Datenschutz-Förderung für Unternehmen: Welche Mittel bekommen KMU?

- Staatliche Fördermittel unterstützen verschiedene Datenschutz- und IT-Sicherheitsmaßnahmen.
- Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, den Datenschutz zu fördern und nicht aus Kostengründen darauf zu verzichten und Bußgelder zu riskieren.
- KMU sind die Hauptzielgruppe der Datenschutz-Förderprogramme.
- Auf Bundesebene gibt es die BAFA-Beratungsförderung, außerdem können Unternehmen von Digitalisierungsprogrammen verschiedener Länder profitieren.
- Damit Anträge erfolgreich sind, müssen sie vollständig und vor Projektstart eingereicht werden – Datenschutzexperte berät Unternehmen dazu.
- Item A
- Item B
- Item C
Förderung von Datenschutz: Hintergründe und Ziele
Die Umsetzung der DSGVO und der Schutz sensibler Daten bedeuten für viele Unternehmen einen erheblichen Aufwand. In einer Bitkom-Umfrage sagen 9 von 10 Unternehmen, dass der Datenschutzaufwand für sie zu hoch ist. Einer der Gründe dafür ist, dass die DSGVO-Umsetzung in 84 Prozent der Unternehmen ein fortlaufendes Projekt ist und beispielsweise das Ausrollen neuer Tools neue Datenschutzprüfungen erfordert.
Der Beratungsbedarf ist hoch, doch die finanziellen Mittel sind gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen knapp bemessen: 34 Prozent der befragten Unternehmen gibt gegenüber Bitkom an, dass es ihnen für die Umsetzung der DSGVO am Geld fehlt.
Allerdings kann Sparsamkeit beim Datenschutz für Unternehmen teuer werden: Denn unter Verstößen gegen die DSGVO leidet nicht nur das Image, sondern auch der Gewinn, wenn die Aufsichtsbehörden hohe Bußgelder aufrufen.
Staatliche Förderprogramme sollen kleine und mittlere Organisationen finanziell entlasten und Anreize schaffen, in Datenschutzmaßnahmen zu investieren. Das langfristige Ziel dahinter ist es, durch hohe Datenschutz-Compliance und bessere IT-Sicherheit eine starke deutsche Wirtschaft zu erreichen und die Angriffsfläche für Cyberkriminelle zu reduzieren.
Welche Datenschutzmaßnahmen werden gefördert?
Je nach Förderprogramm können Unternehmen verschiedene Beratungsleistungen rund um den Datenschutz und die Datensicherheit fördern lassen, zum Beispiel, wenn es darum geht, ein Datenschutzkonzept zu erstellen, ein Datenschutz-Audit durchführen zu lassen oder technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen.
Beispiel: BAFA-Förderung für den Datenschutz von KMU
Das bekannteste Förderprogramm für Datenschutzprojekte bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BAFA-Förderung bezuschusst externe Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen.
Je nach Unternehmensstandort übernimmt das BAFA bis zu 80 Prozent der Beratungskosten und maximal 2.800 Euro. Bis Ende 2026 sind zwei Beratungen pro Jahr uns insgesamt maximal fünf Beratungen möglich. Das ist insbesondere bei einem Bereich wie dem Datenschutz wichtig, in dem es regelmäßig Änderungen gibt.
Mehr Informationen zur BAFA-Förderung
Auf regionaler und europäischer Ebene stehen weitere Fördermittel bereit, die sich vor allem die IT-Sicherheit stärken sollen, von der auch der Datenschutz profitiert. Mehr zu Fördermöglichkeiten für die Cybersecurity Ihres Unternehmens erfahren Sie in unserem Magazin.
Tipp: Eine hilfreiche Quelle für die verschiedenen Förderprogramme in Deutschland ist die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums. Wenn Sie bereits wissen, wer Sie rund um den Datenschutz beraten soll, können Sie individuelle Förderoptionen auch gemeinsam mit Ihrem Berater prüfen.
Welche Unternehmen können Fördermittel für Datenschutz beantragen?
Förderprogramme richten sich in der Regel an KMU von Kleinstunternehmen über Startups bis hin zu etablierten Mittelständlern. Welche Kriterien konkret zu erfüllen sind, hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. So ist eines der Zugangskriterien der BAFA-Beratungsförderung, dass ein Unternehmen mindestens ein Jahr am Markt aktiv sein muss, um Fördergelder zu bekommen.
So beantragen Sie die Förderung
Unternehmen sollten zunächst intern klären, welche Datenschutz- oder Sicherheitsmaßnahmen geplant sind geeignete Förderprogramme identifizieren. Der Antragsprozess läuft dann in der Regel wie folgt ab:
- Informationen und Unterlagen zusammenstellen, etwa eine Projektbeschreibung oder ein Angebot eines Beraters
- Antrag (online) stellen – wichtig: der Antrag muss vor dem Projektstart beim Fördergeber eingereicht und von ihm genehmigt werden.
- Förderbescheid abwarten, darin sind die Konditionen der Förderung genau festgelegt
- Beratung beauftragen und Kostennachweise sammeln
- Verwendungsnachweise wie Beratungsrechnung beim Fördergeber einreichen
Fazit: Optimieren Sie Ihren Datenschutz bestens beraten und gefördert
Fördermittel für den Datenschutz ermöglichen es Unternehmen, beim Datenschutz stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben und dabei finanzielle Unterstützung vom Staat zu erhalten. Wichtig für alle, die Förderprogramme in Anspruch nehmen möchten, ist die korrekte Antragstellung.
Mit einem externen Datenschutzbeauftragten und einem maßgeschneiderten Beratungsvertrag haben Unternehmen ihre Datenschutzkosten und den Aufwand dafür langfristig besser im Griff und können die Förderung dann für andere Projekte nutzen, zum Beispiel Innovationsprojekte im Zusammenhang mit KI.
Die Experten von Datenschutzexperte unterstützen Sie nicht nur dabei, DSGVO-konform zu arbeiten, sondern finden mit Ihnen gemeinsam die beste Lösung, um Budget, Beratung und Zuschüsse in Einklang zu bringen – und dabei selbstverständlich die höchste Beratungsqualität zu erhalten. Sprechen Sie uns an.
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