Symbolbild für Zensus

Der Zensus 2022: Wie steht es hier um den Datenschutz

Der Zensus 2022, und somit eine der wichtigsten statistischen Erhebungen in Deutschland, steht wieder an. Aber wie sieht es bei all den Daten, die eingesammelt werden, in Hinblick auf Datenschutz aus? Wir nehmen den Zensus 2022 genauer unter die Lupe. 
 

2022-05-06

Logo

Es ist wieder so weit: Ab 15. Mai 2022 steht der nächste Zensus an. Der Zensus 2022 ist eine statistische Erhebung, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird, um möglichst genau bestimmen zu können, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Bei den ganzen Daten, die dafür zusammengetragen werden, drängt sich allerdings auch die Frage auf, wie es dabei um den Datenschutz steht. Wir gehen genauer auf den Zensus 2022 ein und klären, was dabei datenschutzrechtlich zu beachten ist. 

Was ist der Zensus 2022?

Der Zensus ist eine statistische Erhebung in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Mithilfe des Zensus soll beispielsweise bestimmt werden, wie viele Menschen zum Zeitpunkt der Befragung in Deutschland leben, wie sie wohnen und wie sie arbeiten. Diese auch umgangssprachlich genannte Volkszählung ist deshalb so wichtig, weil viele politische Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden auf den Ergebnissen des Zensus basieren. Tatsächliche Auskunft über die Lebensverhältnisse muss nur ein Bruchteil der Bevölkerung geben. Dieser Bruchteil ist die sogenannte Stichprobe des Zensus. Der Zensus 2022 stützt sich hauptsächlich auf einer registergestützten Bevölkerungszählung.

Neben der deutschen Zensusrunde findet in diesem Jahr parallel auch eine europaweite Zensusrunde statt. Diese wurde aufgrund der Pandemie aus dem letzten Jahr auf 2022 verschoben. Somit können wir in diesem Jahr auch europaweite Auswertungen erwarten.

Datenschutz und Zensus: geht das?

Der diesjährige Zensus ist der erste Zensus nach Einführung der DSGVO - entsprechend rückt der Datenschutz hierbei in den Fokus. Bereits 2017 wurde das sogenannte Zensusvorbereitungsgesetz verabschiedet. Mit dieser Vorlaufzeit wurde auch genug Möglichkeit geschaffen, um den Datenschutz genauer unter die Lupe zu nehmen. 2021 wurde dann das tatsächliche Zensusgesetz vorgestellt. Es dauerte nicht lange, bis die erste Kritik dazu laut wurde. Besonders in den Fokus geriet die Tatsache, dass laut Gesetzentwurf beispielsweise die Religionszugehörigkeit abgefragt werden sollte. Diese zusätzlichen Angaben entsprächen einerseits nicht dem Grundsatz der Datenminimierung, andererseits gingen sie über die EU-Vorgaben hinaus. 

Doch wie wird der Datenschutz nach dieser ersten Kritik nun sichergestellt?

Ziel ist es, ein angemessenes Sicherheitsniveau nach DSGVO beim Zensus 2022 zu erreichen. Dazu setzt das Statistische Bundesamt die Sicherheitsanforderungen nach der Methodik des IT-Grundschutzes um. Das Gesamtprojekt Zensus 2022 wird sowohl von dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), wie auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) begleitet. Ein bedeutender Punkt, der den Datenschutz sichern soll, ist das sogenannte Rückspielverbot. Das bedeutet, dass für statistische Zwecke erhobene Daten stets nur in eine Richtung fließen dürfen. Sämtliche erhobene Angaben dürfen also weder an die Polizei, noch an die Justiz oder andere Behörden weitergeleitet werden. Wie die Einhaltung des Datenschutzes in der Praxis funktioniert, bleibt abzuwarten. 

Kann der Zensus verweigert werden?

Um an die benötigten Stichproben zu gelangen, werden Daten von Bürgern aus ganz Deutschland benötigt. Entsprechend ist die Kooperation der Bürger gefragt. Doch nicht jedem ist geheuer, dass er oder sie einfach Angaben zu Gehalt, Wohnort oder Familienstand preisgeben soll. Aber kann der Zensus 2022 nicht einfach verweigert werden? Die Antwort ist: Nein. Im Zensusgesetz ist die sogenannte Auskunftspflicht festgehalten. Das bedeutet, dass Bürger, die zu einer Auskunft im Rahmen der Zensusbefragung aufgefordert werden, auch tatsächlich Auskunft geben müssen. Falls keine Auskunft gegeben wird oder die Angaben falsch sind, kann beispielsweise ein Bußgeld verhängt werden. Wie die einzelnen Eskalationsstufen dabei tatsächlich aussehen, ist von Gemeinden und Ländern abhängig.
 

 

Autor: Team datenschutzexperte.de
Artikel veröffentlicht am 06.05.2022

Bitte beachten Sie: Allgemeine Beiträge können eine datenschutzrechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit unsere Blogbeiträge können wir keine Gewähr übernehmen. Inhalte beziehen sich immer auf die Rechts- und Faktenlage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und sind deshalb zum Zeitpunkt des Aufrufs möglicherweise nicht mehr aktuell.

In den von uns erstellten Artikeln, Leitfäden, Checklisten, Whitepaper und anderen Beiträgen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Wir möchten betonen, dass sowohl weibliche als auch anderweitige Geschlechteridentitäten dabei ausdrücklich mitgemeint sind, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Aktuelle Beiträge zum Thema Datenschutz

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Telefon:

+49 89 / 250 039 220

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00 Uhr