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ePrivacy Handlungsempfehlungen für Unternehmen

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ePrivacy Regulation: Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Die geplante ePrivacy Regulation fordert allen voran Unternehmen aus der Online-Branche zum Handeln auf. Hier stehen insbesondere Websitebetreiber, Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten, Marketingunternehmen und Online-Werbeagenturen in der Pflicht.


Unternehmen bereiten sich auf die ePrivacy Regulation vor

Für Unternehmen, die von der ePrivacy Verordnung betroffen sind, besteht in diesen Punkten Handlungsbedarf:

  • Strenge Bestimmungen für Cookie-Nutzung berücksichtigen

Unternehmen sollten sich auf die strengeren Cookie-Vorschriften einstellen und ihre Angebote entsprechend darauf abstimmen. Anders als bisher dürfen sie jenen Websitebesuchern, die Cookies ablehnen, den Zugang zur Website nicht mehr verwehren. Solche Voreinstellungen sind unzulässig.

  • Datenschutzfreundliche Voreinstellungen im Webbrowser ermöglichen

Der Entwurf der ePrivacy Regulation lässt auch eine Handlungsempfehlung für die Hersteller von Webbrowsern erkennen. Demnach sollen Internetuser in den Einstellungen des Browsers bestimmen können, ob Anbieter Cookies nutzen dürfen. Diese Browser-Voreinstellungen für den Datenschutz sollen von vornherein streng sein und erst durch den Nutzer selbst aufgelockert werden können. Sie müssen es ermöglichen, Cookies von Erstanbietern zu akzeptieren, jene von Drittanbietern (Third-Party-Cookies) aber abzulehnen. Der Datenschutz betrifft jede Form der technischen Datenübertragung. Auch wenn Daten von Maschine zu Maschine übermittelt werden, bedarf es der Zustimmung durch den Nutzer.

  • Daten in der elektronischen Kommunikation sicher verschlüsseln

Unternehmen, die elektronische Kommunikationsdienste offerieren, müssen laut ePrivacy Regulation gewährleisten, dass die Daten verschlüsselt übertragen und nur von den Kommunikationsteilnehmern selbst entschlüsselt werden können. Diese Schutzmaßnahmen gegen unbefugte Datenzugriffe gelten nicht nur für Anbieter wie WhatsApp und Skype. An diese Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Nutzerdaten sind auch staatliche Einrichtungen gebunden.


Tipp: Gesetzgebung verfolgen und einen Datenschutzexperten beauftragen

Wann diese Datenschutzregelungen in Kraft treten und für die Unternehmen verbindlich werden, steht noch nicht fest. Die Vertreter der betroffenen Branchen sollten die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsprozesses im Auge behalten und sich rechtzeitig für diese Veränderungen rüsten. Um auf die ePrivacy Regulation gut vorbereitet zu sein, können Unternehmen einen Rechtsanwalt und Datenschutzexperten beauftragen, der sie in folgenden Punkten mit Rat und Tat unterstützt:

  • personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeiten

  • rechtssichere Verträge zur Datennutzung verfassen

  • Datenschutz- und Zustimmungserklärungen formulieren

  • ePrivacy Vorschriften im Unternehmen umsetzen und Vorgaben für Mitarbeiter ausarbeiten

  • einen Datenschutzbeauftragten bestellen

Diese Handlungsempfehlungen zeigen auf, wie sich Websitebetreiber, Kommunikationsdienste, Werbeagenturen und andere Betroffene schon jetzt professionell auf die ePrivacy Verordnung einstellen können.

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Mit meiner fundierten Erfahrung in der operativen Unternehmensberatung helfe ich Ihnen dabei, die Vorgaben der DSGVO pragmatisch umzusetzen.

Dominik Fünkner

(zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Geschäftsführer)

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