Big Data und Datenschutz: DSGVO-konform analysieren im datengetriebenen Unternehmen

Letztes Update:
07
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2025
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Massendaten, KI und automatisierte Analysen sind längst zentrale Treiber für Skalierung, Innovation und Wettbewerb. Gleichzeitig gelten hier hohe datenschutzrechtliche Anforderungen – insbesondere durch die DSGVO und neue Regularien wie die KI-Verordnung oder NIS2. In diesem Beitrag zeigen wir, worauf Sie bei Big Data & Datenschutz achten müssen – und wie Sie Ihr Unternehmen rechtssicher, auditfähig und effizient aufstellen.
Big Data und Datenschutz: DSGVO-konform analysieren im datengetriebenen Unternehmen
Die wichtigsten Erkenntnisse
  • Big Data ist ohne klare DSGVO-Strategie rechtlich riskant – selbst bei technischer Anonymisierung.
  • Eine DSFA ist Pflicht, sobald automatisierte Entscheidungen oder sensible Daten involviert sind.
  • Datenschutz & Big Data lassen sich kombinieren – mit Governance, Auditierung und Managementsystemen.
  • KI-Schulungen für mehr Struktur in der KI-Sicherheit.
  • Proliance begleitet Unternehmen praxisnah bei der Umsetzung – mit DSMS, DSFA & KI-Regulierung.

Was ist Big Data – und warum betrifft es den Datenschutz?

Big Data beschreibt die Verarbeitung sehr großer, komplexer und oft unstrukturierter Datenmengen – häufig in Echtzeit. Beispiele:

  • Nutzungsverhalten in Webportalen
  • Sensordaten aus Maschinen oder Fahrzeugen
  • Bewegungsdaten aus Apps oder IoT-Devices
  • Kundenprofile, CRM-Daten, Transaktionen

Sobald diese Informationen direkt oder indirekt auf eine Person zurückführbar sind, handelt es sich um personenbezogene Daten – und damit greift die DSGVO.

Welche Risiken bestehen bei Big-Data-Anwendungen?

  • Intransparente Datennutzung ohne Zweckbindung
  • Fehlende Einwilligung bei verhaltensbasierten Auswertungen
  • Profiling mit automatisierten Entscheidungen (Art. 22 DSGVO)
  • Rechtswidrige Datenverknüpfung aus verschiedenen Quellen
  • Technische Mängel in Anonymisierung, Löschung, Zugriffssicherung

Diese Risiken können zu rechtlichen Konsequenzen, Reputationsverlust – und im Kontext von KI auch zu systemischen Bias führen.

DSGVO-Anforderungen an Big Data & KI

Unternehmen müssen nachweisen, dass sie:

  • eine Rechtsgrundlage pro Analysezweck definiert haben (Art. 6 DSGVO)
  • die Datenminimierung beachten
  • Profiling, Scoring & KI-Systeme transparent und fair gestalten

Die Anforderungen zur datenschutzkonformen Nutzung von KI-Tools überfordert Sie? Dann lesen Sie jetzt unsere "Checkliste: KI-Tools in Unternehmen"!

DSFA bei datengetriebenen Systemen

Viele Big-Data-Anwendungen sind DSFA-pflichtig, z. B.:

  • Kundenverhaltensanalyse durch KI
  • Bewertung von Mitarbeiterproduktivität
  • Scoring-Modelle für Kreditvergabe oder Versorgungssteuerung

Proliance bietet Ihnen eine rechtssichere Durchführung der DSFA, inklusive Risikobewertung, Maßnahmenempfehlung und Nachweisdokumentation. Jetzt von einem externen Datenschutzbeauftragten beraten lassen.

Data Governance & ISMS: Die technische Seite des Datenschutzes

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sind bei Big Data besonders anspruchsvoll. Relevant sind u. a.:

  • Rollen- & Berechtigungskonzepte für Data Scientists
  • Protokollierung & Monitoring aller Zugriffe
  • Datenklassifizierung & Asset-Management

Integrieren Sie Big-Data-Prozesse aktiv in Ihr ISMS oder DSMS – Proliance unterstützt Sie dabei mit strukturierten Vorlagen.

Datenschutz beginnt mit Bewusstsein – auch im Umgang mit KI

Technologische Systeme sind nur so sicher wie ihre Nutzenden. Besonders im Kontext von KI, automatisierten Auswertungen und systemübergreifendem Datenfluss ist es entscheidend, dass Mitarbeitende die datenschutzrechtlichen Grundlagen verstehen und anwenden können.

Proliance bietet individuelle Schulungen zu KI & Datenschutz – praxisnah, branchenspezifisch und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Jetzt KI-Schulungsangebot entdecken.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

  1. Datensätze auf personenbezogene Inhalte prüfen
  1. Zweckbindung, Einwilligung oder berechtigtes Interesse festlegen
  1. DSFA durchführen, wenn systemische Risiken bestehen
  1. Verarbeitungstätigkeiten dokumentieren und freigeben
  1. Big-Data-Prozesse ins ISMS oder DSMS integrieren
  1. Regelmäßige Review- und Auditverfahren etablieren

Fazit: Datenschutz als Innovationsfaktor nutzen

Unternehmen, die datengetrieben arbeiten, profitieren von einem strukturierten Datenschutz-Managementsystem (DSMS) und regelmäßigen GAP-Analysen – etwa zur Prüfung der DSFA-Pflicht oder vertraglichen Absicherung von Datenflüssen.  

Wer also Big Data rechtskonform und strategisch organisiert, gewinnt nicht nur Sicherheit – sondern auch Vertrauen, Transparenz und Marktzugang.

Datenschutz und Innovation gemeinsam denken – mit Proliance als Partner an Ihrer Seite. Jetzt unverbindlich beraten lassen!

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Ivona Simic
Content & Social Media Manager
Ivona Simic ist Content & Social Media Managerin bei datenschutzexperte.de. Sie verantwortet die redaktionellen Inhalte im CMS und unterstützt SEO & Content Marketing und steigert die Sichtbarkeit. Ihre operativen Stärken liegen in der Organisation und Umsetzung von Online- und Offline-Events, der Steuerung von Kooperationen sowie der Entwicklung und Optimierung von Content für verschiedene digitale Kanäle. Mit einem hands-on Ansatz sorgt sie für effiziente Prozesse und erfolgreiche Kampagnen.
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Marcus Geck
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Seit 2023 berät Marcus bei datenschutzexperte.de in seiner Funktion als Senior Privacy Manager Kunden bei der praktischen Umsetzung der komplexen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Durch seine langjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt sowie Unternehmensberater im Bereich Datenschutz kennt der Volljurist und Europajurist die Herausforderungen, vor denen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stehen, genau.
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