Datenschutz im Internet

Die rasante technologische Entwicklung sowie die Globalisierung haben dazu geführt, dass immer größere und kaum noch greifbare Datenmengen verarbeitet werden. Die Erhebung, Verarbeitung und der Austausch personenbezogener Daten haben in den letzten Jahren immens zugenommen, was den Datenschutz vor immer größer werdende Herausforderungen stellt. Unternehmen müssen deshalb bei der Handhabung mit Daten streng im Rahmen bestimmter gesetzlicher Vorgaben handeln. Denn bei Verstößen drohen nicht nur strafrechtliche Sanktionen, sondern auch ein erheblicher und nachhaltig schädigender Vertrauensverlust gegenüber Kunden und Mitarbeitern. Gerade aber bei der Nutzung des Internets gestalten sich die datenschutzrechtlichen Firmenpflichten oft sehr komplex.

Person mit Notizbuch am Laptop

Cookie-Hinweis

Der Einsatz von sogenannten Cookies und dessen Voraussetzungen ist bereits nach der derzeit geltenden Rechtslage für Seitenbetreiber keine einfache Angelegenheit, weil es eine Gemengelage von deutschen und europäischen Vorschriften gibt. Der „Cookie-Hinweis“ gilt mit Hinweis auf die EU-Richtlinie 2002/58/EG in der Fassung 2009/136/EG (Cookie-Richtlinie) vielfach als Muss.

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Person am Laptop

Datensicherheit im Internet

Viele Menschen können sich ein Leben ohne ausgiebiges Surfen im Internet überhaupt nicht mehr vorstellen. Dabei werden die mannigfachen Gefahren und Risiken einer intensiven Netznutzung sehr häufig unterschätzt. Schon mit wenigen Sicherheitsmaßnahmen kann man allerdings das Risiko der Internetnutzung minimieren und die Datensicherheit im Internet steigern.

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Person bedient Tablet

Dynamische IP-Adressen

Datenschutzrechtlich gelten personenbezogene Daten als schützenswert. Sie sind es, auf die sich entsprechende datenschutzrechtliche Vorschriften fokussieren. Die Frage, ob auch dynamische IP-Adressen zu den personenbezogenen Daten gerechnet werden müssen, hat bereits einige Gerichte auf nationaler und europäischer Ebene beschäftigt.

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Mann mit Smartphone und Laptop am Schreibtisch

Informationelle Selbstbestimmung

Informationelle Selbstbestimmung ist ein Thema, das im Zeitalter der Digitalisierung und der Informationstechnik immer mehr an Bedeutung gewinnt.

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Person arbeitet am Laptop

Opt-In und Opt-Out

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht zum besseren Schutz personenbezogener Daten u.a. das sogenannte Double-Opt-in-Verfahren vor. Wir erklären Ihnen, was es mit diesen (Double)-Opt-in- und Opt-Out-Verfahren auf sich hat.

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Mann am Laptop

Recht auf Löschung

Das Internet vergisst nichts – und das kann für viele Menschen zu einem echten Problem werden. Stellen Sie sich nur einmal vor, Ihr Name würde bei Google immer mit Links zu Seiten verbunden, die auf einen Fehltritt in Ihrer Vergangenheit verweisen würden. Jeder könnte sehen, dass Sie vor 20 Jahren zum Beispiel einmal insolvent waren oder einen Ladendiebstahl begangen habe.

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Personen mit Laptop

Dateien verschlüsseln

Daten und Dateien zu verschlüsseln ist im Sinne des Datenschutzes äußerst sinnvoll. Wenn Sie sich einen Computer mit anderen teilen oder Unbefugte sich Zugang zu Ihrem Gerät verschaffen, können Sie durch das Verschlüsseln Ihrer Daten größeren Schaden abwenden.

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Rechtsgrundlagen zum Datenschutz im Internet

Als wichtigste gesetzliche Grundlagen regelt die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) die Bestimmungen von Datenschutz im Internet. Seit Mai 2018 gilt die verbindliche Verordnung zur Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts – das betrifft auch in manchen Punkten Unternehmenspflichten.


Gestaltung von Webseiten bezüglich des Datenschutzes im Internet

Danach haben Betreiber von Webseiten, sofern sie ihren Internetauftritt geschäftsmäßig betreiben, diesen verpflichtend mit einem Impressum auszustatten, dessen inhaltliche Mindestanforderungen in § 5 TMG geregelt sind. Das Impressum dient Identitätszwecken und kann bei Fehlen oder Unvollständigkeit hohe Geldbußen nach sich ziehen. Umfang und Zweck von Datenerhebung sind den Nutzern im Rahmen einer Datenschutzerklärung auf der Webseite leicht erkennbar zugänglich zu machen. Darüber hinaus sind fremde Inhalte oder Verlinkungen stetig auf Rechtmäßigkeit zu kontrollieren und zu kennzeichnen, wenn sie zu Webseiten anderer Dienstanbieter gesetzt werden. Ausgangspunkt der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist dabei immer der Schutz personenbezogener Daten. Auch im Internetauftritt eingebettete mediale Inhalte, die bestimmte Personen zeigen, sind ausschließlich mit Einwilligung dieser Personen zu veröffentlichen.
Soziale Netzwerke gewinnen zunehmend an Bedeutung für Unternehmen. Doch über die Vereinbarkeit der genannten rechtlichen Vorgaben mit unternehmerischer Social-Media-Präsenz ist gerichtlich noch nicht abschließend entschieden worden.


Datenschutz im Internet: Verarbeitung von Kundendaten

Kundendaten sind für viele Unternehmen das wichtigste Kapital. Gerade diese Informationen sollten daher keinesfalls ohne Erlaubnis freigegeben werden.

Grundsätzlich gilt im deutschen Datenschutzrecht (und auch weiterhin in der Rechtsanwendung nach Inkrafttreten der verschärften europäischen Datenschutzgrundverordnung) ein generelles Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Anders gesagt: Personenbezogene Daten dürfen nicht verarbeitet werden, sofern die Betroffenen nicht ausdrücklich einwilligen. Eine pauschale Einwilligung in die AGB des Unternehmens, wie es häufig vorkommt, ist dabei aber nicht ausreichend. Vielmehr muss das Einverständnis deutlich erkennbar hervorgehoben sein, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Daten dürfen jedoch dann verarbeitet werden, wenn eine Rechtsvorschrift es ausdrücklich erlaubt. Art. 6 f) DSGVO sieht als zentrale Rechtsgrundlage für den Umgang mit Daten eine Abweichung vom Verbot zur Wahrung berechtigter Unternehmensinteressen vor, wenn die schutzwürdigen Interessen des Kunden nicht überwiegen. Es gilt außerdem zwischen Verbrauchern und Geschäftskunden zu differenzieren und die weiteren Einschränkungen des TMG zu beachten.

Abschließend lässt sich festhalten, dass Firmen und ihre Datenschutzbeauftragten gut beraten sind, sorgsam mit personenbezogenen Daten im Internet umzugehen. Denn auch für Unternehmen gilt: Daten sind Kapital, das sich durch falschen Umgang leicht verspielen lässt.

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