
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Sobald Sie sich für einen (internen oder externen) Datenschutzbeauftragten entschieden haben, gilt es, diesen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu…
Erstellen Sie mit unserem individuell anpassbaren Muster eine Zusatzvereinbarung Home-Office.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss im Home-Office ebenso sicher und reibungslos funktionieren wie im Büro. Doch der Gang ins Home-Office kann bei fehlender Vorbereitung auch datenschutzrechtliche Risiken mit sich bringen. Um diese Risiken auszuschließen, müssen verschiedene technische und organisatorische Vorgaben eingehalten werden. Diese Sicherheitsmaßnahmen müssen den Beschäftigten Ihres Unternehmens dabei vermittelt werden – und das am besten vor dem Gang ins Home-Office, z.B. durch Mitarbeiterschulungen.
Darüber hinaus muss der rechtliche Rahmen auch im Arbeitsvertrag oder als Zusatzvereinbarung festgelegt werden, der von beiden Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – unterzeichnet wird. Diese Schriftform kann auch als Home-Office Zusatzvereinbarung dem Arbeitsvertrag hinzugefügt werden.
Wird das Thema Home-Office nicht im Vertrag (Arbeitsvertrag) behandelt, können Sie sich diese „Zusatzvereinbarung Home-Office“ herunterladen und – individuell angepasst – als Ergänzung zum Arbeitsvertrag verwenden. Der Mustervertrag Home-Office führt Sie dabei durch die eingefügten Kommentare zum richtigen Ergebnis.
Wichtig: Mitarbeiter müssen natürlich, wie bereits oben erwähnt, zusätzlich hinsichtlich der Risiken bei der Verarbeitung personenbezogener Daten aus dem Home-Office und ihrer diesbezüglichen Pflichten informiert und sensibilisiert werden. Da sich Arbeitgeber nach Beurteilung der Aufsichtsbehörden Kontrollrechte vorbehalten müssen, ist der Abschluss von Vereinbarungen in der Regel unverzichtbar. Eine solche Vereinbarung zum Datenschutz im Home-Office ist daher ein Muss! Sollten Sie sich bei der Umsetzung unsicher sein, dann konsultieren Sie hierzu Ihren Datenschutzbeauftragten.
Die DSGVO kann in einem Unternehmen nur umgesetzt werden, wenn die Mitarbeiter umfassend in diesem Bereich geschult sind. Home- und Mobileoffice stellen eine zusätzliche Herausforderung dar.
Mitarbeiter, die mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu tun haben, müssen für den richtigen Umgang mit diesen Daten sensibilisiert werden. Nur so können sie Datenschutzpannen vorgebeugt werden. Sind Ihre Mitarbeiter fit im Datenschutz?
Sobald Sie sich für einen (internen oder externen) Datenschutzbeauftragten entschieden haben, gilt es, diesen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu…
Wenn personenbezogene Daten erhoben werden, bedarf es nach der DSGVO dazu die schriftliche Einwilligung der betroffenen Person. Im Folgenden finden…
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die Betroffenenrechte umfassend gestärkt. So sieht die DSGVO nun umfangreiche Informationspflichten für…
Um zu dokumentieren, dass Mitarbeiter hinsichtlich den Umgang mit personenbezogenen Daten geschult worden sind, sieht die DSVO eine…
In einem Verarbeitungsverzeichnis (VVT) müssen alle Verarbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten dokumentiert werden. Im Folgenden finden Sie…
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz AV-Vertrag) ist laut DSGVO dann nötig, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten an Dritte zur Verarbeitung…
Der rechtliche Rahmen bei Home-Office Regelungen muss auch im Arbeitsvertrag oder als Zusatzvereinbarung festgelegt werden. Holen Sie sich unser…
Unser Team von 90+ Experten
Unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten helfen Ihnen, Datenschutzvorgaben sicher und pragmatisch umzusetzen. Profitieren Sie von unserem Knowhow aus über 2000 Kundenprojekten in über 50 Branchen.
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