Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit:
den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;
gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden;
gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten und
gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist, oder wo sie verfügbar sind.
Zusätzlich zu den Informationen gemäß Absatz 1 stellt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten folgende weitere Informationen zur Verfügung, die notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten:
die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit;
wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche mögliche Folgen die Nichtbereitstellung hätte und
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung.
Die Absätze 1, 2 und 3 finden keine Anwendung, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt.
Art. 13 DSGVO legt in vier Absätzen die Informationspflichten gegenüber dem Betroffenen bei Datenerhebungen fest.
Der Verantwortliche muss dem Betroffenen zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten Folgendes mitteilen:
Namen sowie Kontaktdaten des Verantwortlichen und seines möglichen Vertreters
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Die Zwecke und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Bei Verarbeitungen auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe f die berechtigten Interessen für die Datenverarbeitung
Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten.
Eine mögliche Absicht, personenbezogene Daten an Drittländer oder internationale Organisationen zu übermitteln.
Den Betroffenen sind nach Absatz 2 außerdem folgende Informationen zu diesen Themen zu übermitteln:
Zur Speicherungsdauer oder zu Kriterien für die Festlegung der Dauer.
Zum Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.
Über den Widerruf der Einwilligung bei bestimmten Verarbeitungen.
Über das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.
Über die gesetzlich vorgeschriebene oder vertraglich vereinbarte Bereitstellung von personenbezogenen Daten, die Erforderlichkeit der Daten für einen Vertragsabschluss einschließlich der Folgen einer Nichtbereitstellung von notwendigen Daten.
Über eine automatisierte Entscheidungsfindung wie Profiling, deren Technik und möglichen Folgen für den Betroffenen.
Nach Absatz. 3 hat der Verantwortliche Betroffene über Absichten zur Weiterverarbeitung der Daten unter Zweckänderung zu informieren.
Nach Absatz 4 finden übrigen Absätze der Vorschrift keine Anwendung, wenn der Betroffene bereits über die entsprechenden Informationen verfügt.
Die Vorschrift ist zunächst aus sich selbst heraus verständlich.
Bei bestehenden Unsicherheiten in der Umsetzung von Art. 13 DSGVO empfehlen wir zum Beispiel eine Datenschutz-Beratung. Fragen werden sich in der praktischen Anwendung ergeben. So wird beispielsweise inzwischen diskutiert, wie ein Unternehmen zu verfahren hat, wenn Informationen aus von Geschäftspartnern überreichten Visitenkarten verarbeitet werden.
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