Symbolbild für Abmahnwelle Google Fonts

Abmahnwelle wegen Google Fonts: Was sollten Betroffene tun?

Seit Wochen werden Webseitenbetreiber von Rechtsanwälten und Datenschutzkanzleien vor der rechtswidrigen Einbindung von Google Fonts gewarnt und einheitlich Schadensersatz gefordert. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum die aktuelle Abmahnwelle zu Google Fonts nicht ganz problemlos verläuft.
 

2022-12-01

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Abmahnwelle wegen Google Fonts: Was sollten Betroffene tun?

Seit einigen Wochen erreichen Website-Betreiber immer wieder Schreiben von Abmahnanwälten und Datenschutz-Unternehmen, die auf eine rechtswidrige Einbindung von Google Fonts hinweisen und pauschal Schadensersatz einfordern. Worum es dabei konkret geht und warum die aktuelle Abmahnwelle wegen Google Fonts nicht ganz unproblematisch ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Unser Team besteht aus mehr als 90 Datenschutz- und Rechtsexperten, die Sie gerne individuell zum Thema Google Fonts-Abmahnungen beraten und Sie dabei unterstützen, Schriftarten datenschutzkonform auf Ihrer Website einzubinden. Vereinbaren Sie jederzeit ein Erstgespräch mit uns.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die dynamische Einbindung von Google Fonts sorgt dafür, dass IP-Adressen in die USA weitergeleitet werden.
  • Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen schwerwiegende Bedenken an diesem Vorgehen: Die Datenübermittlung in die USA ist in diesen Fällen nicht erforderlich und verstößt damit gegen Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Zuletzt hat das Urteil des LG München bestätigt, dass das dynamische Einbetten von Google Fonts die informationelle Selbstbestimmung verletzt - dazu mehr in unserem Artikel "Google Fonts und die DSGVO".
  • Die aktuelle Abmahnwelle wegen Google Fonts ist allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtsmissbräuchlich und daher als fragwürdig anzusehen.

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Warum ist die Einbindung von Google Fonts rechtswidrig?

Nicht erst seit dem Urteil des LG München I vom 20.01.2022 (3 O 17493/20) ist die dynamische Einbindung von Google Fonts auf der Website problematisch. Bereits seit Inkrafttreten der DSGVO müssen Unternehmen und Website-Betreiber bestimmte gesetzliche Vorgaben beim Einsatz von Tools beachten, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen zu genügen.

Dazu gehört auch der Einsatz von Google Fonts, bei deren dynamischer Einbindung zumindest die IP-Adresse des jeweiligen Users ohne vorhergehende Einwilligung an das US-amerikanische Unternehmen Google übermittelt wird. Dies verletze laut Urteil des LG München die informationelle Selbstbestimmung des betroffenen Users. Zur informationellen Selbstbestimmung zählt nämlich das Recht, selbst über die Weitergabe und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu entscheiden.

Die Folge: Der bisherige Einsatz von Google Fonts, wie ihn viele Website-Betreiber kennen, ist grundsätzlich nicht DSGVO-konform.

Zur aktuellen Abmahnwelle wegen Google Fonts

Nach dem Urteil des Landgerichts München I sind viele Anwälte und Unternehmen aktiv geworden. Einige deshalb, weil es ihnen tatsächlich darum geht, den Datenschutz durchzusetzen und Betroffene auf rechtswidriges Verhalten hinzuweisen. Andere aber auch deshalb, um aus der aktuellen Lage einen finanziellen Vorteil zu ziehen. 

Mehrere zehntausend Website-Betreiber werden seit diesem Jahr dazu aufgefordert, innerhalb einer gesetzten Frist Schadensersatz in Geld zu leisten. Die Summe beläuft sich dabei auf einen pauschalen Betrag von 100 - 170 € mit Verweis auf viele Urteile zu ähnlichen Fällen.

Das Problem mit den versandten Abmahnungen besteht allerdings darin, dass diese höchstwahrscheinlich automatisiert erstellt und massenweise verschickt werden, ohne dass es dabei auf den konkreten Einzelfall ankommt. Rechtsexperten sind sich daher einig, dass es sich um einen Fall des Rechtsmissbrauchs handeln muss. Eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung hat keine Wirkung - und muss daher auch nicht beglichen oder mit einer einstweiligen Verfügung abgewehrt werden.

Abmahnungen von RA Kilian Lenard - das sollten Sie wissen

Zu den anwaltlichen Abmahnungen wegen der Einbindung von Google Fonts gehören auch die Schreiben von Rechtsanwalt Kilian Lenard, dessen behauptete Ansprüche Gegenstand zahlreicher Internet-Artikel geworden sind. Wer nach ihm - Herrn Kilian Lenard - oder seinen Mandaten Herrn Ismail sucht, findet eine Vielzahl von ausführlichen Artikeln anderer Anwälte, die sich kritisch zu seinem Vorgehen äußern. 

Doch was ist an dieser Vorgehensweise verwerflich? Schließlich handelt es sich um die Durchsetzung datenschutzrechtlicher Regelungen. Das denken sich zumindest viele Betroffene, die sich mit der Rechtslage befasst haben und durch die erhaltene Abmahnung verunsichert oder irritiert sind.

Fakt ist: Die Regelungen der DSGVO und dasUrteil des Landgerichts München I sind für Unternehmen sowie Website-Betreiber nach wie vor verbindlich. Kritisiert wird allerdings die aktuelle Abmahnwelle, die auch aus rechtlicher Sicht fragwürdig erscheint: Zum einen fehlt es in vielen Schreiben an einer vollständigen Vollmacht, einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder die Androhung weiterer rechtlicher Schritte. Diese sind jedenfalls Voraussetzung für eine wirksame Abmahnung. Zum anderen ist nicht nur die Vorgehensweise problematisch, sondern auch der Umstand, dass es sich um mehrere zehntausend Rechtsverletzungen handeln soll, die allesamt mit einer pauschalen Schadensersatzforderung an eine unbeteiligte - und vermutlich in seinen Rechten nicht einmal verletzte - Person abgegolten werden.

Es verfestigt sich also der Eindruck, dass es dem Absender nicht um die dynamische Einbindung von Google Fonts - und somit um den Datenschutz an sich - geht, sondern vielmehr um eine finanzielle Bereicherung auf Kosten verunsicherter Website-Betreiber.

Abmahnung erhalten? So sollten Sie sich jetzt verhalten

Wenn Sie von der aktuellen Abmahnwelle wegen der dynamischen Einbettung von Google Fonts betroffen sind, bewahren Sie Ruhe und treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen. Denken Sie daran, dass es sich unter Umständen um rechtsmissbräuchliches Verhalten handelt und zahlen Sie zunächst nicht sofort die offene Forderung, bevor die rechtliche Lage nicht vollständig geklärt ist.

In einem zweiten Schritt empfiehlt es sich, sich kurz mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und herauszufinden, ob Ihre Website datenschutzkonform aufgestellt ist. Dazu gehört, dass bei der Verwendung von Google Fonts keine IP-Adressen in die USA weitergeleitet werden. Dies können Sie verhindern, indem Sie die gewünschte Schriftart manuell auf Ihrer Website hochladen oder ein entsprechendes Plugin für eine lokale Einbindung verwenden.

Selbst wenn Sie nicht von der aktuellen Abmahnwelle betroffen sind, ist es ratsam, jetzt aktiv zu werden, um künftige Abmahnungen oder Schadensersatzklagen zu vermeiden und einen effektiven Datenschutz zu gewährleisten. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Leitfaden zur datenschutzkonformen Einbindung von Google Fonts.

 

Autor: Team datenschutzexperte.de
Artikel veröffentlicht am 02.12.2022

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