Eine elektronische Gesundheitskarte

Digitalisierung vs. Datenschutz: Die elektronische Gesundheitskarte

Die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen, insbesondere im Umgang mit Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), wirft Fragen zum Datenschutz im medizinischen Bereich auf.

2023-12-05

Logo

Digitalisierung vs. Datenschutz: Die elektronische Gesundheitskarte

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte liegt bereits ein paar Jahre zurück, doch abgeschlossen ist das Projekt noch immer nicht – denn die elektronischen Funktionen rufen große datenschutzrechtliche Bedenken hervor. Die Speicherung sensibler Gesundheitsdaten auf der eGK, wie sie nach Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert sind, stellt eine Herausforderung dar. Wir werfen einen genaueren Blick auf den Datenschutz im medizinischen Bereich und die Bedeutung der Gesundheitsdaten im Kontext der DSGVO.

Elektronische Gesundheitskarte: Eine Fülle sensibler Patientendaten

Die eGK wurde eingeführt, um den Informationsaustausch zwischen Ärzten zu erleichtern und gleichzeitig Kosten für Krankenkassen zu reduzieren. Die auf der Karte gespeicherten Daten umfassen grundlegende Informationen wie Name, Anschrift und Geschlecht, aber auch hochsensible Gesundheitsdaten, darunter Krankenversicherungsangaben, elektronische Patientenakten, Arztbriefe, Diagnosen, Behandlungspläne und Medikamentierungen.

Diese umfassende Sammlung persönlicher Informationen wirft die Frage nach dem angemessenen Datenschutz im medizinischen Bereich auf. Das gilt erst recht, seit bekannt wurde, dass neue Richtlinien und Gesetze für elektronisches Arbeiten in der Verwaltung und vor allem auch bei Ärzten immer häufiger zu Problemen führt. Die Digitalisierung führt in Extremfällen sogar zur Schließung von Praxen.

Datenschutz im Gesundheitsbereich

In der Gesundheits- und Pflegebranche gibt es im Bereich Datenschutz mehr zu beachten als in anderen Bereichen. Das liegt vor allem daran, dass hierbei mit sensiblen Daten wie Gesundheitsdaten gearbeitet wird. Wir haben uns auf die datenschutzrechtliche Beratung in dieser Branche spezialisiert.

Jetzt mehr erfahren

Datenschutzmaßnahmen auf der elektronischen Gesundheitskarte

Um den Datenschutz im medizinischen Bereich zu gewährleisten, ist die eGK mit Sicherheitsmaßnahmen wie Lichtbildern und der Telematikinfrastruktur ausgestattet. Die verschlüsselten Daten werden mittels Kartenlesegeräts vor Ort entschlüsselt, wofür eine PIN erforderlich ist. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass nur autorisierte Personen auf die sensiblen Gesundheitsdaten zugreifen können. Allerdings ist die flächendeckende Verfügbarkeit dieser Sicherheitsmaßnahmen noch nicht erreicht. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt, dass das Ziel all dieser Maßnahmen ist, „die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und die Rolle der Patientinnen und Patienten zu stärken.“ Zudem soll die eGK auch dabei unterstützen, „die Wirtschaftlichkeit, die Qualität und die Transparenz der Versorgung“ zu verbessern.

Gesundheitsdaten und Datenschutz gemäß DSGVO

Gesundheitsdaten gelten nach der DSGVO als besonders schützenswert. Die Verarbeitung solcher Daten, die auf der eGK gespeichert sind, erfordert daher besondere Sicherheitsvorkehrungen. Datenschützer betonen die Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung und hinterfragen, ob es notwendig ist, dass alle Ärzte uneingeschränkten Zugriff auf sämtliche Gesundheitsdaten eines Patienten haben. Dieser Diskurs spiegelt sich in der Debatte um den "gläsernen Patienten" wider und wirft Fragen zur Verwendung der Daten zur Kontrolle von Ärzten und Patienten auf.

Ausblick auf die Zukunft des Datenschutzes im Gesundheitswesen

Trotz kontroverser Meinungen zur elektronischen Gesundheitskarte wird weiterhin an der flächendeckenden Einführung gearbeitet. Der Datenschutz im medizinischen Bereich und die Sicherheit von Gesundheitsdaten werden dabei entscheidende Faktoren sein. Es bleibt abzuwarten, ob die eGK eine innovative Modernisierung des Gesundheitswesens darstellt, wie von Befürwortern behauptet, oder ob Datenschutzbedenken weiterhin im Vordergrund stehen werden. Die Entwicklung in diesem Bereich wird die Zukunft des Datenschutzes im Gesundheitswesen maßgeblich beeinflussen.

Bitte beachten Sie: Allgemeine Beiträge können eine datenschutzrechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit unsere Blogbeiträge können wir keine Gewähr übernehmen. Inhalte beziehen sich immer auf die Rechts- und Faktenlage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und sind deshalb zum Zeitpunkt des Aufrufs möglicherweise nicht mehr aktuell.

In den von uns erstellten Artikeln, Leitfäden, Checklisten, Whitepaper und anderen Beiträgen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Wir möchten betonen, dass sowohl weibliche als auch anderweitige Geschlechteridentitäten dabei ausdrücklich mitgemeint sind, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Aktuelle Beiträge zum Thema Datenschutz

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Telefon:

+49 89 / 250 039 220

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00 Uhr