Kosten Datenschutzbeauftragter
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An der Ernennung eines Datenschutzbeauftragten kommen viele Unternehmen aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht vorbei, da die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz diesen voraussetzen. Im Gegenteil, durch die neuen Gesetze werden noch mehr Unternehmen verpflichtet, die Position des DSB zu besetzen. Die Kosten Datenschutzbeauftragter werden somit für eine wachsende Anzahl von Unternehmen zum Thema.
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Unternehmen haben die Wahl, ob ein Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten ernannt oder ein externer DSB bestellt wird.
Auf den ersten Blick scheint der interne Beauftragte die kostengünstigere Wahl zu sein, weil er bereits über einen Arbeitsvertrag durch das Unternehmen entlohnt wird und somit kaum zusätzliche Kosten zu entstehen scheinen. Dieser Eindruck täuscht.
Regelmäßig verfügen interne Datenschutzbeauftragte bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit im Datenschutzbereich noch nicht vollumfänglich über die erforderliche Sach- und Fachkunde in datenschutzrechtlichen Belangen. Kosten für einen Datenschutzbeauftragten in erheblichem Umfang entstehen in diesem Fall also durch die notwendige Aus- und Fortbildung. Dabei ist es mit einem Lehrgang oder einem Seminar nicht getan. Die datenschutzrechtlichen Kenntnisse müssen ständig auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Außerdem wird es vielfach notwendig, auch datenschutzrechtliche Literatur für den betriebsinternen DSB vorzuhalten.
Richtig teuer kann ein interner Datenschutzbeauftragter dann werden, wenn sich das Unternehmen trotz schlechter Arbeit oder anderen Problemen im Arbeitsverhältnis und/oder in der datenschutzrechtlichen Arbeit aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes nicht von ihrem Mitarbeiter sowie DSB trennen kann.
Auch in punkto Haftung des internen Datenschutzbeauftragten kann es für das Unternehmen kostspielig werden, da bei der Frage der Haftung eines Mitarbeiter-DSB noch manche Frage ungeklärt ist. Nimmt man an, dass er nur wie ein Regel-Arbeitnehmer haftet, dann kann er für Fehlleistungen im Datenschutzbereich nur höchst eingeschränkt durch das Unternehmen in Anspruch genommen werden.
Bei oberflächlicher Betrachtung entstehen mit der Ernennung eines externen DSB für das Unternehmen zunächst in einem gewissen Umfang zusätzliche Kosten. Der externe DSB wird auf Basis eines gesondert zu schließenden Dienstleistungsvertrages tätig, der eine entsprechende Vergütung festlegt. Dafür steht dem Unternehmen ein vollständig ausgebildeter Profi in Sachen Datenschutz zur Verfügung, der selbst für die Aktualität seines datenschutzrechtlichen Wissens Sorge zu tragen hat. Darüber hinaus lassen sich die zugrundeliegenden Verträge individuell gestalten und auch in entsprechende Projekte sowie Leistungspakete aufspalten.
Für die Routinearbeit eines externen DSB sind beispielsweise monatliche Pauschalen üblich, die kostenmäßig nicht schwer ins Gewicht fallen müssen. Berücksichtigt man auch, dass externe Datenschutzbeauftragte keinen besonderen Kündigungsschutz genießen und außerdem für ihre Tätigkeit vertragsrechtlich relativ umfangreich haften, fällt die Kostenbilanz häufig zu Gunsten eines externen DSB aus.
Ein externer DSB kann bereits für 150 Euro im Moment beauftragt werden. Dagegen entstehen beim internen DSB immer wieder Fortbildungskosten von mehreren 1000 Euro pro Weiterbildungsveranstaltung und auch die bereit-zu-stellende Literatur schlägt größenordnungsmäßig ähnlich zu Buche. Wenn ein Unternehmen also gut kalkuliert, ist dem externen DSB in aller Regel der Vorzug zu geben, zumal bei ihm entsprechende datenschutzrechtliche Fachkenntnis zu jedem Zeitpunkt vorausgesetzt werden kann.
Lassen Sie sich bei den Kosten eines Datenschutzbeauftragten nicht von der vermeintlichen günstigen Mitarbeiter-Variante täuschen. Rechnen Sie genau nach, ob ein externer DSB nicht die weitaus bessere Wahl für Ihr Unternehmen ist – in jeder Hinsicht.
Wählen Sie das für Sie passende Leistungspaket - von der kostenbewussten Basisabsicherung bis hin zur individuellen Premiumberatung. Unsere zertifizierten Datenschutzexperten beraten Sie stets mit größter Expertise.
Mit meiner fundierten Erfahrung in der operativen Unternehmensberatung helfe ich Ihnen dabei, die Vorgaben der DSGVO pragmatisch umzusetzen.
Dominik Fünkner
(zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Geschäftsführer)