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Kritik ePrivacy Verordnung

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ePrivacy Verordnung – schon vor Inkrafttreten Kritik aus der Digitalbranche

Die größten Gegner dieser EU-weiten Datenschutzregelung sind in der Internetbranche und im Onlinemarketing zu finden. Das hängt damit zusammen, dass Unternehmen, die digitale Werbung einsetzen und Internetangebote offerieren, durch die Regelungen der ePrivacy Verordnung mit einigen Einschränkungen rechnen müssen.


Häufige Kritikpunkte an der ePrivacy Verordnung im Überblick

Die Kritik der Branchenvertreter betrifft vor allem die Punkte Finanzierung und Wettbewerbsfähigkeit. Zudem erwarten Experten Gefährdungen für den kostenfreien Internetkonsum der Nutzer.

  • Finanzierung durch Werbung in Gefahr
    Online-Medien finanzieren sich großteils über personalisierte Werbung, die durch Cookies und Tracking realisiert wird. Demnach können die User Webseiten und Kommunikationsdienste im Austausch für ihre Daten kostenfrei nutzen. Sollte die EU den geplanten Entwurf der ePrivacy Verordnung samt Inkrafttreten beschließen, dürfen Unternehmen dieses Werbemodell inklusive Cookies nur mehr dann einsetzen, wenn der einzelne Verbraucher in die Nutzung seiner Daten eingewilligt hat.

  • Verlust der Wettbewerbsfähigkeit
    Kritiker gehen davon aus, dass viele Nutzer diese Zustimmungen nicht geben werden und damit die Werbeeinnahmen der Online-Medien drastisch sinken werden. Im schlechtesten Fall sind einige Branchenvertreter wie Presseverlage und Zeitungen in ihrer Existenz bedroht. Zudem würde die Online-Branche in den EU-Ländern an Wettbewerbsfähigkeit verlieren und damit die Macht der internationalen Konzerne weiter stärken. Experten befürchten einen Rückschritt in der Onlinewerbung. Sie denken dabei an die einfachen Werbebanner zurück, die in den 1990er-Jahren auf den Webseiten zu sehen waren.

  • Kostenfreier Internetkonsum gefährdet
    Eine Vielzahl von Inhalten und Diensten können Nutzer nur deshalb kostenfrei konsumieren, weil diese Services durch digitale Werbung finanziert sind. Fällt diese Möglichkeit weg, weil die User die Zustimmung in die Datenverwendung verweigern, könnte dies das  kostenlose Informationsangebot im Internet schmälern. Demnach würden gebührenfreie Services verschwinden, was auch die Nutzungsmöglichkeiten der Konsumenten einschränkt.


Inkrafttreten der ePrivacy Verordnung: Nutzer überfordert?

Wann die Europäische Union für die ePrivacy Verordnung ein Inkrafttreten vorsieht, lässt sich noch nicht sagen. Die Tatsache, dass diese verbindlichen EU-Regelungen in naher Zukunft den Datenschutz für Verbraucher stärken, bedeutet mit Sicherheit einen höheren Aufwand für die Nutzer. Durch die verschärften Datenschutzbestimmungen werden EU-Bürger vermehrt dazu aufgefordert, Zustimmungen zu erteilen. Kommunikationsanbieter und Online-Marketing-Unternehmen befürchten, dass diese Fülle an Einverständniserklärungen die Verbraucher verunsichern und überfordern wird.

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Dominik Fünkner

(zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Geschäftsführer)

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