Sind Datenschutz-Seminare Pflicht und welche Mitarbeiter sollten im Datenschutz geschult werden?
Mitarbeiterschulungen im Datenschutz sind für alle Mitarbeiter Pflicht, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben. Laut Art. 4 Nr. 2 DSGVO umfasst die Verarbeitung personenbezogener Daten Vorgänge wie „das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung“.
In der Praxis betrifft das vor allem Mitarbeiter aus dem Marketing, Sales mit Vertrieb & Marketing, Außendienst, HR-Bereich, der Buchhaltung und dem Finanzbereich, Customer Services u.v.m. Aber auch in Unternehmensbereichen, die auf den ersten Blick nichts mit personenbezogenen Daten zu tun haben, können Mitarbeiterschulungen und Lehrgänge im Datenschutz Pflicht sein – etwa die IT, wenn hier mit Tickets gearbeitet wird, die personenbezogene Daten enthalten.