Digitalisierung via Laptop

Digitalisierung und Datenschutz – ewige Gegensätze?

Sind Digitalisierung und Datenschutz ewige Antagonisten? Digitale Prozesse produzieren Datenfluten, der Datenschutz plädiert für einen sparsamen und minimalistischen Umgang v.a. mit personenbezogenen Daten. Trotz dieses Gegensatzes sind Datenschutz und Digitalisierung enger verbunden als es scheint.

2021-04-12

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Vielfach werden Digitalisierung und Datenschutz aus der Natur der Sache heraus als antagonistische Elemente, also Gegenspieler, verstanden. Während digitale Prozesse Datenfluten produzieren, wünscht sich der Datenschutz kein Big Data, sondern den sparsamen und minimalistischen Umgang besonders mit personenbezogenen Daten.

So ist einer der Hauptgrundsätze der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Datensparsamkeit (Art. 5 DSGVO). Doch trotz dieses natürlichen Gegensatzes ist der Datenschutz enger mit der Digitalisierung verbunden als man annehmen sollte. Vor allem ist eine erfolgreiche Digitalisierung tatsächlich auch auf datenschutzrechtlich effektive Konzepte angewiesen. Dahinter steht der Gedanke, dass Datenschutz längst nicht nur verbraucherschutzrechtliche Aspekte hat.
 

Unternehmens-Datenschutz: digital und (inter)national

Aus der Sicht von an der Digitalisierung beteiligter Unternehmen war der Datenschutz lange Zeit über nur ein lästiges und innovationshemmendes Element. Das lag auch daran, dass Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland zum überwiegenden Teil Ländersache war und jedes Bundesland eigene datenschutzrechtliche Regelungen hatte. International waren die datenschutzrechtlichen Regelungen noch einmal unterschiedlicher und damit unübersichtlicher. Da aber viele Unternehmen nicht nur auf nationaler, sondern europäischer und globaler Ebene tätig sind, erschien die (inter)nationale Regelungsdichte im Datenschutz unübersichtlich und machte Abläufe scheinbar unnötig kompliziert.

Erste Hilfe kam hier mit der seit 25. Mai 2018 in der EU bindenden EU-Datenschutzgrundverordnung: Mit der DSGVO existiert nun erstmalig ein unmittelbar geltendes datenschutzrechtliches Regelungswerk auf europäischer Ebene. Die DSGVO reagierte dabei in Teilen auch auf die besonderen Anforderungen der Digitalisierung im Kontext des Datenschutzes. So wurden manche Anforderungen an Unternehmen verschärft und auch der Rahmen für Sanktionen bei Datenschutzverstößen erheblich vergrößert, doch insbesondere das Thema Datenschutz für Unternehmen wurde weitaus übersichtlicher gestaltet und EU-weit einheitlich geregelt. Das hebt den Gegensatz zwischen Digitalisierung und Datenschutz zwar nicht auf, doch nun begreifen viele Unternehmen allmählich, dass Datenschutz nicht nur den Verbraucherinteressen dient.
 

Digitalisierung und Datenschutz aus Nutzersicht

Digitalisierte Systeme sind aus dem Alltagsleben nicht mehr wegzudenken. Smartphones, Tablets, das innovative Smart Home und Cloud-Lösungen sind inzwischen bis in die intimsten Bereiche der Verbraucher:innen eingezogen. In diesem Kontext und vor allem durch die automatisierte Datenverarbeitung sind personenbezogene Daten oftmals weitaus größeren und vor allem umfassenderen Risiken ausgesetzt, als dies bei analogen Systemen wohl jemals denkbar war.

Der bisher so sorglose Umgang mit personenbezogenen Daten von Nutzerseite her hat vor allem durch das Inkrafttreten der DSGVO eine Wendung vollzogen: Immer mehr User:innen werden sich der Relevanz des Datenschutzes bewusst und sorgen sich um ihre Daten. Angeheizt werden solche Überlegungen durch große Tech-Konzerne wie Facebook, pflegten sie doch allzu lange einen zweifelhaften und undurchsichtigen Umgang mit Nutzerdaten.

Die an diesen Entwicklungen beteiligten Unternehmen und Dienstleister:innen stellt der damit verbundene datenschutzrechtliche Aspekt vor große Herausforderungen, wollen sie datenschutzrechtlich konform arbeiten. Wer das Vertrauen seiner Kund:innen und Verbraucher:innen behalten will, kommt an entsprechend ausgearbeiteten Datenschutzkonzepten nicht vorbei. Unternehmen sind dabei darauf angewiesen, sowohl technische als auch rechtliche Aspekte miteinander zu vereinen. Dabei muss aber natürlich die Usability digitaler Anwendungen weiter gewährleistet werden.

Deshalb ist es im Kontext von Digitalisierung und Datenschutz nicht mehr damit getan, alle Bemühungen nur auf Datenvermeidung und -minimierung auszurichten. Es geht vielmehr darum, mit den Nutzer:innen auf Augenhöhe vertrauensvoll zusammen zu wirken, um deren Sorge hinsichtlich der personenbezogenen Daten zu berücksichtigen und auf der anderen Seite die entsprechende digitale Anwendung überhaupt zu ermöglichen (z. B. im Bereich Online-Banking).

Unternehmen sind dabei in vielerlei Hinsicht gefordert. Vor allem geht es um Transparenz und Kommunikation gegenüber den einzelnen Nutzer:innen. Innovative digitale Anwendungen werden sich zukünftig nur dann wirklich erfolgreich durchsetzen können, wenn die Nutzer:innen einem validen Datenschutz vertrauen können. Doch auch Unternehmen profitieren davon.
 

Digitalisierung und Datenschutz – warum Unternehmen von Datenschutzkonformität profitieren

Für Unternehmen intern ist das Thema Datenschutz ebenfalls unerlässlich, müssen sie sich doch vor immer öfter auftretenden Angriffen auf betriebsinterne und geheime Daten schützen. Gerade digitale Anwendungen und der Einsatz mobiler Geräte für ein flächendeckendes Home-Office eröffnet hohe Gefahrenpotenziale für betriebsinterne Daten. Die Flexibilisierung der Arbeitswelt ist dabei ein typisches Element der Digitalisierung, das Unternehmen auf der einen Seite enorme Vorteile bringt, es aber auf der anderen Seite vulnerabler macht. Obwohl datenschutzrechtliche Vorschriften in erster Linie auf Nutzerinteressen abzielen, profitieren Unternehmen davon, sich datenschutzkonform aufzustellen, denn der Datenschutz dient nicht zuletzt dem Schutz von Unternehmensdaten. Ein umfassendes Datenschutzmanagement verschafft Unternehmen zudem ein gewisses Standing im Wettbewerb – und das sowohl auf der B2B-Ebene als auch gegenüber den Endkund:innen.

Gerade Unternehmen an der Spitze der Digitalisierung tun gut daran, den Datenschutz endlich von dem Ruf eines lästigen und hinderlichen Verbraucherschutzinstrumentes zu befreien und sich nicht in der Manier vieler Großkonzerne dem verantwortungslosen Umgang mit personenbezogenen Daten hinzugeben. Dieses Umdenken ist unabdingbar und kann einiges dazu beitragen, den Gegensatz zwischen Digitalisierung und Datenschutz Schritt für Schritt zu verringern. Denn letztendlich handelt es sich dabei um die beiden Enden des gleichen Entwicklungsstranges.


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Autorin: Kathrin Strauß
Artikel veröffentlicht: 12.04.2021

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