Factsheet: Die KI-Verordnung und ihre Auswirkungen auf den KMU-Datenschutz
- Warum braucht Europa eine KI-Verordnung?
- Für Risiken birgt die KI für den Datenschutz oder die IT-Sicherheit?
- Welche Vorteile bietet der Einsatz…
Im Home-Office spielt Datenschutz, vor allem auch der Schutz personenbezogener Daten, eine ebenso wichtige Rolle wie im Büro. Wir haben deshalb ein Whitepaper für Sie zusammengestellt, der für Sie Hinweise zur Datenverarbeitung beim mobilen Arbeiten unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte enthält. Sie können die Checkliste nutzen, um zu überprüfen, welche Aspekte im Datenschutz bei Ihnen auch im Home-Office abgedeckt werden sollten.
1. Zugang Dritter zu personenbezogenen Daten
Dabei gehen wir insbesondere auf folgende Punkte ein: Wem dürfen personenbezogene Daten im Home-Office zugänglich sein? / Wie kann für diesen Schutz gesorgt werden?
2. Hardware
Dabei gehen wir insbesondere auf folgende Punkte ein: Dokumentation der Ausgabe unternehmenseigener Hardware / Private Nutzung der Hardware / Einsatz privater Geräte
3. Software
Dabei gehen wir insbesondere auf folgende Punkte ein: Zwei-Faktor-Authentifizierung / Updates, Virenschutz, Firewall und Bootschutz / Passwortgeschützter automatischer Bildschirmschoner / Daten (Ausschluss der Speicherung von Daten auf dem lokalen Rechner / Sichere Aufbewahrung verkörperter Daten / Sichere Übertragung und sicherer Transport von Daten / Ordnungsgemäße Vernichtung von Daten / Trennung von privaten und Unternehmenseigenen Daten) / Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden / Zusätzliche Maßnahmen im Mobileoffice
4. Ordnungsgemäße Vernichtung von Papierakten
Papierakten müssen auch im Home-/Mobile- office ordnungsgemäß vernichtet werden.
5. Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes
Der Arbeitgeber muss als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung auch dann die Möglich- keit zur Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes durch den Mitarbeiter haben, wenn dieser sich im Homeoffice befindet.
6. Regelung gegenüber den Mitarbeitern
Die zuvor erwähnten Punkte sollten so vereinbart werden, dass der Mitarbeiter rechtlich an die Einhaltung gebunden ist.
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