Artikel 69 EU-DSGVO: Unabhängigkeit

  1. Der Ausschuss handelt bei der Erfüllung seiner Aufgaben oder in Ausübung seiner Befugnisse gemäß den Artikeln 70 und 71 unabhängig.

  2. Unbeschadet der Ersuchen der Kommission gemäß Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 ersucht der Ausschuss bei der Erfüllung seiner Aufgaben oder in Ausübung seiner Befugnisse weder um Weisung noch nimmt er Weisungen entgegen.

Kommentar zu Artikel 69 DSGVO

Wie ist Art. 69 DSGVO zu verstehen?


Art. 69 Abs. 1 DSGVO spricht von dem „Ausschuss“. Damit ist der neue europäische Datenschutzausschuss (EDSA) gemeint, der als Einrichtung der Union mit eigener Rechtspersönlichkeit etabliert wurde. Aus Art. 69 Abs. 1 und 2 DSGVO ergibt sich, dass dieser europäische Datenschutzausschuss unabhängig und weisungsfrei agiert. Dabei wird in Abs. 1 auf Art. 70 DSGVO und Art. 71 DSGVO verwiesen, welche die Aufgaben und Befugnisse des Ausschusses festlegen. Art. 69 Abs. 2 DSGVO sagt aus, dass das weisungsunabhängige Handeln des EDSA nicht die Regelung über das Ersuchen der Kommission gem. Art. 70 Abs. 1 b und Abs. 2 aufhebt oder einschränkt.

Was hat sich geändert?


Der europäische Datenschutzausschuss ist der Nachfolger der Artikel-29-Datenschutzgruppe. Seine Hauptaufgabe ist die Sicherstellung der einheitlichen Anwendung der DSGVO in den Mitgliedsstaaten. Wie auch die Artikel-29-Datenschutzgruppe wurde der EDSA mit der Befugnis ausgestattet, Stellungnahmen oder Genehmigungen zu verschiedenen Aspekten zu erteilen. Er stellt als eigene Rechtspersönlichkeit ein angehöriges Mitglied der EU dar. Allerdings wurden dem EDSA, im Vergleich zur Artikel-29-Datenschutzgruppe, mehr und umfangreichere Aufgaben zugewiesen, wodurch die Stellung des Ausschusses gestärkt werden sollte.

Was muss getan werden?


In diesem Artikel geht es nicht darum, was Sie für Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der Datenschutzrichtlinien beachten müssen, sondern darum, wie diese Umsetzung und Einhaltung durch die EU sichergestellt und verfolgt werden soll. Sie müssen also weiterhin für die Einhaltung der DSGVO in Ihrem Unternehmen sorgen und das Bestehen eines europäischen Datenschutzausschusses zur Kenntnis nehmen. Haben Sie Fragen oder brauchen Unterstützung im Bereich Datenschutz? Dann besuchen Sie doch unser DSGVO-Webinar oder nutzen unsere Datenschutz-Beratung.

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