GeschGehG Symbolbild

Datenschutz und das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)

Wettbewerbsvorteil durch das Geschäftsgeheimnisgesetz?
Wir erläutern was es damit auf sich hat und welche Unterschiede zwischen Datenschutz und dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen existieren.

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Für Unternehmen ist ihr Wissen Kapital. Diese Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen, da sie einen hohen wirtschaftlichen Wert haben. Nicht nur Großkonzerne, sondern auch Startups haben sensible schützenswerte Geschäftsgeheimnisse, die dem Geheimhaltungswillen unterliegen und den Wettbewerbsvorteil sichern können. Mit dem Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) muss jedes Unternehmen nachweisen, dass es sein Know-how durch Maßnahmen, die extern erkennbar und angemessen sind, schützt.

 


Was sind Geschäftsgeheimnisse?

Geschäftsgeheimnisse sind beispielsweise Rezepte, Herstellungsverfahren, Geschäftsstrategien, Formeln und Marktanalysen. Diese Informationen sind schützenswert, da sie einen bestimmten Wettbewerbsvorteil ermöglichen. 

Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, welche:

  • von Wirtschaftlichem Wert ist (§ 2 Nr. 1 lit. a GeschGehG)

  • geheim oder nicht offenkundig ist (§ 2 Nr. 1 lit. a GeschGehG),

  • an der ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des Geheimnisinhaber besteht und

  • für welche durch den rechtmäßigen Inhaber angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen werden (§ 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG).

Mit dem Kriterium „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ müssen Unternehmen nun proaktiv ihre Geschäftsgeheimnisse schützen, damit der gesetzliche Schutz greift und beispielsweise Anspruch auf Schadensersatz bestehen kann, falls die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen eintritt.


Was besagt das GeschGehG?

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen besteht seit 26. April 2019 und löst die bisherigen Regelungen zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab. Mit dem Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetz 2019 können Unternehmen gegen die unerlaubte Nutzung von Geschäftsgeheimnissen vorgehen.

Seit 2019 ist der Begriff des Geschäftsgeheimnisses um das Kriterium des Vorliegens angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen ergänzt worden. Eine angemessene Geheimhaltungsmaßnahme bedeutet, dass abgewogen werden muss, wie hoch das Risiko bezogen auf das jeweilige Geschäftsgeheimnis ist und welche geeigneten Maßnahmen daher ergriffen werden sollten. Das GeschGehG beruht auf EU-Richtlinien und erleichtert unter anderem den grenzüberschreitenden Austausch von Geschäftsgeheimnissen.


Unterschied Datenschutz und Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Der wesentliche Unterschied zwischen der DSGVO und der GeschGehG besteht darin, dass die DSGVO personenbezogene Daten nach  Art. 4 Nr. 1 DSGVO Dritter und das GeschGehG unternehmenseigene Geschäftsgeheimnisse schützt. Somit ermöglicht das GeschGehG, dass Unternehmen zivilrechtliche Ansprüche gegen Urheber von Verletzungen durchsetzen können und die rechtswidrige Nutzung unterbunden werden kann.


Maßnahmen zum Schutz von Betriebsgeheimnissen

Der Inhaber des Geheimnisses ist verpflichtet diese Informationen durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zu schützen. Daher müssen sich Unternehmen nun bewusst darüber werden, welche ihre jeweiligen Geschäftsgeheimnisse sind und wie die Maßnahmen zur Geheimhaltung auszusehen haben, damit sie vom neuen Gesetz profitieren. Arbeitgeber haben mehrere Optionen ihre Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Hierfür bieten sich folgende Maßnahmen an, die Unternehmen jetzt umsetzen sollten:

Organisatorische Maßnahmen

Die organisatorischen Maßnahmen beziehen sich auf den internen Umgang mit den Maßnahmen zum GeschGehG. Hier ist es wichtig relevante Informationen als vertraulich zu kennzeichnen und klare Verantwortlichkeiten für Geschäftsgeheimnisse zu definieren. Über Mitarbeiterschulungen bleiben auch diese auf dem neuesten Kenntnisstand.

Rechtliche Maßnahmen

Da sich die Gesetzgebung häufig ändert sollten auch Verträge zum GeschGehG nach den neuesten Richtlinien angepasst werden - beispielsweise Arbeits- und Lieferantenverträge. Allgemeine Geheimhaltungsklauseln reichen hier nicht mehr aus. Falls es zum Streitfall kommen sollte ist es sinnvoll, eine ausführliche Dokumentation der zu schützenden Geschäftsgeheimnisse vorlegen zu können, um der Beweispflicht nachzukommen.

Technische Maßnahmen

Sensible Informationen sollten nicht in die Hände Unbefugter gelangen. Daher müssen diese elektronisch verschlüsselt und klaren Regelungen zum Zugang unterworfen sein. Es sollten alle möglichen Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen getroffen werden, damit ein angemessenes Schutzniveau eingehalten werden kann.

Insgesamt ist es sinnvoll bestehende Geheimhaltungsmaßnahmen regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen und gegebenenfalls das Schutzkonzept anzupassen, um den bestehenden Wettbewerbsvorteil bei einem Interesse an Geheimhaltung zu erhalten.

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Mit meiner fundierten Erfahrung in der operativen Unternehmensberatung helfe ich Ihnen dabei, die Vorgaben der DSGVO pragmatisch umzusetzen.

Dominik Fünkner

(zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Geschäftsführer)

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