2 Jahre DSGVO Umsetzung in Unternehmen

Zwei Jahre DSGVO – Datenschutzgrundverordnung Umsetzung in Unternehmen

Die DSGVO feierte im Mai den 2. Geburtstag ihres In-Kraft-Tretens. Was hat sich seither getan? Wir blicken zurück.

2020-07-13

Logo

Aufmerksame Leser:innen wissen, dass wir zum Thema zwei Jahre DSGVO auch ein Webinar mit dem Schwerpunkt Corona gemacht haben, dass Sie hier nachschauen können. Hier erfahren Sie hier in einem kurzen Überblick, was sich konkret in Sachen Datenschutz und DSGVO die letzten Jahre getan hat und worauf es für Unternehmen ankommt.

 

Zwei Jahre DSGVO – wie klappt die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in Unternehmen?

Die Umsetzung lief zwar bisher nicht immer reibungslos und zügig an, doch langsam etabliert sich die DSGVO in allen Branchen. Gerade in der Corona-Krise wurde dies deutlich: Home-Office-Vereinbarungen, die Frage nach der korrekten internen Kommunikation oder dem richtigen DSGVO-sicheren Video-Konferenz-Tool waren viel diskutierte Themen im Unternehmensumfeld. Dass sich der Datenschutz und die DSGVO so selbstverständlich auch in Krisenzeiten in Unternehmen etablieren, ist schön und wichtig zu sehen. So zeichnet sich ab, dass die DSGVO mit ihren hohen Anforderungen den weltweiten Goldstandard im Datenschutz gesetzt hat. Private Unternehmen, die den europäischen Markt bedienen wollen, orientieren sich nun verstärkt daran und transportieren somit das europäische Datenschutzniveau in die Welt. Jetzt ziehen andere Länder nach – etwa Kalifornien. Doch nicht nur die Unternehmen reagieren; auch immer mehr Privatpersonen wissen die Vorteile und die gestärkten Rechte, die ihnen die DSGVO einräumt, zu schätzen.

 

Ziel der DSGVO und die Umsetzung in der Praxis

Das Ziel der DSGVO war und ist es, personenbezogene Daten (besser) zu schützen. Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, den Datenschutz in Europa zu vereinheitlichen und somit gleiche Datenschutzstandards für alle Mitgliedsstaaten zu schaffen. Die DSGVO gilt dabei für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, gleichermaßen: Vom kleinen Start-Up bis zum großen Onlineshop.

Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in der Praxis lief teilweise zögerlich an, doch immer mehr Privatpersonen fordern aktiv ihre Rechte gegenüber Unternehmen ein. Spätestens seitdem reagieren diese mit der verstärkten und möglichst vollständigen Umsetzung der DSGVO. Vielfach haben wir in Gesprächen mit unseren Kund:innen gemerkt, dass gerade die Unternehmens-Webseiten oftmals einen Schwachpunkt in der DSVO-Umsetzung darstellen. Um Sie hierbei zu unterstützen, haben wir für Sie zahlreiche Informationsangebote, wie:

 

Halten sich Unternehmen an die DSGVO?

So gut sich viele Unternehmen an die DSGVO halten; bei anderen hapert es. So verlaufen teilweise Auskunftsersuchen von Privatpersonen, die eigentlich spätestens innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO) beantwortet werden müssten, im Sand. Das kann weitreichende Folgen haben, die sich wie auch vertuschte oder unbemerkte Datenschutzverletzungen in teils millionenschweren Bußgeldern äußern können. Wir raten Unternehmen daher immer, den Datenschutz nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Haben Sie bereits einen Datenschutzbeauftragten und ein Datenschutzmanagement etabliert? Wissen Sie, wie Sie mit Auskunftsersuchen und Löschanfragen (Löschkonzept) umgehen müssen? Behalten Sie zudem folgende, für den Datenschutz im Unternehmen unverzichtbare Punkte im Blick:


Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Datenschutz für Unternehmen haben oder uns Ihre Erfahrung zum Thema „Datenschutzgrundverordnung Umsetzung in Unternehmen“ schildern wollen, schreiben Sie uns gerne!


Autorin: Kathrin Strauß
Artikel veröffentlicht am: 09.07.2020

Bitte beachten Sie: Allgemeine Beiträge können eine datenschutzrechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit unsere Blogbeiträge können wir keine Gewähr übernehmen. Inhalte beziehen sich immer auf die Rechts- und Faktenlage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und sind deshalb zum Zeitpunkt des Aufrufs möglicherweise nicht mehr aktuell.

In den von uns erstellten Artikeln, Leitfäden, Checklisten, Whitepaper und anderen Beiträgen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Wir möchten betonen, dass sowohl weibliche als auch anderweitige Geschlechteridentitäten dabei ausdrücklich mitgemeint sind, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Aktuelle Beiträge zum Thema Datenschutz

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Telefon:

+49 89 / 250 039 220

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00 Uhr