
Aufgaben Datenschutzbeauftragter
Erfahren Sie mehr über die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten und seine Rolle im Unternehmen
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Erfahren Sie mehr über die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten und seine Rolle im Unternehmen
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten werden in Artikel 38 und Artikel 39 DSGVO geregelt. Sie umfassen:
die Unterrichtung und Beratung des Unternehmens
die Überwachung der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben
die Datenschutz-Folgeabschätzung
Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden zu sein
Anlaufstelle für Betroffene zu sein
Die Unterrichtung meint die allgemeine Information über die bestehenden datenschutzrechtlichen Pflichten. Eine professionelle Beratung im Datenschutz bietet eine aktive Unterstützung beim Lösen von konkreten Problemen, die im Zuge der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben auftauchen.
Die Überwachungspflicht stellt eine typische Compliance-Aufgabe dar. Denn Gegenstand der Überwachung ist nicht nur die Wahrung des Datenschutzrechts, sondern auch die Einhaltung der Strategien des Unternehmens. Die Kontrollbefugnis des Datenschutzbeauftragten umfasst dabei die interne Zuweisung von Zuständigkeiten sowie die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter inklusive entsprechender Überprüfungen. Zu beachten ist, dass der Datenschutzbeauftragte für die praktische Umsetzung der Datenschutzvorschriften nicht selbst verantwortlich ist. Vielmehr fällt dies in den Aufgabenbereich des Verantwortlichen.
Im Hinblick auf die Datenschutz-Folgeabschätzung kommt dem Datenschutzbeauftragten eine Kontroll- und Beratungsfunktion zu. Er überwacht insbesondere die ordnungsgemäße Durchführung der Datenschutz-Folgeabschätzung, die Auskunft darüber geben soll, welche Folgen ein möglicher Datenschutzverstoß oder eine Datenschutzpanne haben können.
Ferner ist der Datenschutzbeauftragte für die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden zuständig und dient somit als ihr direkter Ansprechpartner in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten.
Schließlich kommt dem Datenschutzbeauftragten die Funktion als Anlaufstelle für Betroffene zu. Diese haben nach der DSGVO das Recht, den Datenschutzbeauftragten zu allen Fragen zu Rate zu ziehen, die mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte (Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit) in Zusammenhang stehen.
Zu den typischen, konkreten Aufgaben eines DSB gehören unter anderem:
Damit der Datenschutzbeauftragte die dargestellten Aufgaben und Anforderungen erfüllen kann, muss er sämtliche Datenschutzregelungen und deren Auslegung kennen. Das bedeutet, dass nicht nur die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) von Relevanz sind, sondern auch alle bereichsspezifischen Spezialnormen sowie Vereinbarungen mit den Arbeitnehmervertretungen.
Soweit intern ein Arbeitnehmer als Datenschutzbeauftragter benannt ist, gelten dagegen die Grundsätze der beschränkten innerbetrieblichen Arbeitnehmerhaftung. Je nach Vereinbarung haftet der Arbeitnehmer oft lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang. Bei leichtester Fahrlässigkeit scheidet eine Haftung des internen Datenschutzbeauftragten aus.
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