Vorteile für Ihre Mitarbeiter
- Schnelle Kommunikation
- Anonymisierte Hinweise an vertrauensvollen Dienstleister
- „Single Point of Contact“ für Ihre Mitarbeitenden
Derzeit wird damit gerechnet, dass der Gesetzentwurf des nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie im Sommer 2022 beschlossen und im Herbst 2022 in Kraft treten wird. Das HinSchG soll unter anderem für sichere und einheitliche Regelungen im Rahmen einer Meldung von Hinweisen auf Compliance-Verstöße sorgen. Das bedeutet in der Praxis, dass Hinweisgeber in Zukunft besser geschützt sind und Meldungen einfacher und sicherer erfolgen können. Um das zu gewährleisten, müssen juristische Personen des privaten und öffentlichen Sektors reagieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört vor allem die Einrichtung einer sicheren Meldestelle.
Unternehmen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern haben künftig die Pflicht eine interne Meldestelle einzurichten. Hierbei müssen verschiedene komplexe rechtliche und prozessuale Vorgaben eingehalten werden. datenschutzexperte.de bietet Ihnen mit Proliance Whistle ein innovatives Whistleblowing-System: ganz nach den Anforderungen Ihres Unternehmens, betrieben vom erfahrenen Compliance- und Datenschutzspezialist datenschutzexperte.de mit Vertraulichkeitsgarantie ab 90 € pro Monat.
Was ändert sich durch das Hinweisgeberschutzgesetz für Unternehmen?
Viele Unternehmen müssen die gesetzlich geforderten Maßnahmen zeitnah in die Praxis umsetzen, um beispielsweise Sanktionen zu vermeiden. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?
Unternehmen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern müssen eine sichere Meldestelle einrichten und Prozesse schaffen, die eine Meldung für Hinweisgeber ermöglichen und die gesetzeskonforme und fristgerechte Bearbeitung von Meldungen sicherstellen. Das kann durch die Einführung eines Hinweisgebersystems erleichtert werden. Ziel ist es, jederzeit einen Verstoß melden zu können - egal ob schriftlich, mündlich oder persönlich.
Der Hinweisgeber muss innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung über den Eingang der Meldung erhalten. Ein fehlerfreies System im Umgang mit Meldungen ist hierbei entscheidend.
Das Unternehmen muss infolge einer Meldung ordnungsgemäße Folgemaßnahmen ergreifen, d.h. den möglichen Compliance-Verstoß prüfen und ggf. dagegen vorgehen.
Die Meldestelle ist verpflichtet, dem Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten mitzuteilen, welche Maßnahmen das Unternehmen nach der Meldung erarbeitet hat und wie der aktuelle Stand ist. Das dient vor allem dem Schutz des Hinweisgebers und der Prävention von Verstößen.
Es ist zu gewährleisten, dass klare und leicht zugängliche Informationen zur Möglichkeit von externen Meldungen bereitgestellt werden. Zudem ist die Dokumentation von Meldung sicherzustellen.
Was sind die Vorteile eines Hinweisgebersystems?
Durch ein Hinweisgebersystem ist auf der einen Seite sichergestellt, dass Hinweise sicher und systematisch entgegengenommen und bearbeitet werden. Auf der anderen Seite können Hinweisgeber so jederzeit auf einen verlässlichen Meldekanal zurückgreifen. Ein Hinweisgebersystem bietet sowohl für die Hinweisgeber wie für das Unternehmen einen sicheren Weg, um Hinweise zu melden bzw. weiterführend zu bearbeiten. Darüber hinaus ist ein wesentlicher Vorteil eines Hinweisgebersystems, dass Hinweise anonym und vertraulich abgegeben und weiterverfolgt werden können. Das schützt die Hinweisgeber und erhöht das Vertrauen in ein solches System. Unternehmen können somit Verstöße frühzeitig erkennen und beispielsweise Image-Schäden abwenden.
Braucht mein Unternehmen ein Hinweisgebersystem?
Unternehmen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern müssen künftig vertrauliche, interne Meldestellen einführen. Das kann durch das Einrichten eines Hinweisgebersystems erfolgen. Ziel ist es, jederzeit einen Verstoß melden zu können - egal ob schriftlich, mündlich oder persönlich. Dazu muss ein Verfahren zur Meldungsabgabe eingerichtet werden. Für juristische Personen des privaten Sektors sind bei einer Größe bis zu 249 Arbeitnehmern Erleichterungen vorgesehen. Das gilt unter Umständen auch für kleine Gemeinden.
Was ist der Unterschied zwischen internen und externen Meldestellen?
Interne Meldungen sind solche, die an die zur Entgegennahme von Meldungen bestimmte Personen oder Abteilung innerhalb der juristischen Person, also des Unternehmens beziehungsweise der Behörde, gerichtet sind. Dies kann auch an einen externen Dienstleister ausgelagert werden. Hinweisgeber sollen neben interner Meldung allerdings auch die Möglichkeit haben, sich an eine staatliche Stelle außerhalb der betroffenen juristischen Person zu wenden. Diese Behörden müssen unabhängige und autonome externe Meldekanäle bereitstellen. Für beide Meldekanäle gilt, dass der Eingang einer Mitteilung grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen bestätigt werden muss. Die inhaltliche Rückmeldung an den Hinweisgeber muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen.
Die passende Lösung für Ihr Unternehmen
Unternehmen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern sind künftig dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle aufzubauen. Hierbei müssen verschiedene komplexe rechtliche und prozessuale Vorgaben eingehalten werden – für viele Unternehmen absolutes Neuland. Sie sollten jetzt entscheiden, ob Sie diese Vorgaben intern umsetzen oder einen Experten hinzuziehen. datenschutzexperte.de bietet Ihnen mit Proliance Whistle ein innovatives Whistleblowing-System mit Rundum-Service. Ganz nach den Anforderungen Ihres Unternehmens, betrieben vom erfahrenen Compliance- und Datenschutzspezialist datenschutzexperte.de mit Vertraulichkeitsgarantie.
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Gegründet 2017 in München haben wir uns von Beginn an damit beschäftigt, wie der Unternehmensdatenschutz digitalisiert werden kann. Nach dem Launch der Privacy Software myDSE 2018 konnten wir 2020 den Launch von Proliance 360, einer voll integrierbaren Privacy Tech Plattform, feiern. So haben wir uns in nur 3 Jahren vom Datenschutz Start-Up zu einem digital-getriebenen Legal Tech Unternehmen entwickelt.
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Wir glauben daran, dass persönliche Daten eines Menschen ein elementares und besonders schützenswertes Gut sind. Jedes Unternehmen muss ein Bewusstsein für Datenschutz und den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten haben. Daran arbeiten wir mit Hochdruck und sind stolz, dass wir mit unseren Datenschutzlösungen schon heute die Daten von über einer Million Bürgerinnen und Bürgern schützen.
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