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Gemeinsamer Hintergrund von ePrivacy und DSGVO

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ePrivacy und DSGVO

Die DSGVO, das ist die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union, gilt bereits seit dem 25. Mai 2018. Sie gibt einen einheitlichen Rahmen für den generellen Datenschutz in den Mitgliedstaaten der EU vor. Bei der ePrivacy Verordnung (ePV) ist noch unklar, wann diese in Kraft treten wird. Beide Verordnungen folgen dem Bestreben der Europäischen Union, die Regelungen für den Datenschutz in den Mitgliedstaaten einheitlich festzulegen und die Privatsphäre von Verbrauchern stärker zu schützen.


Das Verhältnis zwischen ePrivacy Verordnung und DSGVO

In welchem Verhältnis die ePrivacy Verordnung und die DSGVO stehen, lässt sich so erklären: Die ePrivacy Regulation ist speziell auf die elektronische Kommunikation zugeschnitten und bietet in diesem Bereich einen besonderen Schutz für Verbraucher. Demgegenüber regelt die DSGVO den Datenschutz im Allgemeinen, ohne sich auf digitale Medien zu beschränken:

 DSGVOePrivacy Verordnung
 allgemeine Regelungen zum Datenschutzspezifische Regelungen für elektronische Kommunikation
 nicht ausschließlich auf das Internet beschränktspeziell für die Online-Branche geschaffen
 genereller Rahmenergänzt die DSGVO
 gilt bereits seit 25. Mai 2018bisher noch nicht in Kraft getreten

Sobald beide Vorschriften, das heißt ePrivacy Verordnung und DSGVO, in den EU-Staaten gelten, haben die spezielleren ePrivacy Regelungen (lex specialis) gegenüber der Datenschutzgrundverordnung (lex generalis) Vorrang. So sieht die ePrivacy Verordnung klarere Bestimmungen für die Online-Branche vor und ergänzt damit die allgemeinen Datenschutzvorschriften. Betroffene Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten müssen die Regelungen von ePrivacy und DSGVO einhalten, sobald auch erstere in Kraft tritt. Momentan gilt lediglich letztere.

ePrivacy Verordnung vereinheitlicht die Datenschutzvorgaben

Die ePV hat die Aufgabe, die veralteten Bestimmungen der ePrivacy-Richtlinie aus dem Jahr 2002 und jene der Cookie-Richtlinie von 2009 zu ersetzen. Als EU-Verordnung wird die ePV nach dem Inkrafttreten unmittelbar gelten, sodass eine nationale Umsetzung entfällt. Sie regelt damit den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation für alle EU-Länder einheitlich. Demnach sollen mit der ePrivacy Verordnung alle Unternehmen aus der Online-Branche auf EU-Ebene dieselben Datenschutzvorgaben vorfinden.

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Mit meiner fundierten Erfahrung in der operativen Unternehmensberatung helfe ich Ihnen dabei, die Vorgaben der DSGVO pragmatisch umzusetzen.

Dominik Fünkner

(zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Geschäftsführer)

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