Um eine optimale Beratung gewährleisten zu können, benötigen die Unternehmensberater umfassende personenbezogene Daten über das jeweilige Unternehmen, deren Mitarbeiter sowie Klienten. Dazu zählen unter anderem:
Ggf. Name von Kunden
E-Mail-Adresse der Kunden
Informationen bezüglich Produktion und Finanzen
Ggf. Namen und Informationen von Mitarbeitern des jeweiligen Unternehmens
Bei einem fahrlässigen Umgang mit personenbezogenen Daten kann es in der Unternehmensberatung leicht zu Datenschutzverletzungen kommen. Nicht nur Sanktionen oder Bußgelder von Behördenseite können die Folge sein. Ein enormer Imageschaden und ein Vertrauensverlust von Kundenseite kann das Tagesgeschäft von Unternehmensberatungen nachhaltig negativ beeinflussen.
Externer Datenschutzbeauftragter & Datenschutzsoftware ab 175€ im Monat
Basis
Unser Starterpaket, bei dem alle Datenschutz-Basics abgedeckt sind.
Für sehr kleine Unternehmen ohne Beratungsbedarf und einfachen Datenverarbeitungen.
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Unsere Empfehlung
Medium
Unser Datenschutz- und Beratungspaket, mit dem auch steigende Anforderungen abgedeckt sind.
Für kleine und mittlere Unternehmen mit niedrigem Beratungsbedarf und standardmäßigen Datenverarbeitungen.
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Premium
Unser 360° Rundum Datenschutzpaket, bestehend aus einer umfangreichen Kombination von Service- und Produktleistungen.
Für mittlere Unternehmen und Verbunde mit Beratungsbedarf und umfangreichen / komplexen Datenverarbeitungen.
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Preise pro Monat ab
175 €
275 €
475 €
Diese Datenschutzkernaufgaben übernehmen wir für Sie:
In unserem Serviceangebot sind folgende Komponenten enthalten:
Experten-Support inklusive (pro Jahr)
Keine
Beratungsleistungen werden stundenweise abgerechnet
10 Stunden
Zusätzliche Beratungsleistungen und - kontingente können jederzeit hinzugebucht werden.
20 Stunden
Zusätzliche Beratungsleistungen und - kontingente können jederzeit hinzugebucht werden.
Priorisierte Reaktionszeit bei Anfragen (Montag - Freitag):
Die Bearbeitung von Anfragen erfolgt unverzüglich, jedoch ohne Priorisierung. Eilbedürftige Anfragen (z. B. Datenschutzverletzungen) werden durch den Datenschutzbeauftragten immer priorisiert.
Innerhalb von 48 Stunden
Zeitspanne, innerhalb derer üblicherweise mit der Bearbeitung von Anfragen begonnen wird. Erledigungszeiten sind abhängig von Art und Umfang der Anfrage sowie Mitwirkung des Auftraggebers. Eilbedürftige Anfragen (z. B. Datenschutzverletzungen) werden durch den Datenschutzbeauftragten immer priorisiert.
Innerhalb von 24 Stunden
Zeitspanne, innerhalb derer üblicherweise mit der Bearbeitung von Anfragen begonnen wird. Erledigungszeiten sind abhängig von Art und Umfang der Anfrage sowie Mitwirkung des Auftraggebers. Eilbedürftige Anfragen (z. B. Datenschutzverletzungen) werden durch den Datenschutzbeauftragten immer priorisiert.
Persönlicher Ansprechpartner
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Basis
Unser Starterpaket, bei dem alle Datenschutz-Basics abgedeckt sind.
Für sehr kleine Unternehmen ohne Beratungsbedarf und einfachen Datenverarbeitungen.
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Preise pro Monat ab 175 €
Diese Datenschutzkernaufgaben übernehmen wir für Sie:
Anzahl an Zugängen auf Proliance 360: Zugänge nach Absprache
Holdingverwaltung
Datenschutzschulungen: Basis Schulung + weitere Schulungen
ggf. zusätzliche Kosten
In unserem Serviceangebot sind folgende Komponenten enthalten:
Experten-Support inklusive (pro Jahr): 20 Stunden
Zusätzliche Beratungsleistungen und - kontingente können jederzeit hinzugebucht werden.
Reaktionszeit zu Anfragen (Montag - Freitag): Bis zu 24 Stunden
Entspricht in der Regel den üblichen Reaktionszeiten.
Persönlicher Ansprechpartner
Überzeugen Sie sich selbst
Unsere Kundenstimmen
In der Digitalbranche ist Datenschutz ein überaus komplexes und vielschichtiges Thema. Durch die immer kompetente und unmittelbare Unterstützung seitens datenschutzexperte.de können wir uns mit dem beruhigenden Wissen, stets gut beraten zu sein, unserem Kerngeschäft widmen.
Toni Stork
(Geschäftsführer OMMAX)
Unsere maßgeschneiderten Datenschutzleistungen für Ihre Unternehmensberatung
Als Experten im Bereich Datenschutz legen wir unseren Fokus auf die Unternehmensberatungen und wissen, wie sich Datenschutz in Ihrer Branche pragmatisch umsetzen lässt: Für solche Ansprüche haben wir unsere innovative Datenschutzsoftware Proliance 360 entwickelt: Die Software orientiert sich dabei in Ihrem Angebot an der Größe Ihres Unternehmens – so können wir Ihnen passgenaue Lösungen anbieten, damit Sie sich gänzlich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.
Unternehmensberatungen stehen in der Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, sobald mindestens 20 Mitarbeiter regelmäßig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Als Experten im Bereich Datenschutz stellen wir in Verbindung mit unserer Datenschutzsoftware Proliance 360 den externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen.
Unternehmensberatungen sind im Sinne des Art. 30 Abs. 1 DSGVO als Verantwortliche dazu verpflichtet, ein Verzeichnis von allen Datenverarbeitungstätigkeiten zu führen. Darüber hinaus obliegt ihnen die Pflicht zur transparenten Information nach Art. 13 und 14 DSGVO. Diese besagt, dass Unternehmensberatungen unverzüglich Informationen hinsichtlich der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten geben müssen. Mit unserer digitalen Datenschutz-Plattform Proliance 360 unterstützen wir Sie beispielsweise bei der Erstellung dieser Verarbeitungsverzeichnisse und helfen Ihnen als Ansprechpartner bei der Erfüllung Ihrer Transparenz- und Informationspflichten.
Damit Ihr Unternehmen eine DSGVO-konforme Datenverarbeitung gewährleisten kann, übernehmen wir darüber hinaus die Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter für das Thema Datenschutz. So minimieren Sie das Risiko einer Datenschutzverletzung in Ihrem Unternehmen und Sie können sich voll und ganz auf die Beratung Ihrer Kunden konzentrieren.
Sie haben weitere Fragen im Bereich Datenschutz? Unser vielseitiges Leistungsangebot orientiert sich auch an Ihren individuellen Bedürfnissen:
All die Anforderungen, die die DSGVO an Unternehmensberatungen stellt, können Sie einfach neben dem Tagesgeschäft mit unserer innovativen Datenschutzsoftware Proliance 360 umsetzen. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Demo-Termin und überzeugen Sie sich davon!
10.09.2018Empfehlung! Kundenservice sowie Preis-Leistungs-Verhältnis ist einfach unschlagbar. Ich fühle mich wohl hier! Auf die gute Zusammenarbeit.
30.08.2018Empfehlung! 5 von 5 Sternen.
29.08.2018Empfehlung! 4 von 5 Sternen.
28.08.2018Empfehlung! Bisher bin ich mit der Zusammenarbeit äußerst zufrieden! Ich schätze die unkomplizierten Prozesse und die Führung der Datenschutzexperten durch die Anforderungen der DSGVO.
24.08.2018Empfehlung! Wir sind mit den Beratungsleistungen der Datenschutzexperten wirklich sehr zufrieden! Hier leistet eine junge Truppe Arbeit, welche in Puncto Schnelligkeit, umsetzbare Beratung und vor allem im Preis-Leistungsverhältnis meilenweit vor klassischen Anwaltskanzleien liegen dürfte. Einmal ausprobiert, werden wir uns in allen Angelegenheiten zur DSGVO und zu allen zukünftigen Verordnungen nicht mehr von datenschutzexperte.de trennen!
23.08.2018Empfehlung! Beim Thema Datenschutz gab es bei uns immer viel Unsicherheit und auch wenig Zeit, sich damit zu beschäftigen. Daher sind wir froh, dass das Team von Datenschutzexperte uns so professionell und zuverlässig unterstützt. Danke!
22.08.2018Empfehlung! Gerade bei einem so wichtigen Thema wie Datenschutz war es für uns wichtig einen kompetenten und gut erreichbaren Berater sowie Ansprechpartner für Datenschutz-Themen zu haben. Besonders das gute Preis-Leistungsverhältnis im Vergleich zu anderen Mitbewerbern war ein ausschlaggebender Faktor für uns. Danke für die Beratung!
22.08.2018Empfehlung! Das Team von Datenschutzexperte ist sehr zuverlässig und kompetent. Wer in Sachen Datenschutz Nachhilfe benötigt ist hier an der richtigen Adresse!
17.09.2018Empfehlung! Ich habe nur Komplimente zu Datenschutzexperte. Das Personal ist kompetent, hilfsbereit und mit guten Preisen. Ich konnte auf ihrer Website viele nützliche Informationen finden und bin sehr zufrieden mit dem Service, der mir zur Verfügung gestellt wurde. Ich werde es definitiv empfehlen.
17.09.2018Empfehlung! We are very happy with the service provided by Datenschutzexperte. Many thanks for a great support.
Wir beantworten Ihre Fragen zum Datenschutz für Unternehmensberatungen
Welche Dokumentationspflichten gelten gemäß DSGVO für Unternehmensberatungen?
Da sie personenbezogene Daten verarbeiten, müssen Unternehmensberatungen beim Datenschutz nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO garantieren, dass sie die Grundsätze zur Verarbeitung personenbezogener Daten aus Art. 5 Abs. 1 DSGVO einhalten. Dazu müssen sie alle Datenverarbeitungsprozesse dokumentieren sowie ein Verzeichnis führen, das u. a. sämtliche Verarbeitungstätigkeiten mit Zweck und den Kategorien der Empfänger der Daten, Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, vorgesehene Löschfristen und eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen enthält. Mehr dazu finden Sie in Art. 30 DSGVO.
Müssen Unternehmensberatungen einen AV-Vertrag abschließen?
Unternehmensberater können datenschutzrechtlich sowohl als Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO als auch als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO tätig werden. Liegt eine Auftragsverarbeitung vor, ist die Datenweitergabe gegenüber anderen Konstellationen der Datenweitergabe privilegiert. Das bedeutet, dass der Verantwortliche die Datenweitergabe an den Auftragsverarbeiter auf dieselbe Rechtsgrundlage stützen kann, auf welcher er die Verarbeitung stützt. Unternehmensberatungen, die bei der Beratung ihrer Klienten in deren Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, müssen mit diesen einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen, wenn diese die Mittel und Zwecke der Verarbeitung der Daten bestimmen. Beauftragen sie als Unternehmensberater zum Beispiel auch externe Cloud-Dienstleister, interne Shared-Service-Stellen oder Ähnliches für Ihre Dienste, müssen Sie selbst als Verantwortlicher auch mit diesen einen AV-Vertrag abschließen. Besteht die Kernleistung der Beratertätigkeit hingegen nicht in der Verarbeitung personenbezogener Daten, wie z.B bei der Beratung des Managements zu Strategieentscheidungen, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nicht erforderlich.
Was gibt es beim VVT (Verarbeitungsverzeichnis) zu beachten?
Nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO hat der Verantwortliche ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten zu führen, die seiner Zuständigkeit unterliegen. In schriftlicher oder elektronischer Form dient es als einer der Nachweise für die Einhaltung der DSGVO für Beratungsunternehmen. Die bisherigen DVR-Meldungen (Meldungen im Datenverarbeitungsregister) nach § 38 BDSG-alt wurden dadurch abgelöst.
Müssen personenbezogene Daten bei der Übertragung verschlüsselt werden?
Zwischen Unternehmen und Unternehmensberatern ist in der Regel vertraglich Vertraulichkeit vereinbart. Diese ist nur zu gewährleisten, indem personenbezogene Daten bei der Übertragung durch digitale Kanäle verschlüsselt werden, sodass sie nicht von einem unberechtigten Empfänger geöffnet oder gelesen werden können. Nach Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO ist eine Verschlüsselung zwischen Auftragsverarbeitern und Verantwortlichen erforderlich. Eine gängige und effektive Methode für einen korrekten Datenschutz in Unternehmensberatungen stellt hier beispielsweise das KeyPair- bzw. Public-Key-Verfahren dar. Bei diesem werden Daten vom Versender mit dem „Public Key“ des Empfängers verschlüsselt. Entschlüsseln kann die Daten nur der Empfänger mit dem passenden „Privat Key“. So sind sie vor dem Zugriff Dritter geschützt.
Welche Informationspflichten gelten für Unternehmensberatungen?
Da Unternehmensberatungen beim Datenschutz auch als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO tätig werden, sind sie nach Art. 13, 14 DSGVO dazu verpflichtet, die Betroffenen umfassend über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu informieren und auf bestimmte dem Betroffenen zustehende Rechte hinzuweisen. Dazu gehören das Recht auf Auskunft über die Zwecke und Verarbeitung der Daten, das Recht zur Berichtigung und Löschung der personenbezogenen Daten sowie die Informationen über den Widerspruch und die Datenübertragbarkeit. Für diese Informationen unterliegen Unternehmensberatungen aktiven Informationspflichten nach Art. 13 ff DSGVO.
Wie können sich Unternehmensberatungen bestmöglich vor Abmahnungen schützen?
Aufgrund der Häufigkeit und Vielfalt der Übertragung vertraulicher Daten besteht die wohl wichtigste Schutzmaßnahme für Unternehmensberatungen in Sachen Datenschutz in der Verschlüsselung von Daten bei der Übertragung nach Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO. Wenn die Vertraulichkeit in den AGB eines Beratungsunternehmens garantiert wird, muss auch eine Verschlüsselung stattfinden, damit keine Abmahnung aufgrund einer Vertragsverletzung droht. Des Weiteren bieten die Dokumentation aller Verarbeitungsprozesse durch das Führen eines VVT und ggfs. das Abschließen von AV-Verträgen Schutz vor Abmahnungen.
Unsere Leistungen im Überblick
Mit unserer Datenschutzsoftware Proliance 360 helfen wir Ihnen, Ihren Unternehmens-Datenschutz systematisch Schritt für Schritt umzusetzen. So stellen Sie Ihre Unternehmensberatung sicher für den Datenschutz auf!
Die Schritte der Software Proliance 360 auf dem Weg zur Datenschutzkonformität umfassen dabei:
Die 3 größten Irrtümer beim Datenschutz in Unternehmensberatungen
1.
Wir beraten Unternehmen, nicht Einzelpersonen.
Die DSGVO betrifft uns als Unternehmensberatung nicht so stark.
Die DSGVO betrifft alle Unternehmen, die personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten. Hierunter fallen ebenfalls die Daten von Bewerbern und Mitarbeitern. Als Unternehmensberatung müssen Sie sich somit ebenfalls an die Vorschriften der DSGVO halten.
2.
Wir haben bereits einen IT-Experten.
IT-Sicherheit bedeutet nicht automatisch Datenschutz. Ein IT-Experte verfügt zwar über das technische Knowhow, aber nicht zwangsläufig über das juristische Fachwissen, um Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich abzusichern.
3.
Wir übertragen unsere Daten bereits verschlüsselt.
Beim Datenschutz handelt es sich um ein sehr komplexes Thema. Eine verschlüsselte Datenübertragung ist positiv zu bewerten, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Ihre Unternehmensberatung datenschutzrechtlich abgesichert ist.
Lernen Sie unsere Branchenexpertise kennen
IT-Dienstleister
IT-Dienstleister verarbeiten im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig personenbezogene Daten. Wir erklären, was es zu beachten gibt.
Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Start-up von Anfang an datenschutzfit machen und sich dann wieder voll und ganz dem Aufbau Ihres Unternehmens widmen können.
Fast alle personenbezogenen Daten im Gesundheitswesen sind besonders schützenswert. Informieren Sie sich hier, was Sie datenschutzrechlich beachten müssen!
Informieren Sie sich jetzt, wie Sie als Händler in Ihrem Online-Shop Ihrem Tagesgeschäft nachgehen können und gleichzeitig den Datenschutz Ihrer Kunden gewährleisten.
Achten Sie auf einen angemessenen Datenschutz in Ihrem Gastronomiebetrieb! Wir unterstützen Sie mit unserer Branchenexpertise und individuellen Lösungen.