Externe DSB, Software oder ISMS-Aufbau? Finden Sie heraus, was wirklich zu Ihrem Unternehmen passt.
Lösung ermitteln
Lösungen
Unsere Lösungen im Überblick
Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance bekommen Sie mit uns aus einer Hand.
Alle Lösungen
Datenschutz
Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutzsoftware
Informationssicherheit
Aufbau ISMS
Externer Informationssicherheitsbeauftragter
Zertifikate & Verordnungen
KI-Verordnung
Neu
ISO 27001 Beratung
DSGVO-Beratung
Beratung nach TISAX®
NIS2-Beratung
Neu
Hinweisgeberschutz
Hinweisgebersystem
Weitere Angebote
EU-Vertreter
Datenschutz-Schulungen
Branchen
Branchen
Agenturen
IT & Software
Gesundheit
Personalberatungen
Tourismus
Industrie
Energiewirtschaft
Baugewerbe und Architektur
Alle Branchen
Ihre Branche ist nicht dabei?
Gemeinsam finden wir garantiert eine passende Lösung für Sie.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Ressourcen
Ressourcen & Wissen
Magazin
Datenschutz-Muster
Webinare & Veranstaltugen
Leitfäden & Reports
Datenschutzerklärung Vorlage
DSGVO Gesetzestexte
DSGVO Website-Check
Kontakt zu Landesdatenschutzbeauftragten
Aktuelle Beiträge
12
.
06
.
2025
X
Min
Die TISAX®-Anforderungen verstehen: So meistern Unternehmen den Weg zur Zertifizierung
11
.
06
.
2025
X
Min
Mehr Cyberresilienz für Unternehmen durch NIS2?
Zum Magazin
Unternehmen
Unternehmen
Über  uns
Karriere
Presse
Newsletter
Kontakt
Redaktion
Referenzen
Nachhaltigkeit
Empfehlung
Neu
Bevorstehende Veranstaltungen
03
.
07
.
2025
–
.
.
Ask Me Anything – Ihre Fragen. Unsere Antworten. Alles rund um digitales Datenschutz Management.
Alle Webinare & Veranstaltungen
Preise
Login
Jetzt beraten lassen

Jetzt unverbindliche Beratung anfragen

Kontaktformular
Telefon & E-Mail
Zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Sie erreichen uns telefonisch von
Mo. – Fr. zwischen 09:00 und 18:00 Uhr.
+49 (0) 89 250 039 220
info@datenschutzexperte.de
DSGVO Gesetzestexte
Kapitel 3 EU-DSGVO: Rechte der Betroffenen

Kapitel 3 EU-DSGVO: Rechte der Betroffenen

Artikel 12 EU-DSGVO: Transparente Information
Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Artikel 13 EU-DSGVO: Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Artikel 14 EU-DSGVO: Informationspflicht
wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

Artikel 15 EU-DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person
Artikel 16 EU-DSGVO: Recht auf Berichtigung
Artikel 17 EU-DSGVO: Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")
Artikel 18 EU-DSGVO: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 19 EU-DSGVO: Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 20 EU-DSGVO: Recht auf Datenübertragbarkeit
Artikel 21 EU-DSGVO: Widerspruchsrecht
Artikel 22 EU-DSGVO: Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Zum Inhaltsverzeichnis
Zur Kapitelübersicht
Vorheriger Artikel
Nächstes Kapitel
Nächster Artikel
Sie haben noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da.
Jetzt beraten lassen

Kommentar zu
Kapitel 3 EU-DSGVO: Rechte der Betroffenen

Kommentar zu Kapitel 3 DSGVO

Kapitel 3 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bezieht sich auf die betroffene Person, deren Daten verarbeitet werden. Die Betroffenenrechte untergliedern sich in fünf Abschnitte. Dazu gehören die Transparenz und Modalitäten der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die Informationspflicht und das Recht auf Auskunft des Betroffenen, die Berichtigung und Löschung von Daten, das Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall sowie die Beschränkungen dieser Rechte.

Betroffene müssen also umfassend informiert werden, von welcher Person, auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Darüber hinaus haben Betroffene das Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO) sowie ein Auskunfts- und Berichtigungsrecht. Wenn der Betroffene zudem der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner Daten unrechtmäßig ist, die Daten nicht der Richtigkeit entsprechen, oder er einen Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt, so ist das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) einschlägig.

Neu ist zudem das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Dieses legt fest, dass die Daten ohne technische Probleme für den Betroffenen von einer technischen Umgebung auf eine andere übertragen werden können. Artikel 23 DSGVO erlaubt, dass die normierten Rechte und Pflichten unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden können.

In Kapitel 3 DSGVO ist also umfassend normiert, welche Datenschutzrechte Betroffene gegenüber Unternehmen oder Behörden haben, die mit ihren personenbezogenen Daten arbeiten. Somit haben Privatpersonen mit der DSGVO deutlich mehr Kontrolle über ihre Daten.

Lösungen

Unsere Lösungen im ÜberblickExterner DatenschutzbeauftragterDatenschutz-SchulungenDatenschutz-BeratungDatenschutz-AuditDatenschutzsoftware für interne DSBsAufbau ISMSExterner InformationssicherheitsbeauftragterHinweisgebersystemEU-Vertreter

Branchen

AgenturenIT & SoftwareGesundheitPersonalberatungenAlle Branchen

Ressourcen & Wissen

MagazinDatenschutz-MusterWebinare & VeranstaltungenLeitfäden & ReportsKontakt zu LandesdatenschutzbeauftragtenDatenschutzerklärung VorlageDSGVO-GesetzestexteDSGVO Website Check

Unternehmen

Über unsKarrierePresseNewsletterKontaktRedaktionReferenzenNachhaltigkeitEmpfehlung

Kontaktieren Sie uns

info@datenschutzexperte.de
+49 (0) 89 250 039 220

Folgen Sie uns

© 2025 PROLIANCE GmbH
ImpressumDatenschutzerklärung
Cookie Einstellungen