
Leitfaden: Datentransfer in Drittländer. Was Sie über die Standardvertragsklauseln wissen müssen.
Für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer ohne Angemessenheitsbeschluss wie beispielsweise die USA müssen sogenannte Standardvertrag…
Eine Videoüberwachung kann in Unternehmen nicht einfach durchgeführt werden. Bei einer ungerechtfertigten Videoüberwachung kann es schnell zu Bußgeldern kommen. Denn der datenschutzrechtliche Gesetzesrahmen enthält hier strenge Anforderungen, um die personenbezogenen Daten zu schützen, die durch eine Videoüberwachung erhoben werden können. Unsere Checkliste für eine geplante Videoüberwachung gibt eine Übersicht über die wichtigsten Punkte, die nach DSGVO zu beachten sind.
Für eine geplante Videoüberwachung in Teilen des Unternehmens bedarf es akribischer datenschutzrechtlicher Vorbereitungen, denn durch das Filmen von Beschäftigten werden teils sensible personenbezogene Daten erhoben, wie z.B.:
Biometrische Daten
Geschlecht
Alter
Daten zur ethnischen und rassischen Herkunft
gegebenenfalls religiöse Überzeugungen
u.v.m.
Um diese Daten zu schützen – vor allem besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO – sieht die DSGVO strenge Regelungen vor, die es bei einer geplanten Videoüberwachung unbedingt zu beachten gibt. Einen Überblick hierüber erhalten Sie in unserer Checkliste zur Videoüberwachung, die Sie auf dieser Seite herunterladen können.
Wichtig: Neben den in der Checkliste aufgeführten Punkten ist für eine geplante Videoüberwachung nach Art. 35 DSGVO regelmäßig eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen – vor allem dann, wenn die Videoüberwachung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen in sich birgt oder eine umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche erfolgt.
Videoaufnahmen ohne Einverständnis der betroffenen Personen sind nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt. Für eine vorübergehende heimliche Videoüberwachung gibt es eng abgesteckte rechtliche Grenzen, wie vor allem die Notwendigkeit eines konkreten und erhärteten Verdachtsmoments, etwa, wenn gegen einen Mitarbeiter handfeste Indizien z.B. betreffend des Stehlens von Firmeneigentum vorliegen. Eine dauerhafte verdeckte Videoüberwachung im Unternehmen ist hingegen ohne konkreten Anlass nach deutschem Recht definitiv unzulässig.
Bei einer geplanten Videoüberwachung am Arbeitsplatz gilt es u.a. folgende Punkte zu beachten:
Das Recht am eigenen Bild der Betroffenen
Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen
Die korrekte Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten
Das zu prüfende berechtigte Interesse.
Auf all diese und weitere Punkte gehen wir in unserer Checkliste, die Sie hier downloaden können, ein. Zudem werden die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenübergestellt, die es bei einer Videoüberwachung unbedingt gegeneinander abzuwägen gilt (Interessensabwägung).In unserem Blogbeitrag zum Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz finden Sie überdies ganz grundlegende Hinweise dazu, wie bei einer geplanten Videoüberwachung im Unternehmen vorzugehen ist.
Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist ein sehr heikles Thema, das mitunter auch vor Gericht ausgetragen wir, deswegen ist eine umfassende Kenntnis dieser Thematik unbedingt erforderlich
Um eine Videoüberwachung im Unternehmen datenschutzkonform durchzuführen, müssen bereits im Vorfeld wichtige Punkte beachtet werden. Von der Einbindung des Betriebsrats bis hin zur exakten Definition des verwendeten Kameramodells müssen alle Aspekte einer solchen geplanten Überwachung mit in diesbezügliche Überlegungen einbezogen werden. Über das Download-Formular auf dieser Seite können Sie eine Checkliste herunterladen, mit der Sie eine konkrete Ersteinschätzung durchführen können.
Bitte beachten Sie aber, dass es bei jeder Videoüberwachung eine Einzelfallbeurteilung braucht, um diese DSGVO-konform durchzuführen.
Wird eine Videoüberwachung im Unternehmen durchgeführt, braucht es dafür auch einen entsprechenden visuellen Hinweis. Ein solches Hinweisschild für eine Videoüberwachung nach Art. 13 DSGVO können Sie sich hier herunterladen:
Informationsschild für die Durchführung einer Videoüberwachung
Bitte beachten Sie, dass Sie den Muster-Aushang für die Videoüberwachung nach DSGVO unbedingt entsprechend personalisieren bzw. den gegebenen Umständen entsprechend anpassen müssen!
Dann treten Sie noch heute mit uns in Kontakt und fordern Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch an. Wir helfen Ihnen gerne weiter und finden zusammen mit Ihnen die für Sie passende Datenschutzlösung.
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