Datenschutzerklärung Generator

Hier können Sie ohne Vorkenntnisse mit nur ein paar Klicks eine Datenschutzerklärung für Ihre Website erstellen. Unser Datenschutzerklärungs-Generator (umgangssprachlich auch Datenschutz Generator genannt) führt Sie Schritt für Schritt zur für Ihr Unternehmen passenden Datenschutzerklärung.

Sie können pro E-Mail-Adresse eine Datenschutzerklärung generieren. 


1. Wieso braucht man eine Datenschutzerklärung?

Die Datenschutz-Grundverordnung  vereinheitlicht den Datenschutz seit Mai 2018 für alle EU-Mitgliedsstaaten. Gemäß DSGVO ist jeder Websitebetreiber, der über seine Website personenbezogene Daten erhebt bzw. anderweitig verarbeitet, nach Art. 12 ff. DSGVO dazu verpflichtet, eine Datenschutzerklärung zu veröffentlichen. Websitebesuchern müssen in der Datenschutzerklärung Informationen darüber bereitgestellt werden, wie (Zweck, Art und Umfang der Datenerhebung) auf der besuchten Website ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Für viele Unternehmen wirft die Datenschutzerklärung nach wie vor etliche Fragen und Unsicherheiten auf. Unser Datenschutzerklärungs-Generator unterstützt Sie bei Ihrer Datenschutzerklärung nach DSGVO. Erstellen Sie schnell und einfach eine Datenschutzerklärung nach Vorgaben der DSGVO und schützen Sie sich vor Abmahnungen!


2. Für wen ist der Datenschutzerklärungs-Generator?

Der Datenschutzerklärungs-Generator oder auch Datenschutz Generator genannt stellt Ihnen eine Datenschutzerklärung nach DSGVO als Muster zur Verfügung, das Sie für Ihre Website verwenden können. Da unser Datenschutzerklärungs-Generator natürlich auf verschiedene Branchen und Unternehmensformen eingeht, können Sie das generierte Muster der Datenschutzerklärung auch für Ihre Kunden verwenden.
In unserem Datenschutzerklärung-Generator finden Sie zudem wichtige Erklärungen und Hinweise. Denn je nachdem, welche Tools genutzt werden, z.B. um Nutzer-Verhalten zu tracken, bedarf es separater Abschnitte in der Datenschutzerklärung. Auch Angaben wie etwa zur Nutzung von Cookies oder Google Analytics müssen ausdrücklich erwähnt werden, damit der Datenschutz der Nutzerdaten gewährleistet wird. Um keinen dieser Punkte zu übersehen und dem Websitebesucher eine transparente Nutzung der Website zu ermöglichen, führt Sie der Generator Schritt für Schritt zur Vorlage für eine Datenschutzerklärung, die für Ihr Unternehmen geeignet ist.

3. Datenschutzerklärungs-Generator

Hinweis: Wir übernehmen keine Haftung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität der gesamten Vorlage oder einzelner Textbausteine. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Orientierungs- und Formulierungshilfe, bei der wir nicht garantieren können, dass diese für Ihre Bedürfnisse ausreichend ist. Der Ihnen auf unserer Website zur Verfügung gestellte DSE-Generator stellt lediglich einen Auszug aus unserem ausführlichen Datenschutzerklärungs-Generator dar.

Passgenaue Datenschutzerklärung erstellen

Eine so mittels Software erstellte Datenschutzerklärung erfasst alle Websitebestandteile.
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4. Welche Gefahren drohen Ihnen bei einer fehlenden oder unvollständigen Datenschutzerklärung?

In der Datenschutzerklärung muss der Websitebetreiber den Nutzer in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form und in einer klaren und einfachen Sprache über Zweck, Art und Umfang der Datenerhebung informieren. Dazu gehört, welche Daten gespeichert werden, welche Rechte der Besucher hat, an wen er sich wenden kann, wer die Empfänger der Daten sind und auf welcher Rechtsgrundlage die Datenverarbeitung beruht.

Verstöße gegen die Vorgaben der DSGVO können durch die Aufsichtsbehörden mit Bußgeldern sanktioniert werden. Fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärungen können zudem zu Abmahnungen führen.  Die befürchtete Abmahnwelle ist bisher ausgeblieben und es ist strittig, wann Wettbewerbsverstöße im Sinne des UWG vorliegen – Websitebetreiber sollten dennoch immer eine vollständige Datenschutzerklärung bereitstellen, um sich keinem Risiko auszusetzen.


5. FAQ zum Thema Datenschutzerklärungs-Generator

Laut DSGVO muss jeder Websitebetreiber, der personenbezogene Daten erhebt, übermittelt, verarbeitet, speichert oder anderweitig nutzt die Websitebesucher im Rahmen einer Datenschutzerklärung darüber informieren (Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO).

Eine Datenschutzerklärung muss Websitebesucher in einfacher rund verständlicher Sprache über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informieren. Vor allem der Verantwortliche der Verarbeitung, der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens, die Rechte der betroffenen Personen sowie der Umfang, Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten müssen aufgeführt werden. Der restliche Inhalt einer Datenschutzerklärung richtet sich nach dem Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Wenn Sie ein standardisiertes Muster für eine Datenschutzerklärung verwenden, dann ist diese nicht an Ihr Unternehmen bzw. Ihre Verarbeitungsform personenbezogener Daten angepasst. Können Sie sich eine individuelle Datenschutzerklärung mittels Generators erstellen lassen, ist eine solche einem Standard-Muster einer Datenschutzerklärung vorzuziehen.

Jeder Website-Betreiber in Deutschland muss nach Art. 13 DSGVO eine Datenschutzerklärung bereitstellen. Entgegen eines weitverbreiteten Irrtums gilt das unabhängig davon, ob die Webseite gewerblichen oder privaten Zwecken dient, da auch private Website personenbezogene Daten der Website-Besucher verarbeiten. Es gilt das Gebot der frühzeitigen Unterrichtung, sodass zu Beginn der Nutzung über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung aufgeklärt werden muss. Die Datenschutzerklärung muss zwar der Website nicht vorgeschaltet, jedoch bereits ab dem ersten Seitenaufruf sowie dauerhaft abrufbar sein. Problematisch ist in diesem Zusammenhang die Einbindung der Erklärung über ein Pop-Up-Fenster, da dieses häufig durch die Browser-Einstellungen des Nutzers blockiert wird. Wesentlich besser, weil gesetzeskonformer, ist die Einbindung in den Nutzungsvorgang selbst oder das Setzen eines deutlich sichtbaren Hyperlinks auf der Startseite.

Datenschutzerklärung: verständlich und ausführlich

Sinn der Datenschutzerklärung ist es, die Besucher über Art und Umfang der Datenerhebung und -nutzung bei Aufruf einer Website aufzuklären. Die Informationspflicht ergibt sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dient dem Schutz des Betroffenen. Nur wenn diesem die Art der Datennutzung überhaupt bekannt ist, kann er entscheiden, ob er seine Daten angeben möchte.

Grundsätzlich muss aus der Datenschutzerklärung deshalb hervorgehen, welche Daten beim Aufrufen der Website oder nach einer möglichen Registrierung des Kunden, etwa im Webshop, erhoben und wie diese verarbeitet werden. Daraus folgt, dass die Erklärung in möglichst einfacher und verständlicher Sprache abgefasst werden sollte, damit sie der Durchschnittsanwender problemlos versteht. Je konkreter und ausführlicher auf die Verwendung sowie die Art der erhobenen Daten eingegangen wird, desto eher genügt die Erklärung dem gesetzlichen Erfordernis. Wichtig, und vor allem für Unternehmen im Marketing-Bereich relevant, ist etwa ein Hinweis im Falle der Nutzung von Tracking Tools wie Google Analytics.

Gewerblichen Website-Betreibern ist die Bereitstellung einer Datenschutzerklärung am dringendsten anzuraten, um ihrer gesetzlichen Informationspflicht nachzukommen und drohende Bußgelder zu vermeiden. Aber auch über die gesetzlichen Pflichten hinaus hat die Datenschutzerklärung einen positiven Effekt für E-Commerce-Unternehmen, weil sie das Vertrauen der Kunden in den sensiblen und diskreten Umgang mit den Daten stärkt.


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