YouTube-Browserfenster

YouTube & Datenschutz: Hält sich die Video-Plattform an die DSGVO?

Videos sind eines der wichtigsten Kommunikationsmittel unserer Zeit und YouTube eine der größten Video-Plattformen. Wie hält es die Streaming-Plattform YouTube mit den Themen Datenschutz und DSGVO?

2021-04-06

Logo

Ob Musikclip, Vlog oder Erklärvideo – alle Nutzer:innen von YouTube sollten wissen, was beim Posten, Streamen, Folgen von YouTube-Kanälen und Teilen von Inhalten mit ihren Daten passiert. Doch leider ist das auch auf den zweiten Blick nicht ganz ersichtlich.
 

Welche Daten speichert YouTube und wie geht YouTube mit personenbezogenen Daten um?

Eine eigene Datenschutzerklärung hat YouTube nicht, denn der Konzern gehört seit 2006 zur Google LLC. und verweist daher auf deren Datenschutzbedingungen. Die dort zunächst zur Registrierung eines Benutzerkontos benötigten und gespeicherten Daten sind noch nachvollziehbar:

  • Name

  • Geburtsdatum

  • E-Mail-Adresse

  • Telefonnummer.

Viel kritischer zu sehen ist aber die Speicherung von IP-Adressen oder Standortdaten, die bei der Nutzung von Google-Diensten und somit auch mit der Verwendung von YouTube abläuft.

Wie sieht es also im konkreten Fall mit dem Datenschutz bei YouTube-Videos aus, die Sie auf unterschiedlichen Endgeräten anschauen? Hier können Ihre Aktivitäten durch die Verwendung von Cookies eindeutig Ihrem Google-Account und dem jeweiligen Endgerät wie Smart-Phone oder Tablet zugeordnet werden. YouTube ist so in der Lage, seinen Nutzer:innen personalisierte Werbung anzuzeigen oder ihre Suchanfragen durch einen auf ihr Verhalten abgestimmten Algorithmus zu beeinflussen.

Doch auch bei indirekter Nutzung von YouTube können Daten gespeichert werden. Sollten Sie nämlich auf Ihrer eigenen Website ein YouTube-Video über einen sogenannten Framing-Link einbetten, so wird YouTube schon bei Betreten der Internetpräsenz Cookies setzen, obwohl das eigentliche Video noch nicht angeklickt wurde. Im gleichen Moment wird das zu Google gehörende Werbenetzwerk DoubleClick aktiviert, die ebenfalls für die Nutzer:innen nicht nachvollziehbare Daten erhebt.
 

Wie können Nutzer:innen ihre Daten auf YouTube schützen?

Ein erster Schritt ist ein Blick in die Einstellungen Ihres Google-Accounts bzw. Google Kontos, welche auch für die Nutzung von YouTube gelten. Unter dem Punkt Aktivitätseinstellungen finden Sie erweiterte Optionen für den Datenschutz bei YouTube. Hier können Sie den Video-Suchverlauf pausieren und den Video-Wiedergabeverlauf deaktivieren. Auch den Datenschutz für eigene YouTube-Videos können Sie selbst verbessern. Hier haben Sie die Möglichkeit, die private statt die öffentliche Einstellung zu wählen.

Komplexer wird es bei eingebetteten Videos, wenn Sie also ein YouTube-Video in den Code Ihrer Website einbinden wollen. Um sich selbst und die Besucher:innen Ihrer Internetpräsenz vor unnötiger Daten-Preisgabe zu bewahren, sollten Sie den auf YouTube wählbaren erweiterten Datenschutzmodus nutzen. Diese Einstellung sorgt bei YouTube dafür, dass Cookies erst zum Einsatz kommen, sobald die Nutzer:innen wirklich das Video selbst anklicken – und nicht schon beim bloßen Betreten der Website selbst. Dies gilt aber leider nicht für die Setzung von Cookies durch DoubleClick.

Zur Erzeugung eines Links für die Einbettung Ihres YouTube-Videos im erweiterten Datenschutzmodus gehen Sie wie folgt vor:

  • Klicken Sie auf den Button Teilen unter Ihrem Video

  • Im sich öffnenden Fenster wählen Sie die Option Einbetten

  • Kopieren Sie nicht den erzeugten Link, sondern klicken Sie auf Mehr anzeigen

  • Im sich öffnenden Fenster setzen Sie ein Häkchen bei Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren.

Danach sollte der Link mit der URL www.youtube-nocookie.com nach DSGVO angezeigt werden.
 

Welche Berechtigungen hat YouTube zur Weitergabe von Daten?

Seit Inkrafttreten der DSGVO müssen YouTube bzw. Google vor jeglicher Datenerhebung eine sogenannte informierte Einwilligung der Nutzer:innen einholen und über den Verwendungszweck Auskunft geben. Leider gibt es auch hier zwei Ausnahmen: Falls die Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung oder aus berechtigtem Interesse gespeichert werden, muss diese Zustimmung nicht eingeholt werden.

Zur sogenannten Vertragserfüllung benötigte Daten können Adresse oder Kleidergröße sein, falls Sie etwas in einem Webshop bestellen. Der Begriff des berechtigten Interesses kann wiederum von den Unternehmen frei interpretiert und zum Beispiel mit Produktverbesserungen begründet werden.
 

Was müssen Unternehmen bei der Nutzung von YouTube beachten?

Die Nutzung von YouTube gemäß DSGVO ist besonders im professionellen Rahmen essenziell. Denn binden Sie als Betreiber:in solche externen Inhalte in Ihre Website ein, ist es Ihre Pflicht über die eventuelle Speicherung und Verarbeitung von Besucher-Daten durch Dritte zu informieren. Andernfalls kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Leider geben weder YouTube noch Google selbst nachvollziehbaren Aufschluss darüber, welche Daten zu welchem Zweck durch die Verwendung von Cookies und Googles DoubleClick-System erhoben werden. Dies erschwert es für Sie als Unternehmer:in, Ihre Kund:innen angemessen über die Nutzung ihrer Daten aufzuklären.

In jedem Fall aber sind Sie dazu verpflichtet, die Nutzer:innen bereits beim Betreten Ihrer Internetpräsenz über die mögliche Art der Nutzung ihrer Daten durch Sie und Drittanbieter zu informieren. Da dies wegen der undurchsichtigen Handhabung seitens besagter Internetkonzerne nicht in aller Vollständigkeit möglich ist, bleibt Ihnen als Händler ein gewisses Risiko, abgemahnt zu werden, falls Sie keine Einwilligung einholen.

Alles in allem ist also nicht hundertprozentig nachvollziehbar, inwieweit sich die Streaming-Plattform YouTube um die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung bemüht. Aufgrund des Geschäftsmodells des Mutterkonzerns Google ist aber eine gehörige Portion Zweifel und Wachsamkeit bei der Nutzung dieser Dienste angebracht.

Autorin: Kathrin Strauß
Artikel veröffentlicht am: 06.04.2021

Bitte beachten Sie: Allgemeine Beiträge können eine datenschutzrechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit unsere Blogbeiträge können wir keine Gewähr übernehmen. Inhalte beziehen sich immer auf die Rechts- und Faktenlage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und sind deshalb zum Zeitpunkt des Aufrufs möglicherweise nicht mehr aktuell.

In den von uns erstellten Artikeln, Leitfäden, Checklisten, Whitepaper und anderen Beiträgen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Wir möchten betonen, dass sowohl weibliche als auch anderweitige Geschlechteridentitäten dabei ausdrücklich mitgemeint sind, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Aktuelle Beiträge zum Thema Datenschutz

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Telefon:

+49 89 / 250 039 220

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00 Uhr