Risikoanalyse im Datenschutz

Die Plattform hilft Unternehmen, datenschutzrechtliche Risiken durch strukturierte Risikobewertungen frühzeitig zu identifizieren. Unterstützt wird dies durch angeleitete Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA), die eine detaillierte Bewertung von Risiken und deren Eintrittswahrscheinlichkeit ermöglichen.
Aufwand für Dokumentation von Risikobewertungen und DSFA reduzieren.
Digitale Workflows erfassen & DSGVO-konform mit Hilfen bewerten.
Risikobewertungen umsetzen & Unternehmensrisiken minimieren.
unsere kunden
Ihre Vorteile

Welche Probleme lösen Sie mit dem Modul ‘Risk & DSFA’ in Ihrem Unternehmen?

Manuelle Risikobewertung: Aufwendig, fehleranfällig und nicht mehr zeitgemäß
Die manuelle und papierbasierte Risikobewertung erfordert einen hohen Aufwand, ist fehleranfällig, da Bewertungen möglicherweise nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, und nicht dynamisch, da Änderungen in Verarbeitungen nicht zeitnah berücksichtigt werden.
Fehlendes Wissen und Ressourcen: Ein Risiko mit hohen Kosten und Folgen
Ohne das nötige Wissen und ausreichende Ressourcen kann dies zu erheblichen Haftungs- und Bußgeldrisiken führen, einschließlich Reputationsverlust, finanzieller Strafen und zusätzlicher Kosten für externe Experten zur Schadensbegrenzung.
Automatisierte Compliance: Minimierung von Bußgeldern und rechtlichen Risiken
Durch die automatisierte Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, wie z. B. die 72-Stunden-Frist zur Meldung von Datenschutzverletzungen, wird das Risiko hoher Bußgelder und rechtlicher Konsequenzen minimiert. Gleichzeitig wird das Unternehmen rechtlich besser abgesichert.

Wie hilft hier unser ‘Risk & DSFA’ Modul?

Die Plattform ermöglicht Unternehmen, Datenverarbeitungen durch automatisierte Prozesse zu identifizieren und auf ihre Datenschutzkonformität zu prüfen. Dies spart Zeit und minimiert den Aufwand für manuelle Abstimmungen mit Fachabteilungen.

Einfache Durchführung

Vorgedachte, intuitive Workflows und kontextbezogene Hilfestellungen im richtigen Umfang ermöglichen eine einfache Durchführung von Risikobewertungen von Unternehmen jeder Größe

Datenschutzvorfälle und Risikobewertungen werden durch digitale, geführte Workflows erfasst, bewertet und dokumentiert. Dabei sind alle Prozesse vollständig rechtskonform und erfüllen die Vorgaben der DSGVO.

Effiziente Durchführung

Nutzer wird bei der Bewertung anhand von Ja-Nein-Fragen angeleitet, um einschlägige Risikofaktoren zu identifizieren. Keine Einbindung zusätzlicher (externer) Personen (z.B. Anwälte).

Alle relevanten Daten, Bewertungen und Dokumentationen werden zentral an einem Ort verwaltet. So bleibt der Überblick gewahrt, und Informationen sind jederzeit griffbereit – ideal für Audits und Berichte.

Transparente Dokumentation (alles an einem Ort)

Bewertung und Dokumentation digital erfasst und jederzeit einsehbar.

Features

Proliance Risk: einfache und praktikable digitale Risikobewertungen

Verarbeitungstätigkeit anlegen und allgemeine Angaben erfassen
Im Risk Manager können beliebig viele Verarbeitungstätigkeiten individuell bewertet, dokumentiert und mit allgemeinen Angaben sowie Status erfasst werden.
Vorprüfung: Abgleich mit geltenden Vorschriften
Die Verarbeitungstätigkeit durchläuft eine Vorprüfung, um festzustellen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist oder eine individuelle Risikobewertung (Schwellwertanalyse) erfolgen muss.
Risikobewertung: Identifikation und Bewertung bestehender Risiken
Der Risk Manager von Proliance 360 ermöglicht eine strukturierte Risikobewertung, indem relevante Risikofaktoren identifiziert, Datenschutzpflichten zugeordnet und Schadensszenarien bewertet werden, um das Gesamtrisiko einer Verarbeitungstätigkeit festzulegen.
DSFA: Dokumentation einer Datenschutz-Folgenabschätzung
Bei hohem Risiko aus Vorprüfung oder Risikobewertung wird ein Datenschutz-Folgenabschätzungs-Assessment bereitgestellt. Nutzer erhalten Vorlagen und Hilfestellungen, um Schadensszenarien zu bewerten und das Gesamtrisiko der Verarbeitungstätigkeit (gering, mittel, hoch) festzulegen.
Einbindung des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte wird automatisch in Prüfungen einbezogen und kann Stellungnahmen zu Risikobewertungen und Datenschutz-Folgenabschätzungen abgeben, wodurch die gesetzliche Vorgabe erfüllt wird.
Dokumentation an einem Ort
Durchgeführte Prüfungen werden automatisch dokumentiert und zusammen mit erfassten Informationen und hochgeladenen Dokumentationen für jede angelegte Verarbeitungstätigkeit in das Datenschutzmanagement aufgenommen.
Beratung anfordern
Pakete und preise

Wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihr Unternehmen

Unsere Datenschutzsoftware Proliance 360 spart Ihnen messbar Zeit und Aufwand. Damit wird Datenschutzmanagement rechtssicher und risikofrei erledigt. Entwickelt von Datenschutzbeauftragten für interne Datenschutzverantwortliche. Diese Pakete stehen Ihnen zur Verfügung.

Basis
Für kleine Unternehmen ohne Beratungsbedarf

Ab 175 €
/ Monat
+ Datenschutzaudit einmalig
1.600 €
  • Benennung TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter
  • 1 Zugang der Datenschutz Software Proliance 360
  • Beratungsstunden auf Anfrage
  • Bis zu 72h Reaktionszeit zu Anfragen
Häufig Nachgefragt
Medium
Für mittlere Unternehmen mit niedrigem Beratungsbedarf
 
Ab 275 €
/ Monat
+ Datenschutzaudit einmalig
1.800 €
Alle Leistungen aus Basis
  • zusätzlich 6 Zugänge der Datenschutz Software für Funktionsbereiche
  • insgesamt 10 Beratungsstunden von unseren Datenschutz Experten (pro Jahr)
  • Bis zu 48 Stunden Reaktionszeit zu Anfragen
Premium
Für mittlere Unternehmen mit Beratungsbedarf und komplexen Datenverarbeitungen.
Ab 475 €
/ Monat
+ Datenschutzaudit einmalig
2.200 €
Alle Leistungen aus Medium
  • beliebig viele Zugänge
  • insgesamt 20 Beratungsstunden von unseren Datenschutz Experten (pro Jahr)
  • Bis zu 24 Stunden Reaktionszeit zu Anfragen
  • Persönlicher Ansprechpartner aus unserem Privacy Team
  • Single Sign-On
  • Mandantenfähigkeiten
Häufige Fragen

Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten

Wann ist eine DSFA notwendig?

Eine Datenschutz Folgenabschätzung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen notwendig. An erster Stelle steht dabei der Schutz personenbezogener Daten sowie die Rechte und Freiheiten von Menschen. Sobald eine geplante Daten-Verarbeitung aufgrund ihrer Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat, muss laut DSGVO eine DSFA durgeführt werden. Allerdings existiert keine gültige Definition darüber, wann dies genau der Fall ist. Beispiele, bei der eine DSFA notwendig werden, sind aber Profiling oder der Verarbeitung von systematischer umfangreicher Videoüberwachung.

Wer muss eine Datenschutz Folgenabschätzung durchführen?

Unternehmen, die eine automatisierte Datenverarbeitung planen, die besondere Risiken für Recht und Freiheiten der Betroffenen darstellen könnte, sollten prüfen, ob sie zu einer DSFA verpflichtet sind. Dabei dient eine DSFA aber nicht nur dem Schutz der Betroffenen, sondern das Unternehmen selbst kann sich damit auch absichern. Sollte es zu einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörden kommen, kann die DSFA als Nachweis der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Pflichten erbracht werden.

Was ist eine Datenschutzfolgenabschätzung?

Bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach DSGVO handelt es sich um eine erweiterte Risikoeinschätzung. Eine solche muss vor bestimmten Verarbeitungen personenbezogener Daten durchgeführt werden und wird von der DSGVO für alle Datenverarbeitungen vorgesehen. Die Datenschutz-Folgenabschätzung unterscheidet sich aber von einer Risikoanalyse, da sie deutlich komplexer und umfangreicher ist und nur bei kritischen Verarbeitungsprozessen für die Abschätzung von Folgen bei der Datenverarbeitung notwendig wird – zum Beispiel dann, wenn nach einer bereits erfolgten Risikobewertung ein hohes oder sehr hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen verbleibt.

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