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Volljurist als Datenschutzbeauftragter

Muss ein Datenschutzbeauftragter Volljurist sein? Und welche Voraussetzungen muss er erfüllen?

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Externer Datenschutzbeauftragter

Bei der Ernennung eines Datenschutzbeauftragen (DSB) können die Unternehmen einen internen Mitarbeiter-DSB oder einen externen DSB wählen. In beiden Fällen muss die benannte Person nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit Mai 2018 die entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit aufweisen. Datenschutz hat sehr viel mit Recht und rechtlichen Vorschriften zu tun. Muss der DSB deshalb zwingend Volljurist sein?


Datenschutzbeauftragter – kein geschütztes Berufsbild

Es gibt für die Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten keine geregelte Ausbildung. Es sind auch keine Studiengänge bekannt, die exakt auf diese Position hinführen. Datenschutzexperten bilden sich aus vielen verschiedenen Kernberufen heraus im Bereich des Datenschutzes weiter. Für die datenschutzrechtlichen Rechtsfragen bringt ein Volljurist tatsächlich gute Voraussetzungen mit. Seine fundierte Ausbildung in Sachen Recht, die ihn nach einem Hochschulstudium, einem juristischen Vorbereitungsdienst und zwei Staatsexamina zum Richteramt befähigt, spricht für sich.

Einem Volljuristen als DSB wird es daher auch sehr leicht fallen, sich immer wieder neuen datenschutzrechtlichen Vorschriften in kürzester Zeit anzupassen. Allerdings wird das Thema Datenschutz nicht nur von rechtlichen Gesichtspunkten beherrscht. Es hat auch eine sehr technische Seite. Deshalb kann es von Vorteil sein und ist in gewissen Unternehmensumfeldern sogar unabdingbar, sich als Datenschutzbeauftragter sehr gut in der IT auszukennen, beziehungsweise bei fehlenden IT-Kenntnissen immer auf entsprechende weitere Experten zurückgreifen zu können.


Volljurist oder IT-Spezialist als DSB – es kommt darauf an

Tatsächlich sind die Umstände im einzelnen Unternehmen ausschlaggebend für die Wahl des DSB, wenn es um seine hauptberufliche Qualifikation geht.

Beispiel I: Unternehmen in der IT-Branche

Die Z-GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen in der IT-Branche. Es führt selbst automatisierte Datenverarbeitungen, teilweise auch in Auftragsverarbeitung, durch.

Es ist verpflichtet, einen DSB zu bestellen. Dabei will die Geschäftsführung auf einen internen DSB zurückgreifen. Die Datenschutzaufgaben im Unternehmen haben viele technische Belange und mit einzelnen Routinen zu tun. In diesem Fall liegt es nahe, dass sich ein IT-Spezialist in datenschutzrechtlichen Belangen durch eine Schulung weiterbildet oder aber auf einen entsprechenden externen DSB ausgewichen wird, der sowohl rechtliche als auch technische Fachkunde besitzt. Ein Volljurist als DSB sollte nicht unbedingt nötig sein.

Beispiel II: Unternehmen im Gesundheitswesen

Die deutsche X-GmbH ist als datenverarbeitendes Unternehmen im Gesundheitsbereich tätig. Sie gehört über eine anspruchsvolle rechtliche Konstruktion teilweise einem Schweizer Konzern an. Bei der datenschutzrechtlichen Betrachtung spielen relativ komplizierte Rechtsfragen, der Umgang mit sensiblen Daten und datenschutzrechtlich risikoreiche Datenverarbeitungsvorgänge eine Rolle. Es ist in diesem Zusammenhang auch zu erwarten, dass Datenschutz-Folgeabschätzungen im Sinne von Art. 35 DSGVO fast zur Routine gehören werden. Insoweit ist der Datenschutz sowohl rechtlich als auch technisch herausfordernd. In diesem Fall sollte ein Volljurist als DSB durchaus in die engere Wahl gezogen werden, weil er die nötige Fachkunde hat und weil er entsprechenden anspruchsvollen rechtlichen Konstrukte und das verschachtelte Verhältnis zum Konzern gut wird durchdringen können.

Volljurist oder zertifizierter DSB – bei uns ist alles möglich

Sie haben bei uns im Bereich des externen DSB die Möglichkeit, einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten auszuwählen, der im Team mit Volljuristen, gemeinsam an einer auf Ihr Unternehmen abgestimmten Beratung arbeitet. Wir können uns deshalb ganz auf die individuellen datenschutzrechtlichen Bedürfnisse Ihres Unternehmens einstellen. Sie haben so immer den richtigen DSB an Ihrer Seite und profitieren auch von allen anderen Vorteilen, die Ihnen nur externe Datenschutzbeauftragte bieten können.

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