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Landesdatenschutzbeauftragter Bayern

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) ist seit 2009 Prof. Dr. Thomas Petri. Der Landesdatenschutzbeauftragte Bayern wird alle sechs Jahre vom Landtag gewählt. Prof. Dr. Petri wurde zuletzt 2015 im Amt bestätigt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig. Dienstrechtlich ist er dem Bayerischen Landtagspräsidenten zugeordnet und seine Geschäftsstelle ist beim Landtag angesiedelt.

Kontakt zum Landesdatenschutzbeauftragten in Bayern

Sie können auch direkt Kontakt zum Landesdatenschutzbeauftragten Bayern aufnehmen:

Email: poststelle@datenschutz-bayern.de
Telefonnummer: 089 21 26 72-0
Faxnummer: 089 212672-50
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Besuchsadresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
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Für Beschwerden, die Meldung von Datenschutzbeauftragten oder die Meldung von Datenpannen stehen Ihnen verschiedene Online-Services zur Verfügung.

Aufgaben des Landesdatenschutzbeauftragten Bayern

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert die Einhaltung des bayerischen Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften zum Datenschutz bei öffentlichen Stellen. Verstöße gegen diese Vorschriften kann der Landesdatenschutzbeauftragte beanstanden und eine Behebung innerhalb einer gesetzten Frist verlangen.

  • Kontrollfunktion: Der BayLfD kontrolliert öffentliche Stellen und auf seine Aufforderung sind ihm alle Unterlagen über die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten bei öffentlichen Stellen zur Einsicht vorzulegen. Eingeschränkt sind seine Kontrollmöglichkeiten bei laufenden strafrechtlichen Verfahren. Er kann auf eine Beschwerde oder auf eigene Initiative hin tätig werden.

  • Beratende Funktion: Als Landesdatenschutzbeauftragter von Bayern berät er den Gesetzgeber und die Verwaltung des Landes bei der Entwicklung von legislativen und administrativen Vorhaben hinsichtlich datenschutzrelevanter und -konformer Lösungen.

  • Ansprechpartner: Der Landesdatenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, die annehmen, dass eine Behörde Ihre Datenschutzrechte verletzt hat oder verletzen könnte. In solchen Fällen können Eingaben – am besten schriftlich – beim BayLfD eingereicht werden. Daraufhin prüft der Landesdatenschutzbeauftragte den Sachverhalt und teilt dem Antragsteller, sofern dieser selbst betroffen ist, des Ergebnis der Prüfung mit. Auch bei der Durchsetzung des Informationsrechts von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber behördlichen Stellen ist der BayLfD behilflich.

Im Unterschied zu anderen Bundesländern ist der Landesdatenschutzbeauftragte Bayern nur für die Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen (Behörden, Ämtern) zuständig. Die Aufsicht über den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich obliegt dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA).

Nicht zuständig ist der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz innerhalb eines Unternehmens. Hier ist der Betrieb selbst in der Verantwortlichkeit und muss in der Regel einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen, um den Anforderungen der DSGVO nachzukommen. Unternehmen in Bayern können sich dazu beispielsweise an unsere externen Datenschutzbeauftragten in München wenden, die vollumfängliche und individuelle Datenschutz Beratung bieten.   

Wer ist verantwortlich für den Datenschutz in Bayern?

Für den Datenschutz in Bayern ist das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht zuständig. Das BayLDA unterstützt Datenschutzbeauftragte bei datenschutzrechtlichen Fragen und überwacht die Einhaltung des Datenschutzes der Wirtschaftsunternehmen, Vereine und Verbände sowie bei den freiberuflichen Tätigkeiten. Die Struktur des BayLDA gliedert sich in die Leitung, die Geschäftsstelle und die einzelnen Referate, in denen Datenschutz eine wichtige Rolle spielt.

Auch Datenschutzpannen aufzuarbeiten steht an der Tagesordnung. Bei Datenschutzverstößen handelt das BayLDA und kann unter anderem Bußgeldverfahren, Verwarnungen und Strafanzeigen verhängen. Der Datenschutz in Bayern ist, wie in allen anderen Bundesländern für Unternehmen und Privatpersonen wichtig. Daher ist das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht die primäre Kontrollinstanz, die zudem bei Fragestellungen beratend zur Seite steht.

Der Bayrische Landesbeauftragte für Datenschutz (BayLfD) ist jedoch nicht gleichzusetzen mit dem Bayrischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Der Bayrische Landesbeauftragte für Datenschutz ist wie ein externer Datenschutzbeauftragter für das Land Bayern. Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht ist die Aufsichtsbehörde von Bayern und erfüllt die oben genannten Aufgaben.

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