Datenschutz­beauftragter nach DSGVO

Was ist ein Datenschutz­beauftragter, und welche Pflichten und Rechte hat er?
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Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutz­beauftragter (DSB) kann auf unterschiedlichen Ebenen wirken. Somit haben Landes­datenschutz­beauftragter, Bundes­datenschutz­beauftragter und ein betrieblicher Beauftragter für Datenschutz verschiedene Kontroll- und Beratungsfunktionen im Bereich Datenschutz.

Wer ist Datenschutzbeauftragter in Unternehmen?

 

Während die Landes­datenschutz­beauftragten und der Bundes­datenschutz­beauftragte für die Kontrolle und Beratung von öffentlichen Stellen des Bundes beziehungsweise der jeweiligen Bundesländer zuständig sind, so obliegt dem betrieblichen DSB die Unterstützung und Beratung von Unternehmen. 

Datenschutzbeauftragter: Definition nach DSGVO

 

Dabei ist der Begriff des Unternehmens in der Datenschutz­grundverordnung (DSGVO) weit gefasst – ein DSGVO-Beauftragter ist sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dies ist unabhängig von der Rechtsform. Das bedeutet also, dass etwa auch Vereine wie Selbstständige sowie andere nicht-öffentliche Stellen als Unternehmen im Sinne der DSGVO zu betrachten sind.

1. Arten des Datenschutz­beauftragten

Ein Datenschutz­beauftragter im Unternehmen (DSB) nimmt im Rahmen der EU-DSGVO eine wichtige und verant­wortungsvolle Funktion ein. An der Schnittstelle zwischen Unternehmen, Datenschutz­behörden und Betroffenen tätig, verfügt der DSB in den Betrieben über die notwendige datenschutz­rechtliche Expertise, um die Umsetzung datenschutz­rechtlicher Vorgaben zu gestalten, zu kontrollieren und zu kommunizieren. 

In Unternehmen kann sowohl ein interner als auch ein externer Datenschutz­beauftragter bestellt werden: Während ein interner DSB ein regulärer Angestellter des Unternehmens ist, wird ein externer DSB im Rahmen eines Dienst­leistungs­verhältnisses beauftragt.

2. Welche Aufgaben hat ein DSGVO-Beauftragter?

Ein Datenschutz­beauftragter ist ein Experte für den Datenschutz. Er hat insbesondere die Aufgaben, in einem Unternehmen die Umsetzung der Vorgaben der DSGVO und der sonstigen datenschutz­rechtlichen Regelungen sicher­zustellen und Datenschutz­verletzungen zu verhindern. Er gilt zudem als Vermittler zwischen Unternehmen, Betroffenen und Aufsichts­behörden.

Auch für Betroffene und Unternehmen übernimmt er eine wichtige Funktion: Betroffene Personen können sich sicher sein, dass ihre Daten in einem Unternehmen umfassend geschützt werden. Unternehmen können sich darauf verlassen, dass keine Datenschutz­gesetze verletzt werden und die Gefahr des Daten­missbrauchs stark minimiert wird. Zu den Kerntätig­keiten eines DSBs gehört beispiels­weise auch, Unternehmen zu helfen, Datenschutz­pannen zu melden. Durch diesen vielfältigen Einsatz ist auch die Gefahr einer Abmahnung für Unternehmen geringer. Erfahren Sie alles über die Aufgaben eines Datenschutz­beauftragten

3. Welche Qualifikationen benötigt ein Datenschutz­beauftragter?

Eine datenschutzbeauftragte Person, gleich ob intern oder extern, muss eine natürliche Person sein, die einem Unternehmen beratend im Thema Datenschutz zur Seite steht. Dafür muss diese Person einige Voraus­setzungen erfüllen:

Expertenstatus

Die Qualifikation zum Datenschutz­beauftragten kann durch Schulungen und Fort­bildungen nachge­wiesen werden, die durch offizielle Prüfsiegel bestätigt werden, wie z.B. Siegel von TÜV oder DEKRA.

Fachliche Eignung

Der Datenschutz­beauftragte muss zudem eine umfassende Fachkunde im innerbe­trieblichen Datenschutz mitbringen. Zudem sind das Interesse und das 100%ige Verständnis der Datenschutz­materie unabdingbar.

 

Kommunikationsfähigkeiten

Datenschutz in Unternehmen besteht zum großen Teil aus Optimierung und der gemeinschaft­lichen Umsetzung des Datenschutz­managements. Damit dies gelingen kann, braucht der DSB ausgeprägte Kommunikations­fähigkeiten, um die Lösungs- und Verbes­serungs­vorschläge im Unternehmen begründen und implementieren zu können.

DSB hat besondere Stellung im Unternehmen

Ein Datenschutz­beauftragter muss unabhängig und weisungsfrei agieren und obliegt (wenn es sich um einen internen DSB handelt) einem besonderen Kündigungs­schutz.

4. Ihr Datenschutz­beauftragter im Unternehmen – welche Kosten entstehen?

Die DSGVO sieht für Unternehmen unter gewissen Bedingungen die Bestellung eines DSBs vor. Doch gleich, aus welchen Gründen ein Datenschutz­beauftragter bestellt wird  – es entstehen dem Unternehmen Kosten für seine Bestellung.

Diese können stark variieren, insbesondere abhängig davon, ob bei der Benennung des Datenschutz­beauftragten das Unternehmen seine Pflicht mit einem externen oder internen Datenschutz­beauftragten erfüllt. 

  • Externe DSB werden vielfach im Rahmen pauscha­lisierter monatlicher Beiträge tätig. So erhalten Sie schon ab einem Betrag von 175 Euro im Monat eine umfassende Datenschutz­beratung.
  • Dagegen entstehen für interne Datenschutz­beauftragte laufend Kosten für die Aus- und Fortbildung sowie Fach­literatur, die sich jährlich auf mehrere tausend Euro belaufen können.

5. Was droht, wenn kein Datenschutz­beauftragter benannt wurde?

Wenn Ihr Unternehmen keinen Datenschutz­beauftragten bestellt, obwohl Sie von Gesetzes wegen dazu verpflichtet wären, kann das schnell teuer werden. Die zuständige Aufsichts­behörde ist dann berechtigt, diesen Verstoß zu ahnden: Es drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 2  % des gesamten weltweit erzielten Unternehmens-Jahresumsatzes oder bis zu 10 Millionen Euro (nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO). Schützen Sie Ihr Unternehmen davor:

Weitere Infos zum Datenschutzbeauftragten

Anwalt und Gesetzesbücher

Bundesdatenschutz­beauftragter

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist die unabhängige, eigenständige oberste Bundesbehörde für den Datenschutz und damit die primäre Anlaufstelle bei Datenschutzanfragen und Datenschutzbeschwerden auf Bundesebene.

Zum Bundes­datenschutz­beauftragten

Paragraph

Landesdatenschutz­beauftragter

Ein Landesbeauftragter für den Datenschutz ist der DSB eines Bundeslandes. Jedes Bundesland hat demnach seinen eigenen Landesdatenschutzbeauftragten und repräsentiert als natürliche Person die jeweilige Aufsichtsbehörde für Datenschutz.

Zum Landes­datenschutz­beauftragten

Kompromiss Geschäftsleute

Benennung Datenschutzbeauftragter

Datenschutz ist ein hohes Gut und basiert auf gesetzlichen Grundlagen, die verpflichtend sind. Seit dem 25. Mai 2018 erfahren sie mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) eine weitere Vertiefung. Die Beachtung der strengen Datenschutzverordnung ist dabei grundsätzlich für alle beruflichen Branchen verbindlich, die mit personenbezogenen Daten arbeiten.

DSB Benennen

Mann mit Laptop und Dokument

Vertrag Datenschutzbeauftragter

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz kommt der Rolle des Datenschutzbeauftragten seit dem 25. Mai 2018 eine noch größere Bedeutung zu als bisher. Nach wie vor hat das Unternehmen die Wahl, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu ernennen.

Zum Vertrag

Geschäftsmann erstellt Notizen

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist in einem Unternehmen zuständig für den Datenschutz. Seit Inkrafttreten der DSGVO ist er für deutlich mehr Betriebe Pflicht als vorher. Dabei kann es sich sowohl um einen internen als auch externen Datenschutzbeauftragten handeln.

Zum betrieblichen DSB

Geschäftsmann unterzeichnet Dokument

Pflichten Datenschutzbeauftragter

Viele Unternehmen sind bei der Frage „Muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?“ unsicher. Manche gehen recht nachlässig mit der Thematik um und nehmen die Verpflichtung nicht ernst. Die seit dem 25. Mai 2018 verbindliche EU-Datenschutzgrundverordnung weitet nicht nur den Verantwortungsbereich des Datenschutzbeauftragten aus,...

Zu den DSB Pflichten

6. FAQ Datenschutzbeauftragter

Ob Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, hängt unter anderem von der Unternehmensgröße ab.

Erfahren Sie mehr über die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Ein Datenschutzbeauftragter ist ein Experte im Datenschutz und unterstützt Unternehmen dabei, die Vorgaben der DSGVO einzuhalten. Nach DSGVO handelt es sich um eine natürliche oder juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

Datenschutzbeauftragte müssen bestimmte Qualifikationen mitbringen. Zwar ist es nicht zwingend notwendig, doch viele Beauftragte für den Datenschutz sind Volljuristen. Wichtig ist, dass sie eine Tätigkeit im Bereich des Datenschutzes ausüben.

Lesen Sie mehr über die Qualifikationen, die DSGVO-Beauftragte mitbringen müssen.


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