Europäische Flaggen im Wind

Europäischer Datenschutzausschuss und EU DSGVO

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Der Europäische Datenschutzausschuss ist eine Institution der EU, die teilweise zur Legendenbildung über die Existenz einer einheitlichen Datenschutzüberwachungsbehörde auf europäischer Ebene beigetragen hat. Die Behörde ist im Kontext der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung zu sehen. Sie steht auch in Zusammenhängen mit Begrifflichkeiten wie Europäischer Datenschutzbeauftragter, Artikel-29-Datenschutzgruppe und nationale Datenschutzbeauftragte. Viele Unternehmen und Verbraucher können dabei nicht mehr erkennen, welche Aufgaben den einzelnen Beteiligten beim Datenschutz auf europäischer Ebene eigentlich zukommen.


Europäischer Datenschutzausschuss – legitimer Nachfolger der Artikel-29-Datenschutzgruppe?

Die Richtlinie 95/46/EG, auch als sogenannte Datenschutzrichtlinie bezeichnet, kann als Vorgänger der EU-Datenschutzgrundverordnung im Hinblick auf die Einführung einheitlicher Datenschutzstandards im Bereich der Europäischen Union gesehen werden. Als Richtlinie bedurfte das ältere Gesetzgebungswerk allerdings entsprechender nationaler Umsetzungsakte, was ihm von vornherein eine schwächere rechtliche Position verliehen hat. In diesem Zusammenhang ist die sogenannte Artikel-29-Datenschutzgruppe, in der Abkürzung gern als G29 bezeichnet, als unabhängiges Beratungsgremium der europäischen Kommission in Fragen des Datenschutzes zu sehen. Das galt jedenfalls so lange, bis am 25. Mai 2018 die EU-Datenschutzgrundverordnung für die gesamten Mitgliedstaaten der Europäischen Union bindendes Recht wurde. Nun hat der Europäische Datenschutzausschuss faktisch die Aufgaben der Artikel-29-Datenschutzgruppe übernommen.

Europäischer Datenschutzausschuss und EU-DSGVO – Aufgabenbereiche

Allgemein gesprochen hat der Europäische Datenschutzausschuss darauf hinzuwirken, dass die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in den EU-Mitgliedstaaten in einheitlicher Form angewandt wird. Er muss dazu die europäische Kommission in allen Fragen des Datenschutzes beraten sowie Leitlinien nebst Empfehlungen in Belangen des Datenschutzes geben. Es soll auch zu seinen Aufgaben zählen, die nationalen Datenschutzbehörden bei der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenschutzgrundverordnung zu unterstützen.

Dennoch ist der Europäische Datenschutzausschuss keine zentrale Datenschutz-Überwachungsbehörde auf europäischer Ebene im Verhältnis zum Unternehmen. Das lässt sich auch leicht mit einem Blick auf seine Zusammensetzung erkennen. Er besteht aus den Leitern der Datenschutzbehörden aller EU-Mitgliedstaaten und dem EU-Datenschutzbeauftragten.

In dieser Form handelt es sich unter anderem um ein Gremium, in dem Fachwissen und Dokumentationen zu Datenschutz-Fragen ausgetauscht werden können.

In dieser Funktion wird der europäische Datenschutzausschuss ein öffentlich zugängliches Register in elektronischer Form führen, das die Beschlüsse sämtlicher Datenschutzbehörden sowie der mit Datenschutzfragen befassten Gerichte EU-weit dokumentiert.

 

Europäischer Datenschutzausschuss und EU-DSGVO – Bedeutung für das einzelne Unternehmen?

Unternehmen werden sich an dieser Stelle fragen, ob der Europäische Datenschutzausschuss wirklich keine direkte Wirkung auf das einzelne Unternehmen entfalten kann, respektive, ob er als entsprechende Überwachungsbehörde direkt gegenüber einem einzelnen Unternehmen aus der Privatwirtschaft tätig wird. Dies ist – das sei nochmals ausdrücklich betont – nicht der Fall und unterscheidet den Europäischen Datenschutzausschuss von einer zentralen Datenschutzüberwachungsbehörde.

Der Europäische Datenschutzausschuss kontrolliert auf EU-Ebene die Einhaltung der entsprechenden einheitlichen Standards im Datenschutz. Das wirkt sich mittelbar auf nationale Unternehmen aus, wenn in einem bestimmten Land in dieser Hinsicht Missstände auftreten. Für die konkrete Kontrolle und Überwachung des einzelnen Unternehmens sind weiterhin die nationalen Überwachungsbehörden zuständig. Bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen können mehrere Behörden verschiedener Länder zuständig werden, obwohl man sich in der EU-Datenschutzgrundverordnung darum bemüht hat, eine federführende Behörde für solche Prozesse nach dem Hauptsitz des Unternehmens zu bestimmen.

Entsprechenden Veröffentlichungen von Seiten des Europäischen Datenschutzausschusses sollten durchaus Aufmerksamkeit geschenkt werden. Ähnlich wie der Bundesdatenschutzbeauftragte, der ebenfalls nicht gegenüber privatwirtschaftlich organisierten Organisationen direkt tätig wird, steht der Europäische Datenschutzausschuss für die grundsätzliche Linie, die die (europäische) Politik im Datenschutz verfolgt. Wer sich mit entsprechenden Dokumentationen von dieser Seite auseinandersetzt, kann zukünftige Entwicklungen besser abschätzen und proaktiven Datenschutz betreiben.

Wir kümmern uns für Sie um Informationen von diesem Gremium und klären Sie zeitnah über wichtige Entwicklungen im Bereich des europäischen Datenschutzes auf.

Portrait von Herrn Dominik Fünkner
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Mit meiner fundierten Erfahrung in der operativen Unternehmensberatung helfe ich Ihnen dabei, die Vorgaben der DSGVO pragmatisch umzusetzen.

Dominik Fünkner

(zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Geschäftsführer)


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