Der BND arbeitet zum Teil im Geheimen – schon allein diese Tatsache reicht vielen Menschen, um die Behörde als sagenumwittert zu empfinden. Aber was sind die Aufgaben des BND, wer arbeitet dort – und vor allem: wie?
Kurzprofil: Der Bundesnachrichtendienst
Bevor die Aufgaben des BND ausführlich beleuchtet werden, haben wir Zahlen, Daten und Fakten über den BND gesammelt:
Name: Bundesnachrichtendienst, Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland (umgangssprachlich auch „Geheimdienst“)
Behördenart: Bundesbehörde
Gründungsdatum: 1. April 1956
Vorgängerbehörde: Organisation Gehlen (ein von den amerikanischen Besatzungsmächten gegründeter Geheimdienst), die später an besagtem Gründungsdatum zum BND wurde
BND Hauptsitz: Berlin
BND Zweigstelle: Pullach bei München (ehem. Hauptsitz)
Dienststellen in Deutschland: 6 offiziell enttarnte, mind. 30 weiterhin getarnte
Abteilungsanzahl: 11
Behördenleitung: Bruno Kahl (Präsident), Tania Freiin von Uslar-Gleichen (Vizepräsidentin), Generalmajor Werner Sczesny (Vizepräsident für militärische Angelegenheiten) und Brigadegeneral Michael Baumann (Vizepräsident für zentrale Aufgaben und Modernisierung)
Direkt unterstellt: Dem Staatssekretär beim Bundeskanzler und dem Beauftragten für die Nachrichtendienste
Aufsichts- und Kontrollinstanzen: Bundeskanzleramt, Bundesrechnungshof, Vertrauensgremium, G10-Kommission, Parlamentarisches Kontrollgremium, Unabhängiges Gremium, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Rechtsgrundlage: Gesetz über den Bundesnachrichtendienst vom 20.12.1990 (BGBl. I 2954) m.spät.Änd.
Mitarbeiter:innen-Anzahl: Mehr als 6000
Aktionsradius: Weltweit
Was ist der BND, was sind seine Aufgaben?
Der Bund hat drei Nachrichtendienste: Das Bundesamt für militärischen Abschirmdienst (MAD), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst. Im Gegensatz zum MAD und BfV ist der Bundesnachrichtendienst primär für die Nachrichtenerfassung im Ausland zuständig. Durch Nachrichtenbeschaffung im Ausland sorgt der BND so verlässliche und objektive Grundlagen für die Entscheidungen der Bundesregierung. Nach eigenen Angaben ist der BND „integer und den Menschen verpflichtet“. Unter diesen Aspekten sammelt er wirtschaftliche, politische und militärische Informationen in und über das Ausland, um die Interessen Deutschlands zu wahren. Er agiert dabei sowohl als ziviler-, als auch als militärischer Nachrichtendienst und unterstützt in letzterer Funktion u.a. die Bundeswehr mit Nachrichten und ist im Krisenstab des Auswärtigen Amtes tätig. Weitere Aufgaben sind:
Die Überprüfung und Auswertung der gesammelten Daten
Die Weiterleitung relevanter Daten an Befugte und die damit verbundene Unterstützung der Regierung bei Gefahrenabwehr (auch in Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden)
Sicherheits- und Geheimhaltungsprüfungen.
Wie arbeitet der BND?
Der Bundenachrichtendienst hat im In- und Ausland mehrere Standorte und Mitarbeiter:innen, welche aber aus Sicherheitsgründen meist geheim bzw. verdeckt bleiben. Für ein umfassendes Gesamtbild arbeitet der BND dabei auch mit internationalen Behörden zusammen, vor allem, wenn es um Themen wie Cyberangriffe oder Terrorismusabwehr geht.
Das nach eigenen Aussagen globale Netzwerk des BND hat viele unterschiedliche Quellen, die jedoch meist aus Sicherheitsgründen nicht spezifiziert werden. Zentral zur Informationsbeschaffung ist dabei der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel (nach § 3 BNDG „Gesetz über den Bundesnachrichtendienst“). Diese Mittel umfassen die Informationsgewinnung aus:
menschlichen Quellen, sog. HUMINT (Human Intelligence),
der technischen Erfassung, sog. SIGINT (Signal Intelligence),
der Luftbildauswertung, sog. IMINT (Imagery Intelligence) und
frei verfügbaren Informationskanälen, sog. OSINT (Open Source Intelligence).
Unter dem Slogan „Nachrichtendienste dürfen, was anderen verboten ist: Spionieren“ gibt der BND einen kleinen Einblick in die genannten Informationsgewinnungsmethoden.
Welche Daten verarbeitet der Bundesnachrichtendienst?
Der BND verarbeitet alle mittels HUMINT, SIGINT, IMINT und OSINT gewonnenen Daten. Geregelt wird dabei der Datenschutz, auch der von betroffenen Personen und personenbezogenen Daten, nicht durch die DSGVO, sondern national durch das sog. Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) – das Gesetz wurde allerdings erst 1990 erlassen und damit viele Jahre nach der offiziellen Gründung des BND im Jahre 1956. In diesem Gesetz wird u.a. geregelt, wie der Bundesnachrichtendienst Daten beschaffen und verarbeiten darf.
Welche und wie viele Daten der Bundesnachrichtendienst verarbeitet, ist auf Grund der weitgehend im Geheimen stattfindenden Arbeit nur schwer nachzuvollziehen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – wie oben erwähnt ein Kontrollorgan des BND – informiert auf seiner Website knapp über die Datenerhebung des BND. U.a. ist dort zu lesen, dass zur „zur Aufgabenerfüllung (…) beim BND umfangreiche Datensammlungen geführt (werden), die auch personenbezogene Daten enthalten“.
BND und Datenschutz: Wo liegt der Konflikt?
Die Hauptaufgabe des Bundesnachrichtendienstes ist die Beschaffung von Informationen und somit von Daten. Gerade in der heutigen Zeit bedeuten Daten Macht – vor allem, wenn es sich um sensible und geheime (personenbezogene) Daten handelt, wie jene, mit denen der BND zu tun hat. Ob der BND die ihm auferlegten Datenschutzgesetze einhält, kann aufgrund der teils strengen Geheimhaltung nicht öffentlich nachvollzogen werden. Dennoch gelangen vereinzelt Affären ans Licht der Öffentlichkeit (etwa durch die Geheimdienste anderer Länder oder ehemaliger Mitarbeiter:innen), bei denen sich der BND vermeintlich gesetzeswidrig verhalten hat. Aktuell wird heiß um die Tatsache diskutiert, dass der BND zusammen mit der CIA scheinbar jahrelang eine Firma für Verschlüsselungsgeräte unterwanderte – mehr Verschlüsselung bedeutet weniger Überwachung.
Zwar können Betroffene auch beim BND von ihrem Auskunftsrecht Geberauch machen (§ 22 BNDG) und der BND ist per Gesetz dazu verpflichtet, diesem Auskunftsrecht nachzukommen (§ 19 BNDG), es bedarf aber nach § 15 Bundesverfassungsschutzgesetz eines berechtigten Betroffeneninteresse oder eines Hinweises auf einen konkreten Sachverhalt.
Vereinfacht gesagt: Es kann nur von einem Auskunftsrecht beim BND Gebrauch gemacht werden, wer konkrete Anhaltspunkte hat, dass seine Daten vom BND verwertet wurden. Und selbst wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, heißt das noch lange nicht, dass der BND dann auch Auskunft erteilt, denn er ist nicht in jedem Fall zur Auskunft verpflichtet – etwa dann nicht, wenn es ihn an der Aufgabenerfüllung hindern würde. So arbeitet der Bundesnachrichtendienst weiter getreu einem auf der Website genannten Motto: „So öffentlich wie möglich, so geheim wie nötig“ und stets im Dienste der Bürger:innen – oder?
Autorin: Kathrin Strauß
Artikel veröffentlicht am: 20. Februar 2020