Hinweisgeberschutzgesetz: Checkliste für die sichere Umsetzung

Das bietet Ihnen die Checkliste zum Hinweisgeberschutzgesetz:

  • Wichtige Fakten zum Gesetz
  • Übersicht wichtiger Aspekte
  • Checkliste für die Implementierung

Nach dem Scheitern des Gesetzentwurfs im Bundesrat Anfang des Jahres wurde im Vermittlungsausschuss im Mai 2023 eine Einigung erzielt. Durch die anschließende Zustimmung im Bundestag und Bundesrat stand endlich fest: Der Weg für das Hinweisgeberschutzgesetz ist frei! Nach der erfolgten Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz bereits am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und verpflichtet seitdem betroffene Unternehmen sowie öffentliche und kirchliche Stellen zum Betrieb interner Meldestellen.

Beschäftigungsgeber sollten sich also informieren, um die gesetzlichen Anforderungen bei der Umsetzung der erforderlichen internen Meldestelle vollumfänglich zu berücksichtigen.

Unsere Whistleblowing-Checkliste unterstützt Sie dabei.

Download: Whistleblowing-Checkliste

Sie wollen wissen, welche Überlegungen getroffen und welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, bevor ein Hinweisgebersystem erfolgreich implementiert werden kann? Laden Sie sich jetzt die Hinweisgeberschutz-Checkliste herunter.

FAQs zur Checkliste zum Hinweisgeber­schutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie dar. Diese Richtlinie regelt den Schutz von sogenannten Hinweisgebern. Das sind Personen in Unternehmen oder Behörden, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Verstöße und Missstände erkennen und mit Hinweisen dazu beitragen, dass diese Missstände aufgehoben werden. 

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht unter anderem die Einrichtung einer vertraulichen Meldestelle für Hinweisgeber vor. Für Unternehmen sowie öffentliche und kirchliche Stellen ab 50 Beschäftigte ist eine solche Meldestelle verpflichtend. Außerdem verbietet das Hinweisgeberschutzgesetz Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber den Hinweisgebern.

Nachdem der Bundestag in seiner Sitzung vom 11. Mai 2023 den im Vermittlungsausschuss abgestimmten Änderungen zugestimmt hat, wurde auch von den Bundesländern im Bundesrat die erforderliche Zustimmung erteilt. Somit ist das Gesetz schon einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, also am 2. Juli 2023, in Kraft getreten und verpflichtet seitdem Beschäftigungsgeber zum Betrieb einer Meldestelle.

Ursprünglich waren drei Monate als Umsetzungsfrist vorgesehen. Betroffene Beschäftigungsgeber müssen also früher als angenommen Maßnahmen für die Einrichtung einer internen Meldestelle ergreifen. Ansonsten riskieren sie Bußgelder – bis zu 20.000 Euro. Unsere Checkliste für den Hinweisgeberschutz unterstützt Sie bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem neuen Gesetz.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes am 2. Juli 2023 müssen Unternehmen reagieren. Unternehmen ab 250 Beschäftigte sowie öffentliche und kirchliche Stellen ab 50 Beschäftigte müssen ein Hinweisgebersystem zur vertraulichen Entgegennahme von Meldungen über Rechtsverstöße einrichten. Für Unternehmen ab 50 Beschäftigte gilt diese Pflicht ab dem 17. Dezember 2023. Wie das in der Praxis aussieht, erfahren Sie in unserer Whistleblowing-Checkliste.

Sie möchten mehr zum Thema Whistleblowing erfahren? Dann lesen Sie unseren ausführlichen Blogbeitrag mit weiteren Informationen zur neuen Whistleblowing-Richtlinie.

Man spricht beim Melden von Hinweisen auch von Whistleblowing. Ein Whistleblower (deutsch: Hinweisgeber) ist eine natürliche Person, die Informationen über Verstöße oder illegale Vorgänge einer juristischen Person besitzt und diese Hinweise an interne oder externe Meldestellen weitergibt. Prominente Beispiele sind Julian Assange und Edward Snowden.

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