DSGVO für Architekten

Welche Pflichten ergeben sich für Architekten durch die DSGVO?
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Datenschutz für Architekten

Für alle Unternehmensbranchen, die personenbezogene Daten verarbeiten, gilt die DSGVO – auch für Architekten. Was es für Architekten und Architekturbüros dabei zu beachten gibt, erklären wir Ihnen hier.

 

Rechtliche Grundlage: DSGVO für Architekten

Die Datenschutzgrundverordnung DSGVO greift für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, wie Namen, Telefonnummer oder E-Mail-Adressen. Dies gilt für Kunden- wie für Mitarbeiterdaten gleichermaßen. Reine Projektdaten sowie Unternehmensdaten fallen hingegen nicht unter die DSGVO.

Personenbezogene Daten dürfen nur dann verwendet werden, wenn es dafür einen konkreten Grund gibt (Zweckbindung, Art. 5 Abs. 1 DSGVO). So ist es weiterhin erlaubt, z.B. E-Mail-Adressen zum Versand für Kostenvoranschläge zu verwenden, ohne vorher die konkrete Erlaubnis der betroffenen Person einzuholen. Da der Kostenvoranschlag zur Vertragserfüllung gehört, kann dies als rechtmäßige Verarbeitung nach Art. 6 DSGVO angesehen werden.


Für wen gilt die DSGVO und welche Daten dürfen verarbeitet werden?

Die DSGVO gilt für selbstständige Architekten ebenso wie für große Architekturbüros, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Datenschutz für Architekten unterscheidet sich dabei nur unwesentlich von der Anwendung der DSGVO in anderen Unternehmen. Die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Architekten regelt dabei im Wesentlichen, welche personenbezogenen Daten wann, wie und von wem erhoben und verarbeitet werden dürfen. Beachten Sie bei der Erhebung von Kundendaten oder Daten von Vertragspartnern dabei stets v.a. auf folgende Punkte:

  • Zweckbindung (Art. 5 DSGVO): Der legitime und eindeutige Zweck der Verarbeitung besteht bei Daten von Kunden und Partnern in der Vertragserfüllung. Die erhobenen Daten dienen somit zur Vertragserfüllung und dürfen dafür ohne ein weiteres Einverständnis verarbeitet werden.

  • Datenminimierung (Art. 5 DSGVO). Erheben Sie nur solche personenbezogenen Daten, die für den Vertrag wirklich relevant sind. So dürfen nur absolut notwendige Daten für die Durchführung eines Vertrages erhoben und verarbeitet werden – prüfen Sie Ihre Formulare dahingehend und streichen Sie Felder, die für einen Vertrag irrelevante Daten verlangen.

  • Speicherbegrenzung (Art. 5 DSGVO). Personenbezogene Daten und damit Kunden- oder Geschäftspartnerdaten dürfen nur für eine bestimmte Zeit gespeichert werden. Endet das Vertragsverhältnis, müssen sie nach der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist gelöscht werden.

  • Integrität und Vertraulichkeit (Art. 5 DSGVO). Neben der Sicherheit der erhobenen Daten ist der Schutz vor unbefugtem Zugriff Dritter sowie vor unbefugter Verarbeitung sehr wichtig. Beachten Sie hierfür die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die z.B. das korrekte Vernichten von Verträgen vorgeben.


Checkliste Datenschutz Architekten: Worauf müssen Architekten und Ingenieure beim Datenschutz achten?

Bei der Datenschutzgrundverordnung für Ingenieure und Architekten werden oftmals vor allem folgende Punkte relevant:

  • Auftragsverarbeitung: Wenn Ihr Architekturbüro personenbezogene Daten zur Verarbeitung an Dritte, z.B. einen Bauherrn, weitergibt, so muss mit diesem Dritten ein sog. AV-Vertrag abgeschlossen werden. So sollen die personenbezogenen Daten geschützt werden. Wichtig: Auch beim Einsatz bestimmter Tools auf Ihrer Website kann ein solcher AV-Vertrag notwendig werden. So ist beispielsweise bei der Verwendung von Google Analytics ein AV-Vertrag mit Google abzuschließen.

  • Informationspflichten: Auskunftsersuchen und die Geltendmachung des Auskunftsrecht sind sehr präsente Themen. Alle Personen, deren Daten durch Ihr Unternehmen verarbeitet werden, verleiht die DSGVO ein sogenanntes Auskunftsrecht. Das heißt, dass die betroffenen Personen das Recht geltend machen können, von Ihnen zu erfahren, ob über sie personenbezogene Daten in Ihrem Unternehmen gespeichert oder verarbeitet werden. Sollten solche Daten gespeichert oder verarbeitet werden, müssen Sie Auskunft über diese Daten sowie deren Herkunft erteilen.

  • Rechenschafts- und Dokumentationspflichten: Die DSGVO sieht zahlreiche Dokumentationspflichten vor. Darunter zählt beispielsweise das Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Dieses muss nach Art. 30 DSGVO angelegt werden, sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten. In einem VVT müssen alle Verarbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten dokumentiert werden. Eine VVT-Vorlage finden Sie hier.

  • Website: Vergessen Sie zudem auch nicht, zu überprüfen, ob Ihre Website der DSGVO entspricht. Hier lauern häufige, aber vermeidbare Fehler bei der Umsetzung der DSGVO.


Basis

Unser Starterpaket, bei dem alle Datenschutz-Basics abgedeckt sind.
Für sehr kleine Unternehmen ohne Beratungsbedarf und einfachen Datenverarbeitungen.
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Unsere Empfehlung

Medium

Unser Datenschutz- und Beratungspaket, mit dem auch steigende Anforderungen abgedeckt sind.
Für kleine und mittlere Unternehmen mit niedrigem Beratungsbedarf und standardmäßigen Datenverarbeitungen.
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Premium

Unser 360° Rundum Datenschutzpaket, bestehend aus einer umfangreichen Kombination von Service- und Produktleistungen.
Für mittlere Unternehmen und Verbunde mit Beratungsbedarf und umfangreichen / komplexen Datenverarbeitungen.
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Preise pro Monat ab
175 €
275 €
475 €
Diese Datenschutzkernaufgaben übernehmen wir für Sie:
 
 
Benennung TÜV zert. Datenschutzbeauftragter (DSB)
Datenschutzdokumentation
Datenschutzbestandsaufnahme und Datenschutzaudit
Zusatzleistung
Unsere Software enthält standardmäßig folgende Bestandteile:
 
 
Zugang zu unserer Software Proliance 360
Anzahl an Zugängen auf Proliance 360
1 Admin-Zugang
1-Admin-Zugang,
6 Zugänge für Funktionsbereiche
Zugänge nach Absprache
Holdingverwaltung
Datenschutzschulungen
Basis Schulung
Basis Schulung
+ weitere Schulungen
ggf. zusätzliche Kosten
Basis Schulung
+ weitere Schulungen
ggf. zusätzliche Kosten
In unserem Serviceangebot sind folgende Komponenten enthalten:
 
 
Experten-Support inklusive (pro Jahr)
Keine
Beratungsleistungen werden stundenweise abgerechnet
10 Stunden
Zusätzliche Beratungsleistungen und - kontingente können jederzeit hinzugebucht werden.
20 Stunden
Zusätzliche Beratungsleistungen und - kontingente können jederzeit hinzugebucht werden.
Priorisierte Reaktionszeit bei Anfragen
(Montag - Freitag):
Die Bearbeitung von Anfragen erfolgt unverzüglich, jedoch ohne Priorisierung. Eilbedürftige Anfragen (z. B. Datenschutzverletzungen) werden durch den Datenschutzbeauftragten immer priorisiert.
Innerhalb von 48 Stunden
Zeitspanne, innerhalb derer üblicherweise mit der Bearbeitung von Anfragen begonnen wird. Erledigungszeiten sind abhängig von Art und Umfang der Anfrage sowie Mitwirkung des Auftraggebers. Eilbedürftige Anfragen (z. B. Datenschutzverletzungen) werden durch den Datenschutzbeauftragten immer priorisiert.
Innerhalb von 24 Stunden
Zeitspanne, innerhalb derer üblicherweise mit der Bearbeitung von Anfragen begonnen wird. Erledigungszeiten sind abhängig von Art und Umfang der Anfrage sowie Mitwirkung des Auftraggebers. Eilbedürftige Anfragen (z. B. Datenschutzverletzungen) werden durch den Datenschutzbeauftragten immer priorisiert.
Persönlicher Ansprechpartner
 
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Entspricht in der Regel den üblichen Reaktionszeiten.
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Anzahl an Zugängen auf Proliance 360: Zugänge nach Absprache
Holdingverwaltung
Datenschutzschulungen: Basis Schulung
+ weitere Schulungen
ggf. zusätzliche Kosten
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Experten-Support inklusive
(pro Jahr): 20 Stunden
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So kann datenschutzexperte.de Architekten beim Datenschutz unterstützen

Die Datenschutz-Grundverordnung für Architekten sieht auch einen Datenschutzbeauftragten vor. Ihr Architekturbüro braucht i.d.R. einen Datenschutzbeauftragten, sobald es mindestens 20 Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind, beschäftigt. Hierbei handelt es sich z.B. um die Personalverwaltung, die Kundenbetreuung oder die Finanzbuchhaltung. Beachten Sie, dass zu dieser Zahl auch Praktikanten, Selbstständige oder Arbeitnehmer einer Arbeitnehmerüberlassung gehören!

Wir wissen, dass die Umsetzung der DSGVO auf den ersten Blick oftmals nicht einfach erscheint. Darum bieten wir Ihnen bei der Etablierung eines Datenschutzstandards in Ihrem Architekturbüro die Unterstützung, die Sie benötigen. Wir haben eine innovative Datenschutz-Software entwickelt, die Sie bei der Umsetzung der DSGVO-Anforderung unterstützt. Zudem stellen wir Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten, der Ihnen beratend und unterstützend zur Seite steht.

Was uns auszeichnet

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SEHR GUT

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Empfehlungen

KundenserviceSEHR GUT (4,92)

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10.09.2018Empfehlung! Kundenservice sowie Preis-Leistungs-Verhältnis ist einfach unschlagbar. Ich fühle mich wohl hier! Auf die gute Zusammenarbeit.
30.08.2018Empfehlung! 5 von 5 Sternen.
29.08.2018Empfehlung! 4 von 5 Sternen.
28.08.2018Empfehlung! Bisher bin ich mit der Zusammenarbeit äußerst zufrieden! Ich schätze die unkomplizierten Prozesse und die Führung der Datenschutzexperten durch die Anforderungen der DSGVO.
24.08.2018Empfehlung! Wir sind mit den Beratungsleistungen der Datenschutzexperten wirklich sehr zufrieden! Hier leistet eine junge Truppe Arbeit, welche in Puncto Schnelligkeit, umsetzbare Beratung und vor allem im Preis-Leistungsverhältnis meilenweit vor klassischen Anwaltskanzleien liegen dürfte. Einmal ausprobiert, werden wir uns in allen Angelegenheiten zur DSGVO und zu allen zukünftigen Verordnungen nicht mehr von datenschutzexperte.de trennen!
23.08.2018Empfehlung! Beim Thema Datenschutz gab es bei uns immer viel Unsicherheit und auch wenig Zeit, sich damit zu beschäftigen. Daher sind wir froh, dass das Team von Datenschutzexperte uns so professionell und zuverlässig unterstützt. Danke!
22.08.2018Empfehlung! Gerade bei einem so wichtigen Thema wie Datenschutz war es für uns wichtig einen kompetenten und gut erreichbaren Berater sowie Ansprechpartner für Datenschutz-Themen zu haben. Besonders das gute Preis-Leistungsverhältnis im Vergleich zu anderen Mitbewerbern war ein ausschlaggebender Faktor für uns. Danke für die Beratung!
22.08.2018Empfehlung! Das Team von Datenschutzexperte ist sehr zuverlässig und kompetent. Wer in Sachen Datenschutz Nachhilfe benötigt ist hier an der richtigen Adresse!
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17.09.2018Empfehlung! We are very happy with the service provided by Datenschutzexperte. Many thanks for a great support.

Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema Datenschutz für Architekten

I.d.R. braucht ein Architekturbüro einen Datenschutzbeauftragten, sobald es mindestens 20 Personen beschäftigt, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind (z.B. in der Personalverwaltung, Kundenbetreuung oder Finanzbuchhaltung). Beachten Sie, dass zu dieser Zahl auch Praktikanten, Selbstständige oder Arbeitnehmer einer Arbeitnehmerüberlassung gehören!

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt für alle Unternehmen und Selbstständige, sobald sie personenbezogene Daten verarbeiten. Personenbezogene Daten sind Daten, die Sie für eine Auftragserfüllung brauchen, wie etwa Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Sobald Sie als selbstständiger Architekt oder Ihr Architekturbüro personenbezogene Daten zur Verarbeitung an Dritte (zB. Copyshop, Hostinganbieter) weitergeben bzw. weitergibt, muss mit diesem Dritten ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) abgeschlossen werden. Der Grund: So sollen die personenbezogenen Daten, die zur Verarbeitung weitergegeben werden, geschützt werden, denn mit einem AV-Vertrag wird sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Aufragnehmerseite Klarheit geschaffen, indem entsprechende Befugnisse und Weisungen, sowie Gegenstand und Zweck der Verarbeitung, präzisiert werden. Dabei werden in diesem Vertrag die Rechte und auch Pflichten der jeweiligen Partei eindeutig festgelegt.


Unsere Leistungen im Überblick

Mit unserer Datenschutzsoftware Proliance 360 helfen wir Ihnen, Ihren Unternehmens-Datenschutz systematisch Schritt für Schritt umzusetzen. So stellen sich Architekten sicher für den Datenschutz auf!

Die Schritte der Software Proliance 360 auf dem Weg zur Datenschutzkonformität umfassen dabei:

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