Symbolbild für Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung ist laut EuGH-Urteil rechtswidrig

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren ein Thema. Nicht nur der Datenschutz und die Politik, sondern auch Gerichte haben sich immer wieder damit auseinandergesetzt. Im EuGH-Urteil wird von einem Verstoß gegen die EU-Rechte gesprochen, wir klären auf.
 

2022-11-04

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Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland schon seit Jahren ein Thema, mit dem sich nicht nur der Datenschutz und die Politik, sondern auch die Gerichte immer wieder beschäftigen. Am 20.09.2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Sinne der Datenschützer entschieden und erklärt, dass die Praxis der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gegen EU-Recht verstoße.

Ende 2015 wurde das neue Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten verabschiedet, allerdings gab es von Beginn an Bedenken darüber, ob und inwieweit eine Vorratsdatenspeicherung mit den deutschen und europäischen Grundrechten vereinbar ist.

Doch was ist Vorratsdatenspeicherung genau? Welche Vor- und Nachteile, aber vor allem Risiken bestehen aus datenschutzrechtlicher Sicht? Und wie geht es jetzt weiter mit dem deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung? – Wir klären die wichtigsten Fragen in diesem Artikel.

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Vorratsdatenspeicherung – Das Wichtigste in Kürze

  • Das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde 2015 verabschiedet, erntet jedoch seitdem schwere Vorwürfe und Kritik von Datenschützern und Politikern. 
  • Das Gesetz verpflichtet Anbieter von Telekommunikationsdiensten, die Standortdaten aller Bürger für 4 Wochen, Kommunikationsdaten bis zu 10 Wochen zu speichern.
  • Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung zwar den Datenschützern Recht gegeben und das deutsche Gesetz für EU-rechtswidrig erklärt, allerdings lässt das Gericht Ausnahmen zu, in denen eine Vorratsdatenspeicherung erlaubt sein soll.
  • Neben der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof sind noch viele weitere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Deutschland anhängig. Wann und wie über diese entschieden wird, ist noch unklar.

Was ist Vorratsdatenspeicherung?

Unter Vorratsdatenspeicherung versteht man die Erhebung und dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten, ohne dass zunächst ein explizit festgeschriebener Speicherungszweck beziehungsweise -grund gegeben ist. Zum Vergleich: Nach der DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur dann in jeglicher Art und Weise verarbeitet werden, wenn ein konkreter legitimer Zweck und eine dahingehend konkrete Rechtsgrundlage vorliegt. Dies ergibt sich aus den Grundsätzen der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO), die in Art. 5 DSGVO verankert sind.

Zwar wird auch mit der Vorratsspeicherung von Daten ein bestimmter Zweck verfolgt: Die hinterlegten Daten sollen den öffentlichen Stellen zugänglich gemacht werden, wenn der Verdacht einer schweren Straftat besteht. Die vorsorgliche Speicherung dient also grundsätzlich der Verfolgung schwerer Straftaten und Kriminalität - ohne dass das Gesetz dies explizit benennt. 

Andernfalls sind die erhobenen Daten aber nicht ohne weiteres einsehbar. Sie sollen lediglich über die dafür vorgesehenen Zeiträume gespeichert und auf Anfrage den berechtigten öffentlichen Stellen zugänglich gemacht werden.

Zu diesen Stellen zählen Polizei und Staatsanwaltschaft, der Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst (BND).

Welche Daten werden gespeichert?

Die zu erfassenden Daten werden von Providern und Telekommunikationsdiensten in verschiedene Kategorien aufgeteilt: 

  • Standortdaten während eines Telefonats über ein mobiles Endgerät (sowohl des Anrufers als auch des Angerufenen)
  • Standortdaten bei mobiler Internetnutzung (hierzu zählt unter anderem auch die Nutzung von Messengern wie WhatsApp)
  • Die Rufnummern, der Zeitpunkt und die Dauer von Telefonaten
  • Die Rufnummern, Sende- und Empfangszeiten von SMS/MMS
  • Die IP-Adressen von Internetnutzern sowie Dauer und Zeitpunkt der Nutzung

Ziel ist es, nachvollziehen zu können, wer in welcher Form zu welchem Zeitpunkt mit wem Kontakt hatte, um verdächtiges Handeln für Aufklärungsarbeit zu nutzen. E-Mails sind dabei explizit ausgeschlossen worden.

Während Standortdaten 4 Wochen gespeichert werden müssen, werden alle anderen Kategorien 10 Wochen aufbewahrt.

Warum eine Vorratsdatenspeicherung sinnvoll sein kann

Für Datenschützer ist die Situation eindeutig: Unter anderem werfen sie der Politik vor, die Bürger zu „gläsernen Menschen“ zu machen. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat und die Europäische Union übten immer wieder Kritik aus.

Doch auch wenn der Europäische Gerichtshof kürzlich entschieden hat, dass die anlasslose Erhebung und Speicherung von Daten rechtswidrig ist, hatte der Gesetzgeber bei dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eine Vielzahl von Vorteilen im Auge:

  • Die Speicherung von Daten dient der nationalen Sicherheit, wenn aufgrund dieser Daten schwere Straftaten oder Fälle organisierter Kriminalität aufgeklärt werden können. Darunter fallen auch solche Taten, die ein terroristisches oder staatsgefährdendes Motiv aufweisen.
  • Auch bei der Aufklärung anderer schwerer Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung kann eine Vorratsdatenspeicherung helfen, verdächtige Personen zu überführen und Verbrechen aufzuklären. Dies dient vorrangig nicht dem Machtmonopol des Staates, sondern schützt insbesondere die Bürger.
  • Umgekehrt dient eine genauere Nachverfolgung auch dem Zweck, unschuldige Tatverdächtige zu entlasten und Alibis zu verifizieren. Verfolgt wird nur, wer wegen eines begründeten Verdachts ins Visier der Strafverfolgungsbehörden gelangt ist.
  • Um Willkür zu verhindern, bedarf es beim Abhören der Inhalte weiterhin einer richterlichen Erlaubnis. Es dürfen lediglich die Daten zu Standort, Zeitpunkt und Teilnehmer abgefragt werden. Die Inhalte der Gespräche und Nachrichten bleiben unangetastet.
  • Das Internet ist keine rechtsfreie Zone: Auch der digitale Raum muss einer gewissen Kontrolle unterliegen, um Gesellschaft und Staat zu schützen.

Diese Punkte sprechen zumindest für eine klar geregelte Vorratsdatenspeicherung. Doch es gibt auch eine Vielzahl von Nachteilen und Risiken, die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten einhergehen.

Nachteile und Risiken von Vorratsdatenspeicherung

Insbesondere aus rechtlicher Sicht ist die Vorratsdatenspeicherung problematisch. Deshalb geht nicht nur der Datenschutz seit Jahren aktiv gegen die Vorratsdatenspeicherung vor.

Nach wie vor gibt es eine Vielzahl von Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung, mit denen sich deutsche sowie europäische Gerichte beschäftigten.

Die wichtigsten Kritikpunkte, rechtlich wie tatsächlich, haben wir hier zusammengefasst:

  • Die Vorratsdatenspeicherung ist mit dem Recht auf Privatsphäre nicht vereinbar. Dies ist sowohl im deutschen Grundgesetz als auch im EU-Recht normiert.
  • Mit der Vorratsdatenspeicherung verlieren Bürger ein großes Stück informationelle Selbstbestimmung. Wie frei kann jemand sein, wenn er nicht einmal mehr darüber entscheiden kann, wann welche Daten von ihm erhoben werden? Die entsprechende Regelung der DSGVO sieht im Gegensatz dazu eine Einwilligung der Betroffenen vor. Denn personenbezogene Daten dürfen nur dann verarbeitet, worunter auch die Erhebung und die Speicherung fallen, wenn hierfür auch eine rechtmäßige Rechtsgrundlage vorliegt (Art. 6 Abs. 1 lit a DSGVO).
  • Bürger geraten unter einen sog. Generalverdacht, wenn von allen zu jederzeit vorsorglich Beweise erhoben werden, ohne dass diese straffällig geworden sind.
  • Durch die vorsorgliche Speicherung entstehen neben Emissionen auch hohe Kosten, da die Methodik nicht auf Effizienz geprüft wurde. Eine anlasslose Massenspeicherung von Daten ist also nicht ressourcenfreundlich.
  • Aktivitäten im Ausland sind von der Vorratsdatenspeicherung nicht erfasst. Dies ermöglicht es verdächtigen Personen, die Regelungen zu umgehen und benachteiligt jene, die im Inland kommunizieren. 
  • Die Vorratsdatenspeicherung ist ein erster Schritt in Richtung eines Kontrollstaates. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in naher oder ferner Zukunft solche Daten ausgenutzt werden, um Freiheiten der Bürger einzuschränken.

Ist Vorratsdatenspeicherung erlaubt?

Der EuGH hat als letzte Instanz nun entschieden, dass die Vorratsspeicherung von Daten in dieser Form nicht rechtlich erlaubt ist. Sie verstößt gegen die Grundrechte-Charta der Europäischen Union.

Das Gericht begründet dies damit, dass sich aus den gespeicherten Daten genaue Schlüsse über das Privatleben, die Gewohnheiten des täglichen Lebens und „tägliche oder in anderem Rhythmus erfolgende Ortsveränderungen“ ziehen ließen. Daher genügten auch die strengen Zugriffsschranken nicht, um den schwerwiegenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen zu beschränken oder zu beseitigen.

Dennoch ließ der EuGH den deutschen Regelungen einige Hintertüren offen, sodass ein Gesetz zur Neuregelung nicht ausgeschlossen ist. So kann der Staat Anbieter zur Vorratsdatenspeicherung verpflichten, wenn eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit besteht.

Die Maßnahme ist dann zwar auf einen „absolut notwendigen“ und bestimmten Zeitraum zu beschränken, kann aber verlängert werden.

Fazit

Ein Staat muss seine Strafverfolgung so ausstatten, dass Straftaten aufgeklärt werden können. Dazu gehört es auch, Zugriffsmöglichkeiten zu erlauben, durch die Beweise einer schweren Straftat erhoben und Tatverdächtige ihrer gerechten Strafe zugeführt werden können.

Das bedeutet immer einen Eingriff in die Privatsphäre verdächtiger Personen. Dabei hat der Staat aber nicht das Recht auf eine Aufklärung um jeden Preis. Anlasslos in die Privatsphäre aller - auch sich rechtskonform verhaltender - Bürger einzugreifen, geht dabei auch dem EuGH zu weit.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof bleibt abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber mit dessen rechtlicher Einschätzung umgeht. Ob die anlasslose Vorratsdatenspeicherung durch ein neues Gesetz zur Neuregelung freigegeben wird, bleibt fraglich.

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Autor: Team datenschutzexperte.de
Artikel veröffentlicht am 04.11.2022

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