Technische und organisatorische Maßnahmen
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Unzufrieden mit Ihrem Datenschutzbeauftragten? datenschutzexperte.de bietet den rundum-sorglos Service
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Technische und organisatorische Maßnahmen umfassen ein Bündel bestimmter Instrumente, mit denen Unternehmen den Datenschutz gewährleisten müssen. Eine professionelle Datenschutz Dokumentation ist dabei für den Verantwortlichen verpflichtend. Der Kern dieser Verpflichtung findet sich in Art. 25 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
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Um die Grundsätzen des Datenschutzes durch Technik und datenschutzfreundlichen Voreinstellungen Genüge zu tun, sollten gem. Art. 32 Abs. 1 DSGVO unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten
dauerhafte Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung
Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten
Wiederherstellung des Zugangs zu den personenbezogenen Daten bei einem physischen oder technischen Zwischenfall
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen
Die DSGVO erweitert die Anforderungen im Bereich Sicherheit der Verarbeitung. Vor allem treffen Unternehmen und betriebliche Datenschutzbeauftragte erweiterte Nachweispflichten. Darüber hinaus sind im Rahmen dieser Verordnung Versäumnisse und Verstöße gegen Verpflichtungen mit empfindlichen Bußgeldern bewehrt. Dem Erfordernis einer Folgenabschätzung und vor allem der Dokumentation erfolgter Maßnahmen kommt dabei höchste Bedeutung zu. Bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes drohen speziell in diesem Bereich als Bußgeld, neben den maximal 300.000 Euro Bußgeld bei anderen Verstößen. Dabei erschweren unbestimmte und auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe, die die Verordnung als Maßstab verlangt, die Umsetzung, beispielsweise das generelle Erfordernis, den „Stand der Technik“ umzusetzen.
Wählen Sie das für Sie passende Leistungspaket - von der kostenbewussten Basisabsicherung bis hin zur individuellen Premiumberatung. Unsere zertifizierten Datenschutzexperten beraten Sie stets mit größter Expertise.
Die Einhaltung des Aufgabenkatalogs der DSGVO ist mit Dokumentations- und Nachweispflichten verbunden. Auch die technische Ausgestaltung entsprechender Maßnahmen in der Sicherheit der Verarbeitung ist anspruchsvoller als noch bei der Geltung des BDSG-alt. Wir unterstützen Sie bei allen diesen Aufgaben. Vor allem prüfen wir, inwieweit Sie die technischen und organisatorischen Maßnahmen in Ihrem Unternehmen umsetzen.
Dies ist Bestandteil aller drei Leistungspakete, ob Basis, Medium oder Premium – auf der digitalen Datenschutz-Plattform myDSE finden Sie hilfreiche Mustervorlagen und Checklisten, die Ihnen bei der Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen helfen. Sollten Sie bei der Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen darüber hinaus weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit meiner fundierten Erfahrung in der operativen Unternehmensberatung helfe ich Ihnen dabei, die Vorgaben der DSGVO pragmatisch umzusetzen.
Dominik Fünkner
(zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Geschäftsführer)