Symbolbild für Digital Markets Act und Digital Services Act

Digital Markets Act und Digital Services Act

Am 05. Juli 2022 hat das Europäische Parlament strengere Vorgaben für Internetkonzerne erlassen, in Form der Verordnungen „Digital Markets Act“ und „Digital Services Act“. Branchenexpert:innen erachten das Gesetzespaket gar als Zäsur im Bereich Verbraucherschutz und fairer Wettbewerb.

 

2022-08-05

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Am 05. Juli 2022 hat das Europäische Parlament strengere Vorgaben für Internetkonzerne erlassen, in Form der Verordnungen „Digital Markets Act“ und „Digital Services Act“. Auf die beiden Gesetze setzen Kritiker:innen der Geschäftspraktiken der US-Tech-Riesen und vor allem Unternehmen, die auf den digitalen Märkten erfolgreich sein wollen, große Hoffnungen. Branchenexpert:innen erachten das Gesetzespaket gar als Zäsur im Bereich Verbraucherschutz und fairer Wettbewerb.

Doch was besagen der Digital Markets Act und der Digital Services Act?

Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet Anbieter digitaler Dienste wie soziale Medien zukünftig dazu, schnell gegen illegale Online-Inhalte (insbesondere „hate speech“) vorzugehen. Die Anforderungen an die Plattformen sollen dabei in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Größe und den Gefahren stehen, die von ihnen für die Gesellschaft ausgingen. Wir wollen einzelne wichtige Neuerungen in Bezug nehmen.

Digital Services Act

Cybersecurity

Ab sofort gilt, dass große Unternehmen und vor allem Suchmaschinen, die von mehr als 45 Millionen Menschen genutzt werden, illegale Inhalte wie Hassrede und Gewaltaufrufe oder aber Inhalte mit nachteiligen Auswirkungen auf die Grundrechte, Wahlprozesse, oder psychische Gesundheit zügig entfernen müssen, wenn sie darüber informiert werden. Nutzer:innen sollen solche Inhalte einfach melden können. Auch sollen sie die Möglichkeit haben, die Lösch-Entscheidungen der Plattformen anzufechten und Entschädigung zu fordern.

Derartige Inhalte können auch Lügen sein. Etwa Lügen über die Wirksamkeit von Impfstoffen, die die Gesundheit von Menschen gefährden. Oder Falschbehauptungen zu Essstörungen, die Menschen in die Magersucht treiben.
Der DSA verpflichtet Händlern auf Online-Marktplätzen überdies, die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen kontinuierlich zu gewährleisten, zum Beispiel mithilfe von Stichproben, die ermitteln, ob illegale Inhalte wieder auftauchen.

Transparenzvorschriften für Online-Händler

Artikel 24 des DSA nimmt nun Werbetreibende mit neuen Transparenzvorschriften in die Pflicht. Bei Online-Anzeigen auf digitalen Plattformen soll nun ein Informationskatalog Klarheit über Auftraggeber und, falls abweichend, über den Finanzier der Kampagne geschaffen werden.

Datenschutz

Auch im Bereich des Datenschutzes wird es Neuerungen geben. Es sollen ab sofort die Zielgruppenparameter offengelegt werden, die dem Ad-Empfänger konkrete Gründe liefern, warum diesem das Werbemittel präsentiert wird. Nutzer:innen können Entscheidungen über die Moderation von Inhalten anfechten. Die neuen Pflichten müssen Werbetreibende unmittelbar, also im Moment der Anzeigenausspielung, erfüllen.

Manipulative "Dark Patterns", die Verbraucher:innen irreführen und zur Kaufentscheidung drängen, werden verboten. Auch sonst werden irreführende Benutzeroberflächen - etwa bei der Cookie-Auswahl - weitgehend verboten. Ferner sieht der DSA ein Verbot bestimmter Arten gezielter Werbung, etwa Werbung für Kinder und Werbung auf der Grundlage sensibler Daten, vor.

Digital Markets Act

Der Digital Markets Act (DMA) soll Verpflichtungen für große Online-Plattformen festlegen, die als sogenannte „Gatekeeper“ auf dem digitalen Markt tätig sind. Bei ihnen handelt es sich um Plattformen, die über den Marktzugang entschieden und daher für Verbraucher:innen kaum zu umgehen sind. Auch hier wollen wir uns einzelne Regelungen genauer anschauen.

Mehr Kompatibilität mit den Softwares Dritter

Die als Gatekeeper eingestuften Plattformen müssen künftig für mehr Kompatibilität ihrer Dienste mit denen Dritter sorgen. Kleinere Plattformen können von den großen Messaging-Plattformen verlangen, dass diese ihren Nutzer:innen den Austausch von Nachrichten oder Dateien über Messaging-Apps ermöglichen. Dadurch haben Nutzer:innen mehr Auswahl und es wird verhindert, dass es zu Anbieterabhängigkeit kommt, sie also nur eine bestimmte App oder Plattform nutzen können.

Keine bessere Bewertung und Bevorzugung eigener Produkte

Geschäftlichen Nutzern wird sichergestellt, dass diese ihre eigenen Angebote bewerben können und Verträge mit ihrer Kundschaft außerhalb der Plattform des Gatekeepers abschließen können. Außerdem dürfen Gatekeeper ihre eigenen Produkte auf ihren Plattformen nicht mehr besser bewerten als die von Dritten.

Datenschutz

Gatekeeper dürfen personenbezogene Daten von Nutzerinnen und Nutzern für gezielte Werbung künftig nur nutzen, wenn diese dem ausdrücklich zustimmen. So könnte personenbezogene Werbung, die große Unternehmen ohne Einholen einer Einwilligung auf ihr berechtigtes Interesse stützen, künftig eingedämmt werden. Die tatsächliche Umsetzung wird wohl die Praxis zeigen.
Eine grundsätzliche Untersagung der Datennutzung zu Werbezwecken ist nicht erfolgt, wie der Digitalverband lange Zeit befürchtet hatte. Eine solche Entwicklung hätte vor allem den Umsätzen kleiner Unternehmen geschadet.

Ab wann gelten die Verordnungen? Welche rechtlichen Konsequenzen hat der DSA?

Digital arbeitende Unternehmen, vor allem aus dem Plattform-Geschäft, sollten sich mit der veränderten Rechtslage möglichst rasch innerhalb der Übergangsfrist vertraut machen, die voraussichtlich zum 1. Januar 2024 endet. Das trifft auch auf kleine und mittelständische Unternehmen zu.Die Nichteinhaltung des DSA kann bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Begehung mit Geldbußen von bis zu 6% des Gesamtumsatzes des Unternehmens im vorhergehenden Geschäftsjahr geahndet werden.

Verstoße ein „Gatekeeper“ gegen die Vorschriften, könne die Kommission künftig Geldstrafen in Höhe von bis zu 10% des im vorhergehenden Geschäftsjahr weltweit erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Bei wiederholten Verstößen könnten die Strafen bis zu 20% des Umsatzes betragen.Jedes einzelne Unternehmen hat sich dann anhand der Kriterien gemäß der Verordnung zu qualifizieren. Nur dann weiß es, welche Sorgfaltspflichten es in welchem Umfang einzuhalten hat.

Die allgemeine gesetzliche Hüterstellung, ob ein Unternehmen die vom Europäischen Parlament beschlossenen Verordnungen einhält, hat die Europäische Kommission inne. Die Kommission kann mit dem DSA nun Marktuntersuchungen durchführen, um dafür zu sorgen, dass die neuen Vorschriften ordnungsgemäß umgesetzt werden.Darüber hinaus wird die Kommission prüfen, ob die DMA und DAS mit der Dynamik des digitalen Bereichs Schritt halten können. Es lässt sich also gespannt abwarten, ob sich die Vorschriften der Verordnungen effektiv umsetzen lassen. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.
 

 

Autor: Team datenschutzexperte.de
Artikel veröffentlicht am 05.08.2022

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