Landesdatenschutzbeauftragter Hamburg

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Am 18. August 2021 wurde Thomas Fuchs zum Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Er hat sein Amt am 1. November 2021 angetreten. 
Der Landesdatenschutzbeauftragte wird in der Regel alle sechs Jahre von den Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft (Landtag) gewählt. Das Amt des Landesdatenschutzbeauftragten Hamburg ist seit 2016 in der Landesverfassung verankert (Artikel 60a). Seit 2017 ist dieser vollständig unabhängig und untersteht weder rechts- noch fachaufsichtlicher Kontrolle, und auch keiner Dienstaufsicht mehr.

Kontakt zum Landesdatenschutzbeauftragten in Hamburg

Sie können auch direkt Kontakt zum Landesdatenschutzbeauftragten Hamburg aufnehmen:

E-mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
Telefon: (040) 428 54 – 4040
Telefax: (040) 4279 – 11 811
Post- und Besuchsadresse: Ludwig-Erhard-Str 22, 7. OG, 20459 Hamburg
zur Website

Für Beschwerden, die Meldung von Datenschutzbeauftragten oder die Meldung von Datenpannen stehen Ihnen verschiedene Online-Services zur Verfügung.

Aufgaben des Landesdatenschutzbeauftragten Hamburg

Als Landesdatenschutzbeauftragter Hamburg beaufsichtigt er die Einhaltung des Datenschutzes bei den öffentlichen Stellen und Unternehmen der Hansestadt. Außerdem wacht er über die in Hamburg geltenden Regeln für Informationsfreiheit und Transparenz. Hamburg gehört zu den wenigen Bundesländern, die nicht nur das Recht auf Akteneinsicht, sondern darüber hinaus weitgehende Regelungen zu Veröffentlichungspflichten von Behörden gesetzlich geregelt haben. Auch öffentliche Unternehmen sind verpflichtet, von sich aus Informationen in das Hamburger Transparenzportal einzustellen, ausgenommen sind hingegen Einrichtungen der mittelbaren Staatsverwaltung wie die Handels- und die Handwerkskammer oder die Universität Hamburg.

In seinen Aufsichtsbereichen – Datenschutz und Transparenz – berät er Unternehmen und Behörden, verhilft Bürgerinnen und Bürgern zur Durchsetzung ihrer Rechte, verfolgt Beschwerden und kontrolliert Unternehmen und Behörden. Die Kontrollrechte des hamburgischen Landesdatenschutzbeauftragten sind sehr umfassend. Für seine Prüfungen hat er ungehinderten Zugang zu allen Behörden, datenverarbeitenden Firmen und Einrichtungen. Diese sind ihm gegenüber auskunftspflichtig.

Es bestehen hinsichtlich der Auskunftspflicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten keine grundsätzlichen Ausnahmebestände oder Verhinderungsgründe wie Amts- oder Berufsgeheimnisse. Gegenüber Unternehmen ist er zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen.

Prof. Dr. Caspar hat sich in der Vergangenheit besonders stark für den Datenschutz im Internet eingesetzt. Bei in Hamburg ansässigen Unternehmen wie Google, Facebook oder Xing hat der Landesdatenschutzbeauftragte wiederholt mit Anordnungen die Einhaltung des Datenschutzes angemahnt und Verstöße verfolgt. So ging der Landesdatenschutzbeauftragte gegen Google Street View, gegen die automatische Gesichtserkennung bei Facebook oder den Austausch von Daten zwischen Facebook und WhatsApp vor. Prof. Dr. Caspar war auch einer der Initiatoren der Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union.

Allerdings muss bedacht werden, dass der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte keine Zuständigkeit für den Datenschutz innerhalb eines Unternehmens besitzt. Hier muss die Firma selbst für einen (internen oder externen) Datenschutzbeauftragten sorgen. Hamburger Unternehmen können sich hierzu etwa an unsere externen Datenschutzexperten für Hamburg wenden.

Landesdatenschutzbeauftragte nach Bundesland

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