Symbolbild für Data Act

Der Data Act - was bedeutet das Datengesetz für den Datenschutz

Der Data Act wurde 2022 vorgestellt. Das Gesetz zur Datennutzung soll vor allem im Bereich Innovation und Fairness neue Möglichkeiten eröffnen. Aber kann es dem Datenschutz auch gerecht werden? Wir haben einen Blick darauf geworfen.

2022-10-06

Logo

Der Data Act - was bedeutet das Datengesetz für den Datenschutz

Bereits im Februar 2022 wurde der sogenannte Data Act vorgestellt. Dies ist die “Verordnung über harmonisierte Regeln für einen fairen Zugang zu Daten und deren Nutzung“. Kurz gesagt, soll dadurch die Nutzung von Daten in der EU verbessert werden. Wir haben einen genauen Blick auf den Data Act und den damit verbundenen Datenschutz geworfen. 

Was steckt hinter dem Data Act

Der Data Act wurde 2022 von der EU-Kommission vorgestellt und bezieht sich somit auf die gesamte Europäische Union. Das Datengesetz soll vor allem für Innovation im Bereich der Nutzung von Daten sorgen. Auch die Fairness der Datennutzung soll so auf ein neues Level angehoben werden. In der gesamten EU sollen so die Nutzung und der Zugang zu den Daten auf eine Ebene gesetzt werden. Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass es sich in der Regel hierbei nicht um personenbezogene, sondern um industrielle Daten handelt. Viele Industriedaten sind bisher nicht genutzt. Auch das soll sich durch den erleichterten Zugang zu den Daten ändern. Die Hoffnung dadurch neue Innovationen voranzutreiben und die Marktmacht großer Unternehmen zu verschieben ist groß. Aber kann der Datenschutz gewährleistet werden, wenn sich der Zugang zu Daten dadurch leichter gestalten lässt.

Kommentar von Prof. Dr. Boris Paal

„Der Data Act betrifft die Ermöglichung von datenbasierten Innovationen in Europa. Damit sind sowohl ökonomische als auch gesamtgesellschaftliche Zukunftsfragen verbunden.“

Datenschutz und Data Act: Geht das zusammen?

Auch wenn der Data Act vermehrt als innovativ und zukunftsweisend angesehen wird, äußern Datenschützer hier klare Kritik. Dass das Einsehen von Daten erleichtert wird, ist für den Datenschutz von Haus aus kontraproduktiv. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), sowie der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski fanden deutliche Worte, als sie in einer Aussage erwähnten, dass die EU-Kommission mit ihrem Entwurf für ein Datengesetz über das Ziel herausgeschossen ist. Sie fordern die EU-Gesetzgeber nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass der bereits bestehende Datenschutzrahmen vollständige Berücksichtigung findet. Dies sei entscheidend, da der vorgesehene Data Act auch für hochsensible personenbezogene Daten, wie etwa gesundheitlichen, gelten würde.
Vor allem aber auch die sogenannte Notfallklausel bereitet vielen Datenschützern Bedenken. Öffentliche Stellen dürfen demnach in Notsituationen auf persönliche Daten zugreifen. Das gilt beispielsweise bei Naturkatastrophen oder Terroranschlägen. In Bezug darauf werden immer mehr Stimmen laut, die fordern, dass genau definiert wird, welche öffentliche Stellen Daten einsehen können, in welchem Umfang und in welchen Situationen das genau eintreten kann. Eine genauere Regelung scheint also unvermeidbar zu sein, um dem Datenschutz hier einen Schritt näherzukommen.

Autor: Team datenschutzexperte.de
Artikel veröffentlicht am 06.10.2022

Bitte beachten Sie: Allgemeine Beiträge können eine datenschutzrechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit unsere Blogbeiträge können wir keine Gewähr übernehmen. Inhalte beziehen sich immer auf die Rechts- und Faktenlage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und sind deshalb zum Zeitpunkt des Aufrufs möglicherweise nicht mehr aktuell.

In den von uns erstellten Artikeln, Leitfäden, Checklisten, Whitepaper und anderen Beiträgen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Wir möchten betonen, dass sowohl weibliche als auch anderweitige Geschlechteridentitäten dabei ausdrücklich mitgemeint sind, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Aktuelle Beiträge zum Thema Datenschutz

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Telefon:

+49 89 / 250 039 220

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00 Uhr