Maßnahmen zum Schutz von Betriebsgeheimnissen
Der Inhaber des Geheimnisses ist verpflichtet diese Informationen durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zu schützen. Daher müssen sich Unternehmen nun bewusst darüber werden, welche ihre jeweiligen Geschäftsgeheimnisse sind und wie die Maßnahmen zur Geheimhaltung auszusehen haben, damit sie vom neuen Gesetz profitieren. Arbeitgeber haben mehrere Optionen ihre Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Hierfür bieten sich folgende Maßnahmen an, die Unternehmen jetzt umsetzen sollten:
Organisatorische Maßnahmen
Die organisatorischen Maßnahmen beziehen sich auf den internen Umgang mit den Maßnahmen zum GeschGehG. Hier ist es wichtig relevante Informationen als vertraulich zu kennzeichnen und klare Verantwortlichkeiten für Geschäftsgeheimnisse zu definieren. Über Mitarbeiterschulungen bleiben auch diese auf dem neuesten Kenntnisstand.
Rechtliche Maßnahmen
Da sich die Gesetzgebung häufig ändert sollten auch Verträge zum GeschGehG nach den neuesten Richtlinien angepasst werden - beispielsweise Arbeits- und Lieferantenverträge. Allgemeine Geheimhaltungsklauseln reichen hier nicht mehr aus. Falls es zum Streitfall kommen sollte ist es sinnvoll, eine ausführliche Dokumentation der zu schützenden Geschäftsgeheimnisse vorlegen zu können, um der Beweispflicht nachzukommen.
Technische Maßnahmen
Sensible Informationen sollten nicht in die Hände Unbefugter gelangen. Daher müssen diese elektronisch verschlüsselt und klaren Regelungen zum Zugang unterworfen sein. Es sollten alle möglichen Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen getroffen werden, damit ein angemessenes Schutzniveau eingehalten werden kann.
Insgesamt ist es sinnvoll bestehende Geheimhaltungsmaßnahmen regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen und gegebenenfalls das Schutzkonzept anzupassen, um den bestehenden Wettbewerbsvorteil bei einem Interesse an Geheimhaltung zu erhalten.
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