vor entsprechenden Sanktionen, in bis zu achtstelliger Höhe, schützen. Verglichen damit ist der Aufwand für die Mitarbeiterschulung verhältnismäßig gering. Unternehmen sollten Schulungen im Datenschutz auch als Chance begreifen, strukturell ordnende Elemente im Unternehmensalltag zu verankern. Denn diese stärken das Zusammengehörigkeitsgefühl, indem sie betriebliche Prozesse transparent und nachvollziehbar machen.
Mitarbeiterschulung im Datenschutz: kein Luxus
Aus den genannten Gründen ist die betriebliche Weiterbildung im Datenschutz eine echte Notwendigkeit. Entsprechende Schulungen lassen sich mit internen und/oder externen Schulungspersonen einfach und effektiv organisieren und durchführen. Datenschutz sollte fest im betrieblichen Alltag etabliert und verstanden werden. Das erhöht die Akzeptanz für die entsprechenden Anforderungen und macht allen Beteiligten klar, dass sie vom Datenschutz profitieren. Planen Sie Ihre nächste Mitarbeiterschulung im Datenschutz jetzt.
Artikel veröffentlicht am: 20. Juni 2017