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Mikrozensus & Datenschutz: Das gibt es zur Umfrage zu wissen

Sie wurden ausgewählt, um beim Mikrozensus mitzumachen? Aber ist der Mikrozensus Pflicht oder können Sie den Mikrozensus verweigern? Alle wichtigen Facts zum Thema finden Sie hier.

2020-10-12

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Ca. 1 % der deutschen Privathaushalte ist jährlich im Zuge des Mikrozensus aufgerufen, Auskunft über zahlreiche Lebensumstände zu geben. Es handelt sich hierbei um eine Art Bevölkerungszählung, bei der wichtige personenbezogene Daten als Entscheidungsgrundlage für die Politik erhoben werden. Aber hinter den scheinbar willkürlich zugestellten Briefen steckt viel mehr – und es lohnt sich, gewissenhaft mitzumachen.

 

Was ist der Mikrozensus?

Übersetzt heißt „Mikrozensus“ in etwa „kleine Bevölkerungszählung“. Das Gegenteil des Mikrozensus’ ist der Zensus oder Makrozensus, also eine große Bevölkerungszählung. Der Mikrozensus zeichnet sich vor allem durch folgende Merkmale aus:

  • Es handelt sich beim Mikrozensus um die amtliche Befragung von Privathaushalten.

  • Die Mikrozensus-Befragung ist genauer gesagt eine statistische Erhebung, die von den statistischen Ämtern des Bundes zusammen mit denen der Länder durchgeführt wird und findet in relativ kurzen Abständen (einmal jährlich) statt.

  • An der Umfrage müssen pro Jahr 1 % der deutschen Privathaushalte teilnehmen – meist sind es zusammenhängende Wohnkomplexe oder Häuser, die mittels mathematisch-statistischem Zufallsverfahren ausgewählt werden.

  • Die Umfrage (Mikrozensus) betrifft Alte ebenso wie Junge – es soll ein möglichst ganzheitliches Bild aus allen Bereichen der Bevölkerung gewonnen werden.

  • Der Mikrozensus ist Pflicht: Würden nur Menschen aus einer bestimmten Bevölkerungsschicht oder einer bestimmten Region teilnehmen, würde das die Umfrageergebnisse einseitig verzerren.

  • Die Mikrozensus-Pflicht bezieht sich auf alle Umfragen: Manche Haushalte werden in zeitlichen Abständen bis zu viermal befragt, um etwaige Veränderungen sichtbar machen zu können.

  • Ziel des Mikrozensus-Fragebogen ist es, Einsicht in die wirtschaftliche sowie soziale Lage der Bevölkerung zu bekommen. Auch Daten zur Struktur werden aus dieser Mikrozensus-Befragung gewonnen.

  • Konkret geht es in den Fragebögen um Themen wie Haushaltsgröße, Wohnsituation, Kinderbetreuung, Berufs- und Arbeitssuche, Schule, Studium, Ausbildung, Einkommen und Internetnutzung.

  • Der Mikrozensus hat statistische Zwecke: Ziel ist es, eine solide Grundlage zu haben, auf denen politische Entscheidungen getroffen werden können. So soll beispielsweise herausgefunden werden, wie das Berufsleben für Menschen mit Kindern verbessert werden kann oder welche Hilfe Menschen aus sozial schwachen Bereichen wirklich unterstützen würde.

Sind Sie datenschutzrechtlich auf dem neusten Stand?

Das Thema Datenschutz begegnet einem vor allem in alltäglichen Situationen immer wieder. Um dann auch richtig agieren zu können, ist es wichtig, immer auf dem neusten Stand zu sein. Wir unterstützen Sie hierbei gerne.

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Datenschutzbedenken zum Mikrozensus

Wenn Sie sich über die Fragen, die Ihnen im Mikrozensus gestellt werden, wundern, weil diese Daten anderswo bereits bekannt sind, haben Sie damit Recht: Daten zu den Finanzen wären beispielsweise auch bei den Banken zu finden, aber diese unterliegen natürlich einem strengen Datenschutz. Will der Staat Auskunft über solche Dinge erhalten, muss er sich die entsprechenden Daten im Rahmen einer Mikrozensus-Umfrage bei Ihnen selbst holen. Und keine Sorge: Die im Mikrozensus gemachten Angaben dürfen umgekehrt ebenfalls nicht einfach an Ämter oder Institutionen weitergegeben werden.

Übrigens unterliegt auch der Mikrozensus der DSGVO: Da hier personenbezogene Daten erhoben werden, muss mit diesen streng vertraulich umgegangen werden. Die Antworten, die Sie im Mikrozensus geben, werden dafür anonymisiert, damit sie nicht mehr zu den Antwortgeber:innen zurückverfolgt werden können.

 

Gesetzliche Regelungen zum Mikrozensus

Wie eingangs bereits erwähnt, gibt es eine Mikrozensus-Pflicht bzw. Auskunftspflicht. Wurden Sie für eine Teilnahme ausgewählt, müssen Sie diese wahrnehmen – den Mikrozensus verweigern oder ablehnen können Sie also nicht. Wie Sie teilnehmen, bleibt aber Ihnen überlassen. Dabei können Sie wählen zwischen:

  • Einem Umfragebogen auf Papier,

  • einer online-Umfrage oder

  • einer Mikrozensus-Befragung mit Hilfe eines / -r Interviewer:in.

Kann nachgewiesen werden, dass Sie im Mikrozensus Lügen angegeben haben, dann verletzen Sie damit die Auskunftspflicht und es droht nach § 13 Mikrozensusgesetz in Verbindung mit § 15 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) ein Buß- oder Strafgeldverfahren. Die Idee dahinter ist klar: Ihre Antworten gelten stellvertretend für viele Mitbürger:innen, denn nach der Auswertung Ihrer Antworten werden diese auf die Bevölkerung hochgerechnet. Je ehrlicher Sie die Frageböen beantworten, umso passgenauer kann die Politik auf diese amtlichen Statistiken  reagieren.

Wurden Sie nicht für den Mikrozensus ausgewählt, sind aber neugierig, wie ein solcher Fragebogen aussieht, können Sie sich beim bayrischen Landesamt für Statistik ein Mikrozensus-Fragebogen-Muster ansehen. Beim statistischen Bundesamt können Sie außerdem die letzten Ergebnisse der Mikrozensus-Befragung online einsehen.

Autorin: Kathrin Strauß
Artikel veröffentlicht am: 12.10.20

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