Die Betroffenenrechte der DSGVO: Wie Unternehmen darauf reagieren sollten

- Die DSGVO-Betroffenenrechte geben Kontrolle über personenbezogene Daten.
- Umfassen Rechte wie Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung.
- Unternehmen müssen diese Rechte erfüllen, um Bußgelder zu vermeiden.
- Artikel 12-22 DSGVO beschreiben Rechte und Anforderungen detailliert.
- Unternehmen müssen Anfragen innerhalb eines Monats beantworten.
- Item A
- Item B
- Item C
Für wen ist dieser Leitfaden?
Dieser Leitfaden ist ideal für Datenschutzbeauftragte, Unternehmensleiter und alle, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Er bietet einen leicht verständlichen Überblick über die wichtigsten Rechte von Betroffenen und erklärt, was Unternehmen tun müssen, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.
Bedeutung der Betroffenenrechte für den Datenschutz
Die Betroffenenrechte sind ein zentraler Bestandteil der seit 2018 geltenden DSGVO. Sie stellen sicher, dass Einzelpersonen die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten behalten und geben ihnen die Möglichkeit, Einfluss auf die Art der Datenverarbeitung zu nehmen.
Diese Rechte
- schützen die Privatsphäre von EU-Bürgern,
- ermöglichen Betroffenen, ihre Datenrechte aktiv wahrzunehmen und
- schaffen Transparenz in der Datenverarbeitung.
Die Betroffenenrechte der DSGVO sind auch für Unternehmen relevant. Wer die Rechte von Betroffenen achtet und die gesetzlichen Verpflichtungen der DSGVO erfüllt, muss keine Bußgelder fürchten und stärkt gleichzeitig das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern.
Doch was sind Betroffenenrechte und wie können Unternehmen ihre Prozesse darauf ausrichten, die Daten ihrer Kunden und Partner zu schützen?
Was sind Betroffenenrechte? Definition und rechtlicher Rahmen
Betroffenenrechte sind die Rechte, die Einzelpersonen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten zustehen. Sie sind in Kapitel 3 der DSGVO nachzulesen und umfassen unter anderem das Recht auf
- Information
Verlangt Transparenz darüber, welche Daten gesammelt und wie sie verarbeitet werden. - Auskunft
Gibt Betroffenen das Recht, eine Kopie ihrer Daten anzufordern. - Berichtigung
Fordert die Korrektur unrichtiger oder unvollständiger Daten. - Löschung (Vergessenwerden)
Ermöglicht es Betroffenen, die Löschung ihrer Daten zu verlangen. - Einschränkung der Verarbeitung
Regelt, dass Daten zwar gespeichert, aber nicht weiterverarbeitet werden dürfen. - Datenübertragbarkeit
Erlaubt Betroffenen, ihre Daten in einem gängigen digitalen Format zu erhalten. - Widerspruchsrecht
Lässt Betroffene der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, etwa für Direktwerbung.
Hinzu kommt das Recht im Zusammenhang mit automatisierten Entscheidungen, das rein automatisierte Entscheidungen, die rechtliche oder ähnlich erhebliche Auswirkungen auf Betroffene haben, ohne menschliches Eingreifen, verbietet.
An die Regelungen müssen sich alle Unternehmen halten, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig von ihrem Sitz.
Warum sind Betroffenenrechte wichtig?
Die Notwendigkeit der Betroffenenrechte der DSGVO lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Kontrolle über Daten: Betroffene behalten die Hoheit über ihre personenbezogenen Informationen.
- Transparente Datenverarbeitung: Unternehmen müssen offenlegen, wie und warum Daten verwendet werden.
- Datensicherheit: Die Rechte sollen gewährleisten, dass personenbezogene Daten korrekt und sicher verarbeitet werden.
- Vertrauensaufbau: Kunden und Partner schätzen Firmen, die Datenschutz ernst nehmen.
Die Betroffenenrechte der DSGVO einfach erklärt
In Kapitel 3 der DSGVO beschreiben die Artikel 12 bis 22 detailliert, welche Rechte Betroffene haben, deren Daten verarbeitet werden, und welche Anforderungen Unternehmen erfüllen müssen, um die Betroffenenrechte in der Praxis umzusetzen.
Im Folgenden sehen wir uns die wichtigsten Kapitel und Regeln im Detail an.
Art. 12: Anforderungen an die Transparenz gegenüber den Betroffenen
Damit Betroffene ihre Rechte überhaupt ausüben können, müssen sie verstehen, wie ihre Daten verarbeitet werden und welche Rechte sie haben. Artikel 12 DSGVO verpflichtet Unternehmen deshalb dazu,
- verantwortungsvoll und offen mit den Daten Betroffener umzugehen und
- Betroffene klar und verständlich darüber zu informieren, welche ihrer Daten gesammelt und wie diese Daten verwendet werden.
Diese Informationen müssen leicht zugänglich und für die betroffene Person einfach zu verstehen sein.
Art. 13 bis 15: Informationspflicht und Auskunftsrecht
Artikel 13 und Artikel 14 der DSGVO regeln die Informationspflichten, die Unternehmen erfüllen müssen, wenn sie Daten direkt oder indirekt erheben. Sie müssen Betroffene unter anderem über den Zweck der Datenverarbeitung, die Rechtsgrundlage und die Dauer der Speicherung informieren.
Darüber hinaus müssen die Betroffenen darüber informiert werden, dass sie einen Anspruch auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch haben, sowie über die Dauer der Datenspeicherung und automatisierte Entscheidungsfindung. Und sie müssen erfahren, an welchen Datenschutzbeauftragten sie sich bei Fragen wenden können.
Erheben Unternehmen personenbezogene Daten mit Unterstützung von Dritten oder aus öffentlichen Quellen, müssen die Betroffenen außerdem wissen, aus welcher Quelle die Daten stammen.
Artikel 15 gewährt den Betroffenen das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten. Wichtig für Unternehmen: Sie müssen eine Identitätsprüfung durchführen, damit Informationen nicht an Unbefugte herausgegeben werden.
Tipp: Nutzen Sie unser kostenloses Muster, um Ihre Informationspflichten zu erfüllen.
Art. 16 bis 20: Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit
Stellen Betroffene fest, dass ihre Daten falsch oder unvollständig sind, haben sie gemäß Artikel 16 und Artikel 17 DSGVO das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung. Das Recht auf Löschung, auch als „Recht auf Vergessenwerden“ bekannt, erlaubt es Betroffenen außerdem, die Löschung ihrer Daten zu verlangen, wenn diese nicht mehr erforderlich sind oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist.
Möchten Betroffene, dass ihre Daten zwar gespeichert bleiben, aber nicht weiterverarbeitet werden, greift Artikel 18 DSGVO, der das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung regelt.
Die Herausforderung für Unternehmen im Zusammenhang mit diesen Betroffenenrechten der DSGVO besteht darin, klare Prozesse für die Löschung von Daten und die unverzügliche Bearbeitung von Anfragen zu implementieren. Außerdem sind sie laut Artikel 19 mit wenigen Ausnahmen dazu verpflichtet, den Empfängern von personenbezogenen Daten jede Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen.
Artikel 20 beschreibt das Recht auf Datenübertragbarkeit oder Datenportabilität. Es geht darum, dass Betroffene das Recht haben, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, etwa in Form einer ZIP-Datei.
Art. 21: Widerspruchsrecht
Mit Artikel 21 haben Betroffene die Möglichkeit, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, selbst wenn diese rechtmäßig ist – ein typisches Beispiel ist der Widerspruch gegen Werbe-E-Mails.
Wann die Datenverarbeitung für Unternehmen rechtmäßig ist und wann nicht, erfahren Sie in unserem Blogartikel zur Datenschutzkonformität.
Artikel 22: Was gilt bei Profiling – und was ist das?
Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Unternehmen ihre Prozesse automatisieren und auf neue Technologien wie Künstliche Intelligenz setzen, wird Artikel 22 immer relevanter für Unternehmen. Anders als die meisten Betroffenenrechte der DSGVO stellt es ein Verbot und kein Recht dar, das Betroffene aktiv einfordern müssen.
Der Artikel bezieht sich auf automatisierte Entscheidungen wie das sogenannte Profiling. Dabei werden personenbezogene Daten analysiert, um ein detailliertes Bild von einer Person zu erhalten und zum Beispiel personalisierte Produktempfehlungen zu geben. Banken können Profiling nutzen, um die Kreditvergabe zu automatisieren. Erfolgt ein Kredit-Scoring allerdings ohne menschliches Zutun, ist es laut Artikel 22 DSGVO verboten.
Art. 23: Wann können die Betroffenenrechte der DSGVO eingeschränkt werden
Die Umsetzung der Betroffenenrechte kann für Unternehmen ohne Datenschutzkonzept und Datenschutzbeauftragten nach DSGVO eine Herausforderung sein. Allerdings führt kaum ein Weg daran vorbei. Denn die Einschränkung der Rechte von Betroffenen ist laut Artikel 23 DSGVO nur in Ausnahmefällen möglich, etwa aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der Strafverfolgung.
Welche Fristen und Verfahren gelten zur Wahrnehmung der Betroffenenrechte?
Möchten Ihre Kunden von den Betroffenenrechten der DSGVO Gebrauch machen, müssen Sie unverzüglich reagieren: Art. 12 DSGVO verlangt von Unternehmen, Anfragen innerhalb eines Monats zu beantworten. Bei besonders komplexen Betroffenenanfragen kann diese Frist jedoch um weitere zwei Monate verlängert werden.
Wird eine Anfrage nicht bearbeitet, müssen Sie die betroffene Person über die Gründe dafür und über Möglichkeiten informieren, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzulegen.
Wie erfüllen Unternehmen die DSGVO-Betroffenenrechte?
Die Betroffenenrechte der DSGVO sind ein wesentlicher Bestandteil des Datenschutzrechts und bieten den Menschen in der EU weitreichende Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten. Für Unternehmen ist es von entscheidender Bedeutung, diese Rechte nicht nur zu kennen, sondern auch effektiv umzusetzen.
Schritt 1: Transparenz schaffen
- Informieren Sie Betroffene klar und verständlich über ihre Rechte und die Datennutzung.
- Bereitstellung einer leicht zugänglichen Datenschutzerklärung.
Schritt 2: Fristen einhalten
Antworten Sie auf Anfragen so schnell wie möglich, spätestens innerhalb eines Monats. Bei komplexen Anfragen kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Betroffene müssen über etwaige Verzögerungen informiert werden.
Schritt 3: Prozesse für Anfragen festlegen
Implementieren Sie Workflows, um Anfragen zu:
- Berichtigung
- Löschung
- Datenübertragbarkeit
schnell und effektiv zu bearbeiten.
Schritt 4: Regelmäßige Schulungen
Schulen Sie Ihre Mitarbeiter, um sicherzustellen, dass sie datenschutzkonforme Entscheidungen treffen und Anfragen korrekt bearbeiten können.
Wichtig ist, Infrastrukturen zu schaffen, um Anfragen von Betroffenen korrekt und fristgerecht zu beantworten. Ein Datenschutzkonzept und Bearbeitungsroutinen helfen Ihnen dabei genauso wie ein externer Datenschutzbeauftragter. Er hält Ihnen den Rücken frei und weiß, wie mit Betroffenenanfragen umzugehen ist.
Häufige Fragen zu Betroffenenrechten
Wie können Unternehmen Anfragen sicher behandeln?
Eine Identitätsprüfung ist entscheidend. Geben Sie keine persönlichen Daten ohne Verifizierung an möglicherweise unbefugte Personen weiter.
Was tun bei möglichen Einschränkungen der Betroffenenrechte?
Laut Artikel 23 dürfen Rechte nur bei schwerwiegenden Gründen, wie nationaler Sicherheit, eingeschränkt werden. Dokumentieren Sie jede Einschränkung sorgfältig.
Wie gehe ich mit automatisierten Entscheidungsprozessen um?
Stellen Sie sicher, dass immer menschliches Eingreifen möglich ist, wenn automatisierte Systeme wie Profiling eingesetzt werden.
Was sind die Best Practices im Umgang mit Betroffenenrechten für den Mittelstand?
- Führen Sie ein Datenschutz-Management-Tool ein, um alle Anfragen zu dokumentieren und effizient zu bearbeiten.
- Nutzen Sie DSGVO-konforme Vorlagen für Informationspflichten und die Kommunikation mit Betroffenen.
- Ziehen Sie externe Datenschutzexperten hinzu, um komplexe Anfragen zu bearbeiten und Bußgelder zu vermeiden.
Welche Vorteile hat die Einhaltung der DSGVO für KMU?
- Rechtskonformität: Vermeidung von Bußgeldern und rechtlichen Maßnahmen.
- Vertrauensaufbau: Kundenbeziehungen werden durch klare Datenschutzpraktiken gestärkt.
- Effiziente Prozesse: Ein strukturierter Umgang mit Anfragen spart Ressourcen.
Sie haben noch Fragen zum Thema? Lassen Sie sich jetzt kostenlos von unseren Expertinnen und Experten beraten.





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