Wir stellen Ihrem Unternehmen einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten ab 150€/Monat
Unsere 30+ zertifizierten Experten haben Erfahrung aus über 1.500 Kundenprojekten
Transparente Kostenstruktur durch vertraglich festgelegte Preise und die Beauftragung kann fristgerecht beendigt werden
Unsere externen Datenschutzbeauftragten in München beraten Sie umfassend zu allen datenschutzrechtlichen Fragen, damit Sie die Herausforderungen, mit welchen sich Ihr Unternehmen konfrontiert sieht, problemlos meistern können. Dies ist seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) relevanter denn je - denn die DSGVO regelt den Datenschutz nun europaweit und setzt neue Maßstäbe im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Als zertifizierter (TÜV, DEKRA) externer Datenschutzbeauftragter in München unterstützen wir Ihr Unternehmen in ganz Deutschland und der Schweiz in vielseitigen Bereichen zum Thema Datenschutz – vom internen Datenschutzmanagement bis zur Beratung für den Abschluss einer Standardvertragsklausel mit Ihrem US-Software-Anbieter.
Wir freuen uns darauf, Ihnen in München oder Umgebung bei der Bewältigung Ihrer datenschutzrechtlichen Verpflichtungen mit unserem interdisziplinären Expertenteam behilflich zu sein.
Basis
ab 150€ / Monat
Geeignet für:
Kein Beratungsbedarf, Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern
Medium
ab 250€ / Monat
Geeignet für:
Geringer Beratungsbedarf, Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern
Premium flex
ab 500€ / Monat
Geeignet für:
Höherer Beratungsbedarf, Unternehmen mit komplexeren Strukturen
Ein externer Datenschutzbeauftragter lässt sich anhand verschiedener Faktoren von einem internen Datenschutzbeauftragten differenzieren. Neben den anfallenden Kosten spielen auch folgende Punkte eine Rolle:
Ihre Ansprechpartnerin ist Julia Meier. Ein Termin dauert ca. 30 Minuten, in welchen wir:
Wir freuen uns über Ihr Interesse und kontaktieren Sie mit passenden Terminvorschlägen für Ihre individuelle, unverbindliche Beratung.
Sie können auch direkt einen Termin vereinbaren, indem Sie uns unter +49 (0) 89 2500 392 20 anrufen.
Datenschutz wird durch die Digitalisierung auf der ganzen Welt immer wichtiger. Gerade deshalb glauben wir, dass Datenschutz für jedes Unternehmen umsetzbar sein muss. Aus diesem Grund befähigen wir mit unseren Lösungen Unternehmen, datenschutzrechtliche Anforderungen verständlich und effizient umzusetzen.
Gegründet 2017 in München haben wir uns von Beginn an damit beschäftigt, wie der Unternehmensdatenschutz digitalisiert werden kann. Nach dem Launch der Privacy Software myDSE 2018 konnten wir 2020 den Launch von Proliance 360, einer voll integrierbaren Privacy Tech Plattform, feiern. So haben wir uns in nur 3 Jahren vom Datenschutz Start-Up zu einem digital-getriebenen Legal Tech Unternehmen entwickelt.
UNSERE MISSION
Wir glauben daran, dass persönliche Daten eines Menschen ein elementares und besonders schützenswertes Gut sind. Jedes Unternehmen muss ein Bewusstsein für Datenschutz und den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten haben. Daran arbeiten wir mit Hochdruck und sind stolz, dass wir mit unseren Datenschutzlösungen schon heute die Daten von über einer Million Bürgerinnen und Bürger schützen.
80+
Mitarbeiter
20+
zertifizierte DSBs
50+
unterstützte Branchen
2200
Kunden
Haben Sie noch Fragen?
Für welches Unternehmen ist das Basis-Paket optimal?
Das Basis-Paket eignet sich insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen mit geringem datenschutzrechtlichen Beratungsbedarf, die sich mit einem externen Datenschutzbeauftragten zusätzlich absichern wollen.
Für welches Unternehmen ist das Medium-Paket optimal?
Das Medium-Paket ist für kleine und mittlere Unternehmen geeignet, welche sich sowohl rechtlich absichern, als auch eine individuelle Beratung genießen möchten. Zusätzlich zur Basisabsicherung erhalten Sie eine Datenschutzberatung, die Auftragsverarbeitungsverträge und die Kommunikation mit Behörden sowie Betroffenen (Kunden, Mitarbeiter, Bewerber, …) mit jeweils fünf Stunden im Jahr hinzu.
Für welches Unternehmen ist das Premium flex-Paket optimal?
Das Premium flex-Paket richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit zahlreichen und/oder komplexeren Kernleistungen. Die individuelle Beratungszeit erhöht sich und wir erbringen zusätzlich auch Leistungen im Bereich der Datensicherheit.
Warum benötigt man eine Datenschutzsoftware?
Wir haben die Datenschutzsoftware Proliance 360 entwickelt, um Datenschutz digital abbilden zu können. Die Software ermöglicht Ihnen eine zentrale und übersichtliche Organisation aller datenschutzrechtlich relevanten Aspekte, wie z.B. die Ablage Ihres Verzeichnisses über Verarbeitungstätigkeiten (VVT), das Anlegen Ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) und die Durchführung der Mitarbeiterschulung, unabhängig von Zeit und Ort.
Was ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)?
Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (früher: Verfahrensverzeichnis) ist die Aufstellung der in Art. 30 DSGVO genannten Angaben, über jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, die so detailliert ist, dass sie eine Überprüfung ermöglicht, ob der Ersteller seinen Pflichten nachkommt. Hier wird dokumentiert, welche personenbezogenen Daten aktuell im Unternehmen erfasst und verarbeitet werden und wie diese auch geschützt werden.
Im Rahmen der Verarbeitung „Bewerbermanagement“ bspw. wird dokumentiert, welche Bewerberdaten gespeichert werden, auf welcher Rechtsgrundlage diese verarbeitet werden, wer Zugriff auf diese Daten hat, woher diese Daten herkommen, wie diese wieder gelöscht werden und wie diese Daten geschützt werden
Was sind technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)?
Technische und organisatorische Maßnahmen sind alle Schutzmaßnahmen, mit denen innerhalb eines Unternehmens eine sichere Verarbeitung von personenbezogenen Daten gewährleistet wird, wobei diese in Hinblick auf Art und Umfang der verarbeiteten Daten auch wirtschaftlich vertretbar sein müssen. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen technischen und organisatorischen Maßnahmen:
Technische Maßnahmen: Alle Maßnahmen, welche sich physisch umsetzen lassen, etwa durch bauliche Maßnahmen wie Alarmanlagen oder durch Soft- und Hardwarevorgaben wie etwa passwortgeschützte Benutzerkonten. Die technischen Maßnahmen beziehen sich auf den Datenverarbeitungsvorgang und damit die Verarbeitungstätigkeit selbst.
Organisatorische Maßnahmen: Alle Maßnahmen, die Regeln und Vorgaben betreffen, mit welchen Mitarbeiter zur Einhaltung des Datenschutzes angehalten werden. Dies kann beispielsweise durch Handlungsanweisungen, Dienstanweisungen und Betriebsvereinbarungen erfolgen. Diese beziehen sich auf den äußeren Ablauf bzw. die äußeren Rahmenbedingungen des Datenverarbeitungsvorgangs.
Was sind Auftragsverarbeitungsverträge (AV-Verträge)?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (früher: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) regelt den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Grundsätzlich muss mit jedem Dienstleister ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden, sofern der Dienstleister potentiell Zugang zu personenbezogenen Daten hat und die Daten ausschließlich auf Anweisung des Verantwortlichen und zu Zwecken des Verantwortlichen verarbeitet. Verantwortlicher ist derjenige, der allein oder gemeinsam mit anderen über die Mittel und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Hierbei kommt es maßgeblich auf die Entscheidung über die Verarbeitungszwecke an, während die Entscheidung über die technisch-organisatorischen Fragen der Verarbeitung auch auf den Auftragsverarbeiter delegiert werden kann.
In einem Auftragsverarbeitungsvertrag wird z.B. geregelt, welche personenbezogenen Daten eine Werbeagentur erhält, wofür diese Daten verwendet werden dürfen (Bspw. nur um einmalige Weihnachtskarten zu verschicken) und wie diese personenbezogenen Daten von der Werbeagentur geschützt werden müssen.
Wie viel sind 10 Beratungsstunden pro laufendem Vertragsjahr?
Nach unserer Erfahrung reichen 10 Beratungsstunden bei der Beratung von Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten aus. Unser Angebot wurde daher bewusst so gestaltet, um Ihnen die größtmögliche finanzielle Planungssicherheit zu geben. Sollte dennoch einmal eine umfangreichere Beratung nötig sein, werden wir dies vorab mit Ihnen im Einzelfall abstimmen. Für eine intensivere Betreuung können Sie dann das Leistungspaket upgraden oder uns bei Bedarf stundenweise beauftragen. (Siehe hierzu auch „Was passiert, wenn mir die Beratungsstunden nicht reichen?“)
Was passiert, wenn mir die Beratungsstunden nicht reichen?
Gerne dürfen Sie uns zusätzlich für weitere Leistungen wie bspw. Beratungen buchen. Wir unterbreiten Ihnen auf Wunsch ein entsprechendes Angebot. Für unsere bestehenden Kunden beträgt der Stundensatz für nicht im gebuchten Paket enthaltene Leistungen 160,- EUR pro beratende Stunde. Abgerechnet wird hierbei in 15 Minuten-Takt; dies bezieht sich sowohl auf die telefonische als auch auf die elektronische Beratung.
Muss mein Datenschutzbeauftragter vor Ort sein?
Nein! Wichtig ist, dass dem Datenschutzbeauftragten alle nötigen Informationen vorliegen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt und dass er für die Unternehmensleitung sowie für Mitarbeiter, Kunden, Behörden usw. stets Ansprechpartner im Bereich Datenschutz ist. All dies können wir Ihnen bieten, denn wir sind per Telefon oder Mail an jedem Werktag während der Bürozeiten für Sie erreichbar. Auf Wunsch können auch gerne Vor-Ort-Termine vereinbart werden.
Wie laufen Mitarbeiterschulungen ab?
Die Schulung von Mitarbeitern im Datenschutz ist kein verzichtbarer Luxus, sondern verhindert Gefährdungspotentiale. Das gilt besonders für den IT-Bereich, der Ausgangspunkt für viele Datenschutzpannen ist. Mittels unserer Datenschutzsoftware Proliance 360 können Sie Mitarbeiterschulungen ganz einfach durchführen: Die Schulungen können in der Software online zu einem von Ihnen festgesetzten Zeitpunkt stattfinden. So wird das Tagesgeschäft nicht beeinträchtigt. Die erfolgreiche Teilnahme Ihrer Mitarbeiter wird anschließend mit einem Zertifikat belohnt: So erhalten Sie neben einer Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter im Bereich Datenschutz bedeutende Nachweise für Behörden zu Ihren Maßnahmen im Datenschutz
Wie groß ist der Aufwand für mein Unternehmen beim Audit?
Der Datenschutzbeauftragte muss die wesentlichen Prozesse im Unternehmen kennen und den Datenfluss nachvollziehen können. Zudem muss er überprüfen, ob und wie die nötige Datensicherheit erreicht wird und werden kann. Dies erreichen wir mit unserem innovativen digitalisierten Audit. Wir bieten dieses innovative Datenschutzaudit für Ihr Unternehmen an – durchgeführt von unseren unabhängigen Experten. Diese digitale Auditform hat viele Vorteile:
Wer von meinen Mitarbeitern ist von dem Audit betroffen?
Wir benötigen Informationen aus verschiedenen Unternehmensbereichen. Daher sollten Ihre Fachleute für IT, Einkauf, Vertrieb, Personal und Buchhaltung zumindest bei den Fragebögen mit einbezogen werden. Das Auditgespräch selbst ist jedoch keine Prüfung im negativen Sinne, sondern lediglich eine Aufnahme des Ist-Zustandes. Eine angenehme und konstruktive Gesprächsatmosphäre ist uns daher sehr wichtig.
Was ist der Unterschied zwischen einem Telefon- & einem Präsenz-Audit?
In unserem zweistufigen Verfahren findet der zweite Teil, also die Nachbesprechung der unklaren und der kritischen Punkte, in einem persönlichen Gespräch statt. Sie haben die Wahl, ob Sie diesen zweiten Auditteil lieber als Telefon-Audit oder als Präsenz-Audit in Ihren Geschäftsräumen durchführen möchten.
Was müssen wir machen, um den Vertrag zu starten?
Vor Vertragsstart findet grundsätzlich ein telefonisches Beratungsgespräch mit einem unserer zertifizierten Datenschutzbeauftragten statt, bei dem wir Ihrem Unternehmen das passende Leistungspaket zuordnen. Hieran anknüpfend schicken wir Ihnen unseren Beratervertrag zu. Sobald Sie uns diesen unterschieben zurückkommen lassen, kann die Datenschutz-Beratung beginnen.
Wie lange beträgt die Vertragslaufzeit?
Die Verträge haben eine Laufzeit von 24 Monaten. Auf diese Weise kann Ihr Datenschutzbeauftragter ein Vertrauensverhältnis mit Ihnen aufbauen und Ihr Unternehmen auch bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen begleiten.
Wann ist Vertragsstart?
Verträge starten zum 1. des jeweiligen Monats.
Wie geht es weiter, wenn ich den Vertrag unterschrieben habe?
Nachdem der unterschriebene Vertrag bei uns eingegangen ist, stellt sich Ihr persönlicher Datenschutzbeauftragter bei Ihnen persönlich vor samt detailliertem Projektablauf. Zudem erhalten Sie von uns zum Vertragsstart die offizielle Bestellurkunde des Datenschutzbeauftragten gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und einen ersten Fragebogen zu den Basisinformationen Ihres Unternehmens. All dies dauert nur wenige Tage.
Was macht das Team von datenschutzexperte.de aus?
Mit mehr als 60 Mitarbeitern haben wir eines der am schnellsten wachsenden Privacy-Teams in Europa und können ein breites Spektrum an Datenschutzlösungen anbieten. Neben dem Angebot der Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist bei uns die Erleichterung Ihres Arbeitsalltags zentral. Daher haben wir mit Proliance 360 eine Datenschutzsoftware entwickelt, die das Thema Datenschutz komplett neu denkt und auf ein neues Automatisierungslevel bringt. So erreichen wir unser Ziel, das Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen möglichst schlank und effizient zu halten. Ihr Unternehmen wird entlastet und Ihr Tagesgeschäft und Ihre Wirtschaftlichkeit nicht belastet.
Was hat sich mit der DSGVO seit Mai 2018 geändert?
Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde erstmals der Datenschutz in der gesamten EU auf ein einheitliches Niveau gebracht. Das hat umfangreiche Auswirkungen auf Unternehmen, die in irgendeiner Weise mit personenbezogenen Daten arbeiten. Neben zahlreichen zusätzlichen Pflichten wurde mit der Anwendbarkeit der DSGVO seit dem 25. Mai 2018 insbesondere auch der Bußgeldrahmen für Datenschutzverstöße deutlich angehoben. Je nach Schwere des Verstoßes können Bußgelder in Höhe von bis zu 4 Prozent der Jahresumsätze des Unternehmens oder bis zu 20 Millionen Euro verhängt werden, je nachdem welcher der Beträge höher ist. Besuchen Sie unseren Blog, für Informationen zu den aktuellsten Entwicklungen im Datenschutz: www.datenschutzexperte.de/blog.
Ihre Frage ist hier nicht aufgeführt?
Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde, melden Sie sich einfach kurz bei uns!
Telefonisch erreichen Sie uns unter: +49 (0) 89 250 039 220
E-Mail: info@datenschutzexperte.de
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