Risikoanalyse im Datenschutz
Welche Probleme lösen Sie mit dem Modul ‘Risk & DSFA’ in Ihrem Unternehmen?
Wie hilft hier unser ‘Risk & DSFA’ Modul?
Die Plattform ermöglicht Unternehmen, Datenverarbeitungen durch automatisierte Prozesse zu identifizieren und auf ihre Datenschutzkonformität zu prüfen. Dies spart Zeit und minimiert den Aufwand für manuelle Abstimmungen mit Fachabteilungen.

Einfache Durchführung
Vorgedachte, intuitive Workflows und kontextbezogene Hilfestellungen im richtigen Umfang ermöglichen eine einfache Durchführung von Risikobewertungen von Unternehmen jeder Größe
Datenschutzvorfälle und Risikobewertungen werden durch digitale, geführte Workflows erfasst, bewertet und dokumentiert. Dabei sind alle Prozesse vollständig rechtskonform und erfüllen die Vorgaben der DSGVO.

Effiziente Durchführung
Nutzer wird bei der Bewertung anhand von Ja-Nein-Fragen angeleitet, um einschlägige Risikofaktoren zu identifizieren. Keine Einbindung zusätzlicher (externer) Personen (z.B. Anwälte).
Alle relevanten Daten, Bewertungen und Dokumentationen werden zentral an einem Ort verwaltet. So bleibt der Überblick gewahrt, und Informationen sind jederzeit griffbereit – ideal für Audits und Berichte.

Transparente Dokumentation (alles an einem Ort)
Bewertung und Dokumentation digital erfasst und jederzeit einsehbar.
Proliance Risk: einfache und praktikable digitale Risikobewertungen
Wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihr Unternehmen
Unsere Datenschutzsoftware Proliance 360 spart Ihnen messbar Zeit und Aufwand. Damit wird Datenschutzmanagement rechtssicher und risikofrei erledigt. Entwickelt von Datenschutzbeauftragten für interne Datenschutzverantwortliche. Diese Pakete stehen Ihnen zur Verfügung.
- Benennung TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter
- 1 Zugang der Datenschutz Software Proliance 360
- Beratungsstunden auf Anfrage
- Bis zu 72h Reaktionszeit zu Anfragen
- zusätzlich 6 Zugänge der Datenschutz Software für Funktionsbereiche
- insgesamt 10 Beratungsstunden von unseren Datenschutz Experten (pro Jahr)
- Bis zu 48 Stunden Reaktionszeit zu Anfragen
- beliebig viele Zugänge
- insgesamt 20 Beratungsstunden von unseren Datenschutz Experten (pro Jahr)
- Bis zu 24 Stunden Reaktionszeit zu Anfragen
- Persönlicher Ansprechpartner aus unserem Privacy Team
- Single Sign-On
- Mandantenfähigkeiten
Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten
Eine Datenschutz Folgenabschätzung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen notwendig. An erster Stelle steht dabei der Schutz personenbezogener Daten sowie die Rechte und Freiheiten von Menschen. Sobald eine geplante Daten-Verarbeitung aufgrund ihrer Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat, muss laut DSGVO eine DSFA durgeführt werden. Allerdings existiert keine gültige Definition darüber, wann dies genau der Fall ist. Beispiele, bei der eine DSFA notwendig werden, sind aber Profiling oder der Verarbeitung von systematischer umfangreicher Videoüberwachung.
Unternehmen, die eine automatisierte Datenverarbeitung planen, die besondere Risiken für Recht und Freiheiten der Betroffenen darstellen könnte, sollten prüfen, ob sie zu einer DSFA verpflichtet sind. Dabei dient eine DSFA aber nicht nur dem Schutz der Betroffenen, sondern das Unternehmen selbst kann sich damit auch absichern. Sollte es zu einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörden kommen, kann die DSFA als Nachweis der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Pflichten erbracht werden.
Bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach DSGVO handelt es sich um eine erweiterte Risikoeinschätzung. Eine solche muss vor bestimmten Verarbeitungen personenbezogener Daten durchgeführt werden und wird von der DSGVO für alle Datenverarbeitungen vorgesehen. Die Datenschutz-Folgenabschätzung unterscheidet sich aber von einer Risikoanalyse, da sie deutlich komplexer und umfangreicher ist und nur bei kritischen Verarbeitungsprozessen für die Abschätzung von Folgen bei der Datenverarbeitung notwendig wird – zum Beispiel dann, wenn nach einer bereits erfolgten Risikobewertung ein hohes oder sehr hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen verbleibt.