
Datenschutz im Handwerksbetrieb
Die DSGVO ist eine Herausforderung für Handwerksbetriebe. Wir begleiten Sie bei ihrer Umsetzung.
- Über 2.000 Kunden in Deutschland und Europa
- Team von 80+ Fachexperten
- DEKRA- und TÜV-zertifiziertes Expertenteam
Die DSGVO ist eine Herausforderung für Handwerksbetriebe. Wir begleiten Sie bei ihrer Umsetzung.
Kleinere Betriebe, zu denen das Handwerk zählt, waren weniger stark vom Datenschutz betroffen als Konzerne. Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind viele neue Pflichten auf Unternehmen und Unternehmer zugekommen. Auch Handwerksbetriebe müssen nun beachten, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten DSGVO-konform erfolgen muss. Denn auch hier kommt es zur Erfassung, Speicherung und Weiterverarbeitung von Daten von Kunden, Mitarbeitern oder Interessenten.
Zu den wesentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Handwerksbetrieb gehören:
Lohnabrechnung
Personalverwaltung
Kundenverwaltung
Betrieb der Firmenwebseite
Sobald ein Handwerker zum Kunden nach Hause geht, kommt es zur Erfassung weiterer personenbezogener Daten. Dazu gehören beispielsweise:
vollständiger Name
Anschrift
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Art. 6 DSGVO besagt, dass die Erhebung und Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten in folgenden Fällen ohne Einwilligung erlaubt ist:
Datenverarbeitung dient zur Erfüllung des Vertrages (z. B. ist für eine Handwerksleistung in der Wohnung des Kunden die Adresse erforderlich)
Datenverarbeitung dient zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (z. B. kann die Erfassung der E-Mail-Adresse erforderlich sein, um dem Kunden einen Kostenvoranschlag senden zu können).
Verarbeitung der Daten ist notwendig, um einer rechtlichen Verpflichtung des Betriebs nachzukommen
Datenverarbeitung dient dem Schutz lebenswichtiger Interessen
Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um eine Aufgabe im öffentlichen Interesse durchzuführen
Es liegt ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten vor
In weiteren Fällen benötigt ein Handwerksbetrieb stets die Einwilligung des Kunden. Darüber hinaus ist ein Handwerksbetrieb verpflichtet, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, sobald mindestens 20 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Wenn Handwerksbetriebe externe Dienstleister wie für das Hosting der Webseite in Anspruch nehmen, so sind sie verpflichtet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen. Darüber hinaus haben sie Sorge zu tragen, dass auf ihrer Webseite eine korrekte Datenschutzerklärung aufgeführt ist.
Bei fahrlässigem Umgang mit personenbezogenen Daten kann es leicht zu Datenschutzverletzungen kommen, die nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern auch einen Imageschaden nach sich ziehen können.
4,96 von 5
SEHR GUT
101 Bewertungen
100%
Empfehlungen
KundenserviceSEHR GUT (4,92)
Preis / LeistungSEHR GUT (4,91)
Wir von datenschutzexperte.de unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen an den Datenschutz gemäß der DSGVO in Ihrem Handwerksbetrieb – auch über die Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten hinaus.
Als erfahrene Datenschutzexperten und damit kompetente Ansprechpartner in Sachen Datenschutz unterstützen wir Sie jederzeit, die Vorgaben der DSGVO für Handwerksbetriebe so umzusetzen, dass Ihr Tagesgeschäft nicht beeinträchtigt wird. Viele unserer Kunden gehören zu den Handwerksbetrieben, die in der Handwerkskammer oder im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) organisiert sind. Wir führen zunächst eine Datenschutzbestandsaufnahme durch, um zu prüfen, ob der Datenschutz in Ihrem Handwerksbetrieb bereits den Vorgaben der DSGVO entspricht.
Neben einem externen Datenschutzbeauftragten aus unserem Haus erhalten Sie Zugang zur eigens von uns entwickelten Datenschutzsoftware Proliance 360. Damit können Sie Ihren Unternehmensdatenschutz ganz einfach managen – ohne Ihr Alltagsgeschäft zu vernachlässigen.
Gemäß Art. 30 DSGVO sind Sie verpflichtet, ein Verzeichnis von allen Verarbeitungstätigkeiten (VVT) zu erstellen und stehen in der Transparenz- und Informationspflicht. Das bedeutet, dass Sie jederzeit und unverzüglich gegenüber Betroffenen oder Aufsichtsbehörden alle Informationen hinsichtlich der Speicherung und Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten offenlegen müssen.
Sie sind sich unsicher, wie Sie ein VVT für Ihren Betrieb erstellen sollen? Sie wollen Ihre Mitarbeiter für den Datenschutz im Handwerksbetrieb sensibilisieren? Unsere Experten unterstützen Sie jederzeit bei Fragen und orientieren sich dabei individuell an Ihren Bedürfnissen:
Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses mit unserer Datenschutzsoftware Proliance 360
Übernahme der Auskunftspflicht gegenüber Behörden und Betroffenen
Fragen Sie uns unverbindlich nach einem Demonstrationstermin für unsere Datenschutzsoftware und erhalten Sie einen Einblick in unser für Sie passendes Portfolio:
Welche Daten eines Handwerksbetriebs sind für die DSGVO relevant?
Alle personenbezogenen Daten, welche Sie im Unternehmen verarbeiten, werden durch die DSGVO geschützt. Dazu zählen natürlich die Kundendaten, aber auch die Daten Ihrer Mitarbeiter und Bewerber unterliegen dem Schutz durch die DSGVO. Beispiele für diese Daten sind Name, Kontaktdaten und Adresse Ihrer Kunden.
Welche Handwerksbetriebe benötigen einen Datenschutzbeauftragten?
Grundsätzlich muss jedes Unternehmen, in dem mindestens 20 Personen ständig in die Verarbeitung personenbezogener Daten involviert sind, einen Datenschutzbeauftragten benennen.
Welche Informationen müssen in die Datenschutzerklärung auf meiner Webseite?
Welche Informationen Sie in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nutzen Sie beispielsweise Cookies auf Ihrem Webauftritt? Haben Sie in sozialen Netzwerken eine Unternehmensseite? Nutzen Sie Software von Drittanbietern für die Verarbeitung personenbezogener Daten? Hier zählen beispielsweise bereits Messenger-Dienste, über die Sie sich zu Aufträgen austauschen. Ihr Datenschutzbeauftragter kann Ihnen hier weiterhelfen und mit Ihnen gemeinsam die wichtigen Punkte für die Datenschutzerklärung identifizieren. Alternativ können auch Tools wie unser kostenloser Datenschutzerklärung Generator hilfreich sein.
Worauf ist insbesondere in puncto Kundenkommunikation zu achten?
Ob mit Kunden oder mit Mitarbeitern und Kollegen – gerade Handwerker kommunizieren viel von unterwegs. Hier sind Messenger-Dienste sehr beliebt, weil sie schnelle und unkomplizierte Nachrichtenübermittlung ermöglichen. Doch Vorsicht: Sobald Kundendaten wie zum Beispiel Adressen in dieser Kommunikation enthalten sind, handelt es sich um eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte. Hierfür benötigen Sie eine Rechtsgrundlage, wie zum Beispiel die Einwilligung der betroffenen Personen.
Was muss mit den Kundendaten nach Abschluss eines Auftrags geschehen?
Aufgrund der Grundsätze der Speicherbegrenzung und Datenminimierung der DSGVO ist es wichtig, dass Sie sich an die gesetzlichen Löschfristen halten. Idealerweise entwickeln Sie Löschroutinen, um Kunden-, aber auch Bewerber- und Mitarbeiterdaten nicht länger zu speichern als gesetzlich zulässig.
Wo drohen Abmahnungen für Handwerker?
Auch für kleinere Handwerksbetriebe ist es essentiell, sich an die Vorgaben der DSGVO zu halten und personenbezogene Daten zu schützen. Zwar treffen die deutschen Gerichte aktuell zum Teil unterschiedliche Entscheidungen, doch bei einem Verstoß gegen die DSGVO drohen kleinen und großen Betrieben gleichermaßen empfindliche Bußgelder.
Mit unserer Datenschutzsoftware Proliance 360 helfen wir Ihnen, Ihren Unternehmens-Datenschutz systematisch Schritt für Schritt umzusetzen. So stellen Sie Ihren Handwerksbetrieb sicher für den Datenschutz auf!
Die Schritte der Software Proliance 360 auf dem Weg zur Datenschutzkonformität umfassen dabei:
Telefon:
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00 Uhr